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Hohe Energiepreise: Schnelle Entlastung dringend!

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 14.02.2022, Jan Vermöhlen

Bund der Steuerzahler verlangt Initiative der Landesregierung

Angesichts drastisch gestiegener Energiepreise fordert der Bund der Steuerzahler die Niedersächsische Landesregierung dazu auf, im Bund für eine schnelle und spürbare Entlastung der Bürger und Betriebe einzutreten. Vorstöße von Wirtschaftsminister Bernd Althusmann und Umweltminister Olaf Lies in diese Richtung unterstützt der Verband. Nun müssten allerdings schnellstmöglich Nägel mit Köpfen gemacht werden.

„Nicht nur gestiegene Rohstoffpreise sind verantwortlich für die extreme Verteuerung bei den Energiekosten, sondern auch der Staat, der über EEG-Umlage, Strom- und Mehrwertsteuer kräftig mitkassiert“, kritisiert BdSt-Landesvorsitzender Bernhard Zentgraf. Daher sollte die Landespolitik neben einer Streichung der EEG-Umlage zur zweiten Jahreshälfte auch auf eine Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindestbetrag sowie eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Strom drängen. Ein Zwei-Personen-Haushalt könne so laut BdSt-Berechnungen noch in diesem Jahr um insgesamt 151 Euro entlastet werden. Berufspendler sollten durch eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 40 Cent pro Kilometer zusätzlich steuerlich entlastet werden.

Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes würde eine vorzeitige Streichung der EEG-Umlage zum Sommer einen durchschnittlichen 2-Personen-Haushalt noch in diesem Jahr um rund 64 Euro entlasten.

Eine Senkung der Stromsteuer auf den EU-zulässigen Mindestsatz von 0,1 Cent pro Kilowattstunde könnte den Haushalt dieses Jahr um weitere 34 Euro entlasten. Aktuell verlangt der Staat mit 2,05 Cent noch mehr als das Zwanzigfache des Mindestsatzes.

Um weitere 53 Euro könnte der Haushalt entlastet werden, wenn der Staat ab der zweiten Jahreshälfte auf Strom nur noch den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent erheben würde. Derzeit wird noch der reguläre Steuersatz von 19 Prozent fällig. „Strom gehört heute ebenso wie Gas und Heizöl zur lebensnotwendigen Grundversorgung. Dieser Umstand muss sich deshalb in der Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes wiederfinden, damit Energie auch weiterhin für alle bezahlbar bleibt“, so Zentgraf.

Darüber hinaus setzt sich der Bund der Steuerzahler für eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 40 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer ein: Berufspendler, vor allem in ländlich geprägten Gegenden, hätten gar keine Möglichkeit, sich den gestiegenen Energiekosten zu entziehen. Die erhöhten Aufwendungen, die nur im Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung anfallen, müssten daher zwingend steuerliche Berücksichtigung finden.

Hinweis für die Redaktionen:

Die Belastung verschiedener Haushaltstypen (Single-Haushalt, 2-Personen-Haushalt, 4-Personen-Haushalt) durch die CO2-Bepreisung sowie BdSt-Berechnungen zu den Entlastungswirkungen der einzelnen Maßnahmen können Sie dem Anhang entnehmen.

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