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„Göttinger goldener Handschlag“

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 13.04.2022, Jan Vermöhlen

Bund der Steuerzahler kritisiert eingeleitete Abwahl der Stadtbaurätin in der Universitätsstadt

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen kritisiert, dass sich die Stadt Göttingen nach nur zwei Jahren und zwei Monaten von ihrer Stadtbaurätin trennen will. „Die Abwahl einer Wahlbeamtin ist der letzte und teuerste Weg. Ich vermisse Erklärungen der Oberbürgermeisterin wie auch der Ratsfraktionen zu den Gründen und ob wirklich alle Mittel zur Fortsetzung der Zusammenarbeit ausgeschöpft wurden“, erklärt Landesvorsitzender Bernhard Zentgraf.

Wie die Stadt Göttingen in einer Pressemeldung vom 11. April 2022 verlautbarte, habe sich die Oberbürgermeisterin mit den Fraktionen im Rat darauf verständigt, ein Verfahren zur Abberufung der Stadtbaurätin einzuleiten. Die in der Presseerklärung enthaltene Formulierung „Das Vorgehen ist in Abstimmung mit der Dezernentin erfolgt“ irritiert den Bund der Steuerzahler. „Das hört sich so an wie ein Ausscheiden in beiderseitigem Einvernehmen, nur dass die Kosten hier zu Lasten Dritter, also der Steuerzahler gehen. Von zuvor eingeleiteten ernsthaften Bemühungen um eine Fortsetzung der Zusammenarbeit und Erklärungen dazu, warum diese gescheitert sind, ist in der städtischen Erklärung nichts zu lesen“, stellt Zentgraf fest.

Zwar sehe das Kommunalverfassungsrecht keine materiellen Abwahlvoraussetzungen vor. Ein „Vertrauensverlust“ genüge für die Abwahl einer Wahlbeamtin, wenn die sonstigen formellen Vorgaben eingehalten würden. „Als Steuerzahler dürfe man angesichts der hohen Kosten einer Abwahl aber sehr wohl Aufklärung und Aufarbeitung dieser misslichen Personalangelegenheit verlangen“, bekräftigt Zentgraf. Schließlich habe sich der Stadtrat erst vor knapp zweieinhalb Jahren auf Vorschlag des damaligen Oberbürgermeisters mit großer Mehrheit für die Diplom-Ingenieurin der Landespflege entschieden. Der Bund der Steuerzahler regt deshalb auch eine Änderung des Landesrechts an. Die sachlichen Voraussetzungen für die Abberufung vor Ablauf der Amtszeit müssten konkretisiert werden. Den Kommunen dürfe es nicht zu leicht gemacht werden.

Die Göttinger Stadtbaurätin war für eine Amtszeit vom 1. März 2020 bis 29. Februar 2028 gewählt. Die jetzt beabsichtigte Abwahl durch den Rat der Stadt komme die Steuerzahler ausgesprochen teuer. Bis Ende ihrer regulären Amtszeit entstünden Versorgungsansprüche von rund 475.000 Euro, gerechnet auf Basis ihres heutigen monatlichen Amtsgehaltes von knapp 9.500 Euro. Unmittelbar danach winke der heute 52-jährigen Spitzenbeamtin ein lebenslanges Ruhegehalt von monatlich 5.620 Euro, das bei einer angenommenen Laufzeit von 20 Jahren die Stadtkasse ohne Berücksichtigung von Pensionssteigerungen um weitere 1,3 Millionen Euro belasten könne.

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