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Klares Bekenntnis zur Schuldenbremse – jetzt!
Bund der Steuerzahler lehnt Pläne aus dem Bundesfinanzministerium ab, die grundgesetzliche Schuldenbremse vorübergehend auszusetzen
„Am Grundgesetz wird nicht geschraubt!“ Das stellt BdSt-Präsident Reiner Holznagel mit Blick auf Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz klar, der die Schuldenbremse im Grundgesetz vorübergehend aussetzen will. Nach Medienberichten will Scholz auf diesem Weg ungefähr 2500 hoch verschuldete Kommunen entlasten, indem er ihre Schulden in die Bundesschuld überträgt. Dadurch sollen diese wieder mehr Spielraum für Investitionen erhalten. Diese Gedankenspiele lehnen wir ab!
Unsere 5 wichtigsten Argumente:
- Laut Grundgesetz sind die Bundesländer für eine solide Finanzausstattung der Kommunen zuständig. „Das ist nicht Sache des Bundes, sondern eine verfassungsrechtliche Aufgabe der Länder – und muss es auch bleiben!“, so BdSt-Präsident Holznagel. „Stattdessen sollten die strukturellen Finanznöte zahlreicher Kommunen tiefgehend erörtert und nicht mit Geld aus dem Bundeshaushalt übertüncht werden.“
- Der Bund hat bereits erhebliche eigene Finanzmittel zu den Ländern und Kommunen umgeschichtet. Holznagel: „Neue Schulden des Bundes, um Kommunen von ihren Altschulden zu entlasten, verbieten sich daher!“
- Es würden jene Länder geprellt, die ihre Kommunen bereits ohne Bundeshilfen beim Schuldenabbau aktiv unterstützt haben. Die aktuelle Überlegung wäre ein komplett falscher Anreiz für eine solide Haushaltspolitik!
- Wenn der Bund den Kommunen bei Investitionen gezielt helfen will, stehen Instrumente wie der Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur Verfügung. Wenn der Bund dagegen die Schulden von Kommunen übernähme, würde das keine einzige Schule sanieren.
- Solche Gedankenspiele wecken neue Begehrlichkeiten. Wer als Bundesfinanzminister Kommunen entschulden will, läuft Gefahr, demnächst auch Länder wie das Saarland oder Bremen entschulden zu müssen.
Als Bund der Steuerzahler hatten wir erfolgreich dafür gekämpft, dass die Schuldenbremse im Grundgesetz festgeschrieben wird – dies ist im Jahr 2009 auch gelungen. Dieser wichtige Beitrag zur Generationengerechtigkeit darf jetzt keinesfalls infrage gestellt werden!
- Service-Hotline für interessierte Bürger (kostenfrei): 0800 - 883 83 88