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© Landtag Niedersachsen | Focke Strangmann

Landtags-Vize: Diäten-Zuschlag kürzen!

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 24.11.2022, Jan Vermöhlen

Bund der Steuerzahler reagiert auf Entscheidung des Ältestenrats

Als Reaktion auf die gestrige Entscheidung des Ältestenrates des Niedersächsischen Landtages, trotz der großen öffentlichen Kritik die Zahl der Landtagsvizepräsidenten von vier auf fünf zu erhöhen, fordert der Bund der Steuerzahler eine finanzielle Kompensation bei der Höhe der Sonderzahlungen. Statt des Vize-Zuschlages von 40 % auf die Diäten sollte dieser bei einer Aufstockung um einen Posten nur noch 32 % betragen. Ein Vizepräsident erhielte dann auf seine monatlichen Diäten von 7.485 Euro ein Zubrot von knapp 2.400 Euro und nicht mehr wie bisher von knapp 3.000 Euro. "Wenn die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen die Aufgaben des Präsidiums partout auf mehr Schultern verteilen wollen, dann sollte zwingend die monatliche Zusatzvergütung je Vize entsprechend sinken. Das Niedersächsische Abgeordnetengesetz muss geändert werden, um die unmittelbaren Mehrkosten für einen zusätzlichen Vizepräsidenten im Umfang von 180.000 Euro für die laufende Legislaturperiode zu kompensieren", fordert BdSt-Vorsitzender Bernhard Zentgraf.

Der Bund der Steuerzahler hält die Aufstockung des Landtagspräsidiums nach wie vor für sachlich nicht gerechtfertigt. Die Begründung der Fraktionen von SPD, CDU und Grünen, ein weiterer Stellvertreter der Landtagspräsidentin sei nötig, um in der Fläche des Landes Niedersachsen "intensiver werbend für unsere Demokratie in Erscheinung treten" zu können, sei nicht überzeugend. Das Werben und Eintreten für die Demokratie in Niedersachsen sei ohnehin eine originäre Aufgabe eines jeden der 146 hauptberuflichen Landtagsabgeordneten.

Als eine Art "Schadensbegrenzung" muss eine finanzielle Mehrbelastung der Steuerbürger in der Vize-Frage nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler auf jeden Fall verhindert werden. "Andernfalls droht sich das selbst gesteckte Ziel der Demokratieförderung sogar ins Gegenteil zu verkehren, wenn sich in der Öffentlichkeit der berechtigte Eindruck der Selbstversorgung von Abgeordneten aus parteipolitischen Erwägungen verfestigt", meint Zentgraf.

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