Entwurf des Landeshaushalts ist vom Wahltermin geprägt
Klimaschutz im Steuerrecht
Klimaschutzprogramm 2030 und Steuerrecht
Deutschland hat sich gemeinsam mit anderen Staaten im Pariser Klimaabkommen zu deutlichen Emissionsminderungen verpflichtet. Erreicht Deutschland dieses ambitionierte Ziel nicht, müssen Deckungslücken, z. B. durch Zertifikatzukäufe aus dem Ausland, geschlossen werden. Ist dies nicht möglich, drohen Strafzahlungen. Damit könnten auf die deutschen Steuerzahler erhebliche Mehrbelastungen zukommen. Deshalb hat die Bundesregierung ein Klimaschutzpaket erarbeitet, das auch steuerlich Maßnahmen enthält.
Zu dem vom Bundesfinanzministerium erarbeiteten Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ hat der Bund der Steuerzahler Stellung genommen. Wir machen dort deutlich, dass CO2-Einsparungen nur dann gelingen können, wenn die Steuerzahler mitmachen. Das setzt möglichst einfache und unbürokratische Regeln voraus. Dieses Ziel erreichen nicht alle Maßnahmen, so unsere Kritik. Im Gesetzentwurf wurden einige unserer Kritikpunkte aufgegriffen: z. B. soll für die Steuerförderung zur energetischen Gebäudesanierung ein höherer Förderbetrag gelten und die besondere Haftungsvorschrift für den Bauhandwerker entfallen.