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Modellhaus mit Schlüssel
© tierra-mallorca/unsplash

Grundsteuer-Ärger? So helfen wir Ihnen!

Top News 24.04.2023

Mustereinspruch, Musterklagen, Rechtsgutachten

Haben Sie Ihren Grundsteuerbescheid erhalten und möchten jetzt Einspruch einlegen? Dann stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite! Denn genau für diesen Schritt stellen wir einen Mustereinspruch zur Verfügung – umfassende Informationen dazu haben wir in unserem INFO-Service Nr. 9 zusammengefasst.

Musterprozesse: Ziel ist eine höchstrichterliche Entscheidung

Schließlich war offensichtlich, dass die neue Grundsteuer so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt! Weil wir von Anfang an sogar Zweifel an der Verfassungsfestigkeit des Grundsteuergesetzes des Bundes hatten, haben wir bereits Musterprozesse gegen das Bundesmodell anvisiert, das in elf Ländern gilt – derzeit sind nun sechs Musterprozesse in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und zwei in Nordrhein-Westfalen in Vorbereitung. Erklärtes Ziel ist es, die Verfassungsmäßigkeit der Bewertung im Bundesmodell höchstrichterlich entscheiden zu lassen.

Rechtsgutachten bestätigt Verfassungswidrigkeit des Bundesmodells

Die geplanten Klagen gründen auf dem Gutachten von Professor Dr. Gregor Kirchhof, das wir gemeinsam mit Haus & Grund Deutschland in Auftrag gegeben hatten. Der Verfassungsrechtler kommt zu dem Ergebnis: Das Bundesmodell ist verfassungswidrig! Demnach geht das Grundsteuergesetz des Bundes in zehn Schritten einen steuerlichen Sonderweg, der das Grundgesetz verletzt.

Deshalb lautet unser Appell: Die elf Bundesländer, die das verfassungswidrige Bundesgesetz anwenden, müssen jetzt die Zeit bis zum Jahr 2025, in dem die neue Grundsteuer zum ersten Mal erhoben wird, nutzen: Es braucht verfassungskonforme Grundsteuergesetze, um eine Fülle an verfassungswidrigen Steuereingriffen zu verhindern und die Finanzen der Gemeinden, die die Grundsteuereinnahmen erhalten, zu sichern! Die Länder sollten sich für ein Grundsteuersystem der Länder Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen entscheiden. Die notwendigen Daten sind vorhanden, der Vollzug ist weitgehend vorbereitet. Das zu komplizierte und intransparente Bundesgesetz würde durch klare und einfach anzuwendende Landesgesetze ersetzt. Alle Betroffenen würden dann deutlich entlastet – die Finanzverwaltung, die Gerichte, die Steuerberater und die Steuerzahler.

Von der kompletten Veröffentlichung des Gutachtens müssen wir derzeit noch absehen. Denn: Wir benötigen das Gutachten für die Klageschrift im Rahmen unserer Musterverfahren. Sobald die ausführliche Klageschrift erstellt ist, werden wir diese anonymisieren und auf dieser Homepage den Mitgliedern zur eigenen Verwendung in ihren Verfahren zur Verfügung stellen. Dies wird vermutlich noch ein paar Wochen Zeit in Anspruch nehmen. 

Sobald ein höchstrichterliches Aktenzeichen vorliegt, ist die Finanzverwaltung dazu gezwungen, alle Einspruchsverfahren, die sich darauf berufen, ruhen zu lassen – bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

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