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Länderspezifische Grundsteuer

Presseinformation 02.04.2019

Bund der Steuerzahler begrüßt entsprechende Pläne der Landes-CDU

Nach Presseberichten hat sich der Landesvorstand der CDU Baden-Württemberg dafür ausgesprochen, die notwendig gewordene Grundsteuerreform den Ländern zu überlassen. Diesen Vorstoß begrüßt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Die Länder hätten so die Möglichkeit auf regionale Besonderheiten einzugehen, eine Zielrichtung des Föderalismus.

Der CDU-Parteivorstand trägt damit nicht zuletzt Vorschlägen aus der Wissenschaft Rechnung, den Ländern die Gesetzgebungshoheit für die Grundsteuer zurückzugeben. Es ist nämlich verfassungsrechtlich durchaus umstritten, ob und in welcher Form der Bund die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer hat.

Das Aufkommen der Grundsteuer steht den Kommunen zu, so könnte der Landesgesetzgeber am besten den regionalen Gegebenheiten in Baden-Württemberg Rechnung tragen. Damit könnte das Land Mehrbelastungen für die Steuerzahler im Südwesten verhindern. Gerade in Baden-Württemberg hat der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu enormen Preissteigerungen bei Grund und Boden geführt. Es steht daher zu befürchten, dass die bisher im Raum stehende bundesweit einheitliche Grundsteuerreform, die sich an Mieten und aktuellen Bodenwerten orientiert, das Wohnen im Südwesten weiter verteuern wird.

Eine länderspezifische Reform der Grundsteuer würde es dem Land zudem ermöglichen, ein Bewertungsverfahren zu wählen, das einfacher umzusetzen ist. Der Bund der Steuerzahler hält nach wie vor das wertunabhängige Flächenmodell als am besten geeignet, um Mehrbelastungen der Bürger zu verhindern. Das Flächenmodell ist einfach und transparent, da es an vorliegende physikalische Größen, wie Grundstücksfläche und Wohnfläche, anknüpft. Das würde das Konfliktpotential zwischen Steuerzahler und Verwaltung reduzieren. Das von Bundesfinanzminister Scholz derzeit favorisierte wertbasierte Modell ist hingegen sehr verwaltungsaufwändig, da es über die erstmalige Neubewertung hinaus regelmäßige Bewertungsanpassungen vorsieht. Damit sind bei einer wertbasierten Grundsteuer „heimliche“ Steuererhöhungen durch eine automatische Erhöhung der Bemessungsgrundlage über steigende Grundstückspreise impliziert. Bei einer wertunabhängigen Grundsteuer hingegen ist eine Erhöhung der Grundsteuer nur möglich, wenn das Gesetz geändert wird oder die Hebesätze angehoben werden. Beides setzt demokratische Entscheidungsprozesse voraus.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg appelliert daher an die CDU, bei ihrem Landesparteitag für eine regionalisierte Grundsteuer zu stimmen und sich im Folgenden auch im Gesetzgebungsverfahren weiter für das Flächenmodell einzusetzen.

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