+++ Krankschreibung per Telefon bis Ende Mai möglich / Ab Juni sind Arztbesuche wieder erforderlich +++
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Corona
Ab Juni müssen Arbeitnehmer mit Atemwegserkrankungen wieder in die Arztpraxis kommen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Damit endet – nach übereinstimmenden Medienberichten – eine Ausnahmeregelung: Wegen der Corona-Pandemie konnte bei Atemwegsbeschwerden oder einem Verdacht auf das Corona-Virus bislang eine Krankschreibung per Telefon erfolgen. Diese Regelung läuft Ende Mai aus.
Die Ausnahmeregelung galt zunächst bis Anfang Mai und wurde dann auf Mitte Mai verlängert. Nun ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) per Telefon noch bis Ende Mai erlaubt.