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Grundsteuer: Immer mehr Bundesländer veröffentlichen die aufkommensneutralen Hebesätze

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 27.06.2024

Bund der Steuerzahler fordert Baden-Württemberg zum Handeln auf

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Einen zentralen Bestandteil dieser Neuberechnung bilden die Hebesätze, die von jeder Kommune eigenständig festgelegt werden. Weil die Kommunen die neuen Werte allerdings in der Regel erst zum Jahresende beschließen werden, tappen Millionen von Grundstücksbesitzern nach wie vor im Dunkeln, wie viel Grundsteuer sie ab dem Jahr 2025 bezahlen müssen. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg forderte das Finanzministerium mehrfach auf, den Bürgern aller Kommunen über ein Transparenzregister aufzuzeigen, mit welchem Satz in ihrer Kommune die seitens des Landes angekündigte Aufkommensneutralität gewährleistet wäre.

Dass ein solches Register für Baden-Württemberg mittlerweile möglich sein müsste, beweist der Blick über die Landesgrenze hinaus. Denn nach Hessen hat jetzt auch Nordrhein-Westfallen für seine Kommunen die Grundsteuerhebesätze veröffentlicht, die aufkommensneutral wären. „Es ist höchste Zeit, dass die Bürger auch in Baden-Württemberg transparent einsehen können, mit welchem Hebesatz Aufkommensneutralität gewährleistet wäre“, wiederholt der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller seine Forderung an das Finanzministerium.

„Eine zeitnahe Veröffentlichung der aufkommensneutralen Hebesätze wäre sehr wichtig. Dies zeigt der Blick nach Nordrhein-Westfalen“, macht Möller deutlich. Denn hier wurde im Zuge der Berechnung festgestellt, dass sich die Immobilienwerte für Wohnen und Gewerbe oft deutlich auseinanderentwickelt haben. Die Rede ist von einer Entlastung von Gewerbegrundstücken je nach Kommune von etwa 50 Prozent und einer Zusatzbelastung von Privatgrundstücken von etwa 20 Prozent. Nun soll den Kommunen das Recht eingeräumt werden, beim Hebesatz zwischen Wohnen und Gewerbe zu differenzieren. So gibt es in NRW drei Zahlen für jede Kommune, die für eine Aufkommensneutralität stehen: Einen Hebesatz, falls sich die Kommune entscheidet, weiterhin mit einem Hebesatz zu arbeiten und zwei Hebesätze, falls künftig zwischen Wohnen und Gewerbe differenziert werden soll.

Auch in Baden-Württemberg wird es voraussichtlich Städte und Kommunen geben, in denen sich die Grundsteuerlast mitunter drastisch vom Gewerbe in Richtung Wohnen verschieben könnte. Aber auch innerhalb des Wohnens wird es starke Verschiebungen geben. Es ist daher höchste Zeit zu wissen, wie sich diese Verschiebungen in der Praxis konkret auswirken um hier gegebenenfalls nachbessern zu können. „Am Beispiel Nordrhein-Westfalen ist zu sehen, dass auch zum jetzigen Zeitpunkt noch Anpassungen und Änderungen in Sachen neuer Grundsteuer vorgenommen werden können und im Interesse der Steuerzahler auch vorgenommen werden sollten. Auch wenn mit solchen Maßnahmen nur die Symptome des Kernproblems einer reinen wertbasierten Bodenwertsteuer gemildert werden können, sollte sich Baden-Württemberg schnellstmöglich Klarheit über die drohenden Verwerfungen verschaffen“, appelliert Möller.

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