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Kommunale Hebesätze - Trügerische Momentaufnahme

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 15.09.2021, Jan Vermöhlen

BdSt: „Ausgabenbegrenzung unverzichtbar“

Laut einer heute von der IHK Niedersachsen veröffentlichten Untersuchung der kommunalen Grund- und Gewerbesteuerhebesätze haben im Jahr 2021 deutlich weniger Städte und Gemeinden ihre Hebesätze angehoben als in den Vorjahren. Der Bund der Steuerzahler führt diese zunächst erfreuliche steuerpolitische Zurückhaltung auf die diesjährigen Kommunalwahlen zurück. „Aus wahltaktischen Gründen vermeidet die Politik in Wahljahren gerne Steuererhöhungen, um Wähler nicht zu verprellen. In den Folgejahren dreht sich die Anhebungsspirale dann wieder schneller“, erklärt BdSt-Landesvorsitzender Bernhard Zentgraf mit Verweis auf die vorangegangenen Kommunalwahlen von 2011 und 2016. Mit Blick auf die notwendige wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie, dürfe sich dieses bekannte Muster nun keinesfalls wiederholen. „Weil die Generationengerechtigkeit zudem einen weiteren Aufwuchs der Verschuldung verbietet, sind die neu gewählten Kommunalparlamente aufgerufen, in Schieflage geratene Etats über die Begrenzung der Ausgaben zu konsolidieren“, meint Zentgraf.

Im Wahljahr 2021 hatten 51 der 944 niedersächsischen Städte und Gemeinden mit Hebesatzrecht ihren Gewerbesteuer-Hebesatz erhöht – nur knapp halb so viele Kommunen wie im Vorjahr 2020 (101). Ähnliches lässt sich bei der Grundsteuer B beobachten: Während 2020 noch 130 Kommunen ihren Grundsteuer-Hebesatz angehoben haben, waren es im Wahljahr 2021 nur 82 Kommunen.

Im Jahr 2015 haben rund 180 Kommunen den Gewerbesteuer-Hebesatz und 216 Kommunen den Grundsteuer-Hebesatz angehoben. Im darauffolgenden Kommunalwahljahr 2016 nur noch 100 (Gewerbesteuer) bzw. 121 (Grundsteuer B). In den zwei Jahren nach der Wahl kam es in den Städten und Gemeinden in 276 Fällen zu einer Erhöhung der Gewerbesteuer und in 287 Fällen zu einer Erhöhung der Grundsteuer B.

Noch deutlicher zeigte sich der steuerpolitische Wahlzyklus um die Kommunalwahl 2011. Im Jahr 2010 hoben 203 Städte und Gemeinden die Gewerbesteuer-Hebesätze und 200 die Grundsteuer-Hebesätze an. Im darauffolgenden Kommunalwahljahr 2011 erhöhten nur noch 119 (Gewerbesteuer) bzw. 113 (Grundsteuer B) Kommunen die Hebesätze. In den zwei Jahren nach der Wahl waren bereits wieder 360 (Gewerbesteuer) bzw. 411 (Grundsteuer B) Anhebungen zu verzeichnen.

Dieses wahlzyklische Verhalten dürfe sich nun keinesfalls wiederholen, warnt Zentgraf. „Die Corona-Pandemie hat sowohl dem Staat als auch den Bürgern und Betrieben finanziell einiges abverlangt. Das sich nun andeutende, dringend benötigte Wirtschaftswachstum ist allerdings noch sehr fragil. Steuererhöhungen jeglicher Art wären in dieser Phase pures Gift für die wirtschaftliche Erholung“. Die neu gewählten Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte seien daher gut beraten, die Konsolidierung der Kommunalfinanzen auf der Ausgabeseite voranzutreiben.

Wie das gelingen kann, zeigt der Bund der Steuerzahler in seiner neuen Broschüre „Kommunalkompass – Tipps zum Sparen in der Kommune“.

Auf insgesamt 115 Seiten haben die BdSt-Autoren anhand ihrer langjährigen Erfahrung bei der Analyse und Bewertung von Kommunalhaushalten zahlreiche konkrete Einsparvorschläge zusammengetragen. Kommunalpolitische Neueinsteiger profitieren zudem von grundlegenden Erklärungen zur Haushaltspolitik.

Den 115-seitigen Kommunalkompass können Sie  unter www.steuerzahler.de/kommunalkompass kostenfrei downloaden oder als Printversion bestellen.

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