BdSt-Ranking Wohnnebenkosten / DIE WELT
Kurabgabe hat Legitimationsproblem
IBG-Skandal veröffentlicht
Pressemitteilung 04-2021
Gravierende Landesversäumnisse führen zu Millionenzahlungen an ehemaligen Manager des Landes
Im Zusammenhang mit den vor kurzem bekannt gewordenen Zahlungen an den ehemaligen Manager der Investitions- und Beteiligungsgesellschaft des Landes (IBG) hat der BdSt Sachsen-Anhalt e.V eine aktuelle Bewertung vorgenommen.
Der Fall war schon einmal im Schwarzbuch 2018. Zum damaligen Zeitpunkt wurde bereits der sich abzeichnende finanzielle Schaden durch entgangene EU-Mittel aufgrund mangelnder Landeskontrolle aufgezeigt.
Die jetzt vorgenommene aktuelle Darstellung und Bewertung enthält auch die konkrete Höhe der Zahlungen, die uns das Ministerium der Finanzen auf Nachfrage mit Schreiben vom 05.05.2021 mitgeteilt hat.
Der „goldene Handschlag“ und damit neuerliche finanzielle Schaden beziffert sich für die Steuerzahler auf rund 20,6 Mio. Euro. Gerichtsgebühren und zu erstattende Anwaltskosten werden den finanziellen Verlust um einen weiteren Millionenbetrag erhöhen.
Skandalös ist der ganze Vorgang insbesondere deshalb, da das Land dem beauftragten Manager mit seiner Firma öffentliche Gelder in dreistelliger Millionenhöhe ohne ausreichende Kontrolle anvertraut hatte – über Jahre hinweg. Trotz erheblicher Bedenken und Hinweise des Landesrechnungshofes sowie Kritik des Bundes der Steuerzahler wurde ein Geschäftsbesorgungsvertrag im Juni 2013 vom Land erneut verlängert. Kurze Zeit später hat das Land diesen Vertrag wegen bekanntgewordener Interessenkonflikte des Managements außerordentlich gekündigt.
Das Land bekommt mit den zu leistenden Zahlungen nun eine weitere Quittung für die eigenen gravierenden Versäumnisse der Vergangenheit. Damit hat sich auch die Einschätzung und Vorhersage des Bundes der Steuerzahler zu den mangelnden Erfolgsaussichten des Landes im Zusammenhang mit der gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Schwarzbuch 2018 bestätigt. Bitteres Fazit: Aufsichtsgremien und Behörden des Landes versagten jahrelang. Äußerst unzureichende Kontrollen und Schwachstellen in den Verträgen wurden vom trickreichen Manager als Geschäftsbesorger ausgenutzt.
Die rechtlichen Fehleinschätzungen im Zusammenhang mit der Kündigung haben ebenfalls die immens hohen Schadensersatzforderungen und jetzigen Zahlungen begünstigt. Rund 13,7 Mio. Euro machen die Schadensersatzforderungen für den Zeitraum seit der fristlosen Kündigung im Juli 2013 bis einschließlich 2020 aus. Diese hatte der ehemalige Manager für entgangene Vergütungen nebst Zinsen erstritten. Außerdem übernimmt das Land für ca. 6,9 Mio. Euro die von der Firma des zu spät geschassten Managers immer noch gehaltenen Anteile an den IBG-Beteiligungsfonds. Hinzu kommt, dass das Land für den neuen Dienstleister bei der IBG insgesamt Vergütungen in Höhe von ca. 12,9 Mio. Euro im Zeitraum 2015 bis 2020 bezahlt hat. Damit erfolgte quasi eine Doppelzahlung.
Das Finanzministerium hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zusätzlichen Zahlungen vollständig aus Mitteln der IBG und ihrer Fondsgesellschaften erfolgen. Der Haushalt des Landes sei nicht unmittelbar betroffen.
Diese Aussage mag einerseits richtig sein, da die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem geschassten Manager von der IBG geführt wurden. Andererseits handelt es sich bei der IBG um eine 100-prozentige Landesgesellschaft und damit um Vermögen des Landes, das der Aufsicht des Landes vollständig unterliegt. Mit den zu leistenden Zahlungen tritt ein Vermögensverlust ein: Es steht weniger Geld für mögliche sinnvolle Maßnahmen, die von der IBG unterstützt werden sollen, zur Verfügung. Außerdem erfolgten in der Vergangenheit regelmäßige Zuführungen von EU- und Landesmitteln an die IBG Innovations- bzw. Risikokapitalfonds.
Der gesamte Vorgang, insbesondere das unprofessionelle Handeln der Landesregierung, ist unfassbar und unerträglich. Das Land ist seiner Verantwortung in skandalöser Weise nicht nachgekommen. Diese Dimension des Fördermittelmissbrauchs und ein solch gravierendes Ausmaß von Schadensersatzforderungen, hat es in der Geschichte des Landes noch nicht gegeben.
- Mehr zu diesem aktuellen Fall aus Sachsen-Anhalt unter: www.schwarzbuch.de