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Hektische Masken-Beschaffung und teure Berater
Im Frühjahr 2020, als die erste Welle der Pandemie über Deutschland hinwegbrauste, waren Masken und andere persönliche Schutzausrüstungen, insbesondere in Krankenhäusern und Arztpraxen, knapp. Da weder der Bund noch die Bundesländer
ausreichende Mengen an entsprechender Schutzausrüstung für Notfälle vorgehalten hatten, setzte nun rege Betriebsamkeit ein. Auf verschiedenen Wegen sicherte der Bund von März bis Mai 2020 insgesamt für rund 6,2 Mrd. Euro Schutzausrüstung, die
zum Teil an medizinische Einrichtungen verteilt wurde. Zu zweifelhafter Bekanntheit gelangte in diesem Zuge das sogenannte Open-House-Verfahren, bei dem jeder Lieferant Anspruch auf einen Vertrag hat, sobald er die Kriterien der Ausschreibung erfüllt.
Diese wurden offenbar sehr attraktiv gestaltet, denn in Folge der Ausschreibung wurde der Bund mit Masken überschüttet. Um der Flut an Lieferungen, der Prüfung der Ware sowie der Abwicklung der Rechnungen Herr zu werden, stellte das Bundesgesundheitsministerium externe Berater ein – zunächst bis November 2020 für rund 10 Mio. Euro. Danach wurde das Engagement der Berater um mindestens ein Jahr verlängert – für rund 18 Mio. Euro. Für weitere Kosten sorgen zudem diverse Rechtsstreite mit Lieferanten. Auch ohne die Kosten für Berater und Rechtsstreite ist die Beschaffung der Masken über das Open-House-Verfahren im Vergleich zu den anderen gewählten Verfahren teuer. Zum Vergleich: Im Durchschnitt über alle Verfahren des Bundes kostete die Beschaffung einer OP-Maske 31 Cent und die einer FFP2-Maske 2,66 Euro. Im Open-House-Verfahren sind hingegen durchschnittliche Kosten von 60 Cent bzw. 4,63 Euro angefallen.