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+++ Keine Zwangsgutscheine bei Reisestornierung / Reisebranche soll anderweitig Hilfe bekommen +++

Service GmbH / Corona 06.05.2020

Wenn Reisen wegen der Corona-Pandemie ausfallen, brauchen sich Reisende nicht mit einem Gutschein zufrieden zu geben. Die sogenannten Zwangsgutscheine wird es in der Tourismusbranche nun wohl nicht geben. Damit haben Reisende weiterhin einen Anspruch auf eine Gelderstattung, wenn die Reise bzw. der Flug entfällt.  

Hintergrund: Bei abgesagten Flügen und Reisen sollten die Verbraucher nach dem Willen der Bundesregierung Gutscheine statt einer Geldrückzahlung bekommen. Die Gutscheine wären bis Ende 2021 befristet gewesen und erst anschließend eine Erstattung möglich, wenn der Gutschein bis dahin nicht eingelöst wurde. Diese Regelung wäre aber nicht mit dem EU-Recht vereinbar, das den Reisenden entsprechende Erstattungsansprüche zusichert. Daher ist der Vorschlag nun vom Tisch. Um der Reisebranche zu helfen, wird über andere Lösung beraten.

 

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