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Grundsteuerreform

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. / Presseinformation 17.09.2018

Bei einer Grundsteuer auf Basis von aktuellen Grundstückswerten drohen massive Mehrbelastungen für die Steuerzahler im Südwesten

Baden-Württembergs Finanzministerin Sitzmann hat Recht, wenn Sie den Bund bei der Grundsteuerreform zur Eile mahnt. Dennoch darf bei aller Eile eines nicht vergessen werden: Wichtigster Punkt bei einer Neuregelung muss sein, dass es für Mieter und Eigentümer nicht teurer werden darf. Schließlich verlangt die Politik von Bauherren und Wohnungswirtschaft stets bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dann muss sie aber auch dafür sorgen, dass die Wohnnebenkosten nicht steigen. Steuern und Abgaben dürfen nicht zur zweiten Miete oder doppelten Belastung werden!

Umso mehr verwundert, dass das Bundesfinanzministerium nach Presseberichten nunmehr ein wertabhängiges Modell favorisiert. So soll wohl bei der Bewertung der Immobilien der aktuelle Wert des Grundstücks in die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer einfließen. Es steht zu befürchten, dass dies massive Mehrbelastungen für die Steuerzahler im Südwesten bedeuten könnte. Gerade in Baden-Württemberg hat der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu enormen Preissteigerungen bei Grund und Boden geführt.

Zwar will der Gesetzgeber nach bisherigen Aussagen durch die Grundsteuerreform insgesamt keine Steuer-Mehreinnahmen erzielen. Diese Aufkommensneutralität wurde aber nur für die gesamte Bundesrepublik ausgelobt. Um daher flächendeckende Steuererhöhungen im Südwesten durch die Grundsteuerreform auszuschließen, muss Baden-Württemberg in diesem Fall auf Korrekturen durch landesspezifische Messzahlen drängen. Nur so kann sichergestellt werden, dass den Werterhöhungen im Südwesten mit einer automatischen Abwertung durch die Messzahlen begegnet werden kann.

Der Bund der Steuerzahler hält nach wie vor das wertunabhängige Flächenmodell als am besten geeignet, um Mehrbelastungen der Bürger zu verhindern. Das Flächenmodell ist einfach und transparent, da es an vorliegende physikalische Größen, wie Grundstücksfläche und Wohnfläche, anknüpft. Das würde das Konfliktpotential zwischen Steuerzahler und Verwaltung reduzieren. Wertbasierte Modelle sind sehr verwaltungsaufwändig, da sie über die Neubewertung hinaus regelmäßige Bewertungsanpassungen vorsehen. Damit sind bei wertbasierten Modellen „heimliche“ Steuererhöhungen durch eine automatische Erhöhung der Bemessungsgrundlage über steigende Grundstückspreise impliziert. Bei einem wertunabhängigen Modell hingegen ist eine Erhöhung der Grundsteuer nur möglich, wenn das Gesetz geändert wird oder die Hebesätze angehoben werden. Beides setzt demokratische Entscheidungsprozesse voraus.

Der Bund der Steuerzahler appelliert an Finanzministerin Sitzmann, sich im Gesetzgebungsprozess für die Interessen der Steuerzahler in Baden-Württemberg stark zu machen und flächendeckende steuerliche Mehrbelastungen zu verhindern.

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