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Kurz und bündig

Meldungen 09.07.2019

Aktuelles aus dem Steuerrecht Juli und August

Pfändungsfreigrenzen erhöht

Der unpfändbare Grundbetrag wurde zum 1. Juli 2019 auf 1.178, 59 Euro monatlich (bisher 1.133,80 Euro) angehoben. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um 443,57 Euro monatlich (bisher 426,71 Euro) für die erste und um jeweils weitere 247,12 Euro monatlich (bisher 237,73 Euro) für die zweite bis fünfte Person.

Elektronische Steuererklärung

Zwei Drittel der Einkommensteuererklärungen in Baden-Württemberg werden bereits auf digitalem Wege abgegeben. Damit stieg die Quote gegenüber 2012 um fast 50 Prozent an.

Steuererklärungen werden zunehmend berichtigt

Ein wichtiges Kriterium, um die Arbeitsqualität von Finanzämtern zu messen, besteht darin, inwieweit bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen Fehler aufgedeckt und berichtigt werden. Bei dieser Qualitätskontrolle werden alle Berichtigungen addiert, unabhängig davon, ob der Steuerzahler nun mehr zu zahlen hat oder Geld zurückbekommt. Dieses Volumen ist in den letz­ten Jahren kontinuierlich angestiegen. Von 149,49 Euro pro Steuererklärung in 2015 über 170,18 Euro in 2016 und 183,60 Euro in 2017 auf 196,43 Euro im Jahr 2018.

Steuerliche Zinsfestsetzungen ergehen vorläufig

Steuerbescheide mit erstmaliger Festsetzung von Zinsen, bei denen der Zinssatz 0,5 Prozent pro Monat beträgt, ergehen derzeit vorläufig. Das bedeutet, dass gegen solche Steuerbescheide nicht mehr extra ein Einspruch gegen die Zinsfestsetzung eingelegt muss. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Höhe des Zinssatzes als verfassungswidrig ansehen und der Zinssatz korrigiert werden, profitiert man automatisch von diesem Urteil und bekommt einen niedrigeren Zinsbescheid. Bei einer Senkung des Zinssatzes wären allerdings auch Erstattungszinsen betroffen. Das würde dazu führen, dass das Finanzamt zu hohe Erstattungszinsen wieder zurückfordern könnte.

Ehrenamtliches Engagement soll steuerlich gefördert werden

Um das ehrenamtliche Engagement in Vereinen zu fördern, setzen sich die Länderfinanzminister für steuerliche Verbesserungen ein. So soll die Übungsleiterpauschale von bislang 2400 Euro auf 3000 Euro im Jahr und die sogenannte Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro jährlich angehoben werden. Darüber hinaus schlagen die Länderfinanzminister vor, die Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von 35.000 Euro auf 45.000 Euro im Jahr anzuheben

Belege bei der Steuererklärung

Seit dem Besteuerungszeitraum 2017 gilt für Steuererklärungen die sog. Belegvorhaltepflicht. Diese besagt, dass Belege nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, sondern nur noch für etwaige Beleganforderungen vorgehalten werden müssen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung gestaltet sich der Wechsel von der Belegvorlage- zur Belegvorhaltepflicht in der Praxis insgesamt noch nicht ganz einfach. Deshalb sollten in den Steuererklärungen keine kumulierten Werte angegeben, sondern alle Erfassungs- und Textfelder genutzt werden, um die Sachverhalte nachvollziehbar darzustellen. Die digitale Belegübermittlung über das ELSTER-Portal werde voraussichtlich ab Ende 2020 möglich sein. Bis dahin sollten die Belege nicht als einfache E-Mail, sondern in Papier eingereicht werden.

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