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Am Gebäude der Staatsanwaltschaft Kleve stand monatelang ein Gerüst herum, ohne dass es eine Baustelle gegeben hätte.
© Jens Ammann/BdSt

Gerüst ohne Baustelle in Kleve

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Schwarzbuch 2024 NRW 09.10.2024, Jens Ammann

Das Gebäude der Staatsanwaltschaft Kleve sollte saniert werden. Wenige Tage vor dem Aufstellen des Gerüsts stellte die obere Denkmalbehörde das Haus unter vorläufigen Denkmalschutz. Damit war die Sanierung in der geplanten Form eigentlich hinfällig. Das Gerüst wurde trotzdem aufgebaut. Und blieb acht Monate nutzlos stehen. Ein Fall fürs Schwarzbuch 2024/25:

Das Gebäude der Staatsanwaltschaft in Kleve gehört zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB). Der wollte es sanieren, um es wirtschaftlich, klima- und sicherheitstechnisch neu aufzustellen. Deshalb plante und beauftragte er eine umfassende Sanierung. Am 16.8.2023 wurde der Auftrag für den Gerüstbau erteilt, und ab dem 20.9.2023 wurde das Gerüst für die Arbeiten aufgestellt. Doch: „Kurz vor dem geplanten Beginn der Baumaßnahmen hat die obere Denkmalbehörde das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt, weshalb der BLB NRW die Arbeiten nicht wie geplant starten konnte,“ so der BLB auf Nachfrage.

Wurde der BLB als Eigentümer davon überrascht, dass das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wurde? Das würde verwundern, denn nach Information der Bezirksregierung Düsseldorf an den Bund der Steuerzahler fand bereits am 5.7.2016 eine Begehung des Objekts durch das Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) statt, und ein knappes Jahr später, am 15.5.2017, stellte der LVR-ADR den Antrag, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Auf die Frage, ob der BLB als Eigentümer darüber Bescheid wusste, antwortete dieser ausweichend: „Begehungen, Gutachten oder Anträge auf  Unterschutzstellung eines Objektes stellen für Eigentümer zunächst keine denkmalschutzrechtliche Verpflichtung dar. Entscheidend ist die Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens. Ein Antrag auf Denkmalschutz wird bei der oberen Denkmalbehörde, der Bezirksregierung, eingereicht. Anträge und Begehungen können auch ohne Einbindung des Eigentümers stattfinden.“

Der BdSt interpretiert dies so, als ob der Prozess vom BLB nicht wirklich ernst genommen wurde und deshalb bei der Planung und Auftragsvergabe der Sanierung keine Rolle gespielt hat. Beim BLB klingelten auch dann noch keine Alarmglocken, als er ein Schreiben des Denkmalfachamts vom 2.8.2023 erhielt. Dieses gab dem BLB die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zu der Absicht des Amtes, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Laut Bezirksregierung wurde dabei auch die anstehende energetische Sanierung zur Sprache gebracht. Obwohl noch nicht klar war, was in Sachen Denkmalschutz geschehen würde, beauftragte der BLB bereits zwei Wochen später den Gerüstbauer.

Doch: „Um denkmalpflegerische Aspekte bei der Sanierung zu berücksichtigen und so das Denkmal zu schützen, war die Unterschutzstellung im September 2023 unumgänglich“, so die Bezirksregierung. Die erfolgte am 8.9.2023. Weshalb dennoch ab dem 20.9.2023 das Gerüst aufgestellt wurde, bleibt das Geheimnis des BLB. Der schrieb uns: „Der BLB NRW hatte das Gerüst nach dem Stopp der  Sanierungsmaßnahmen infolge der Unterschutzstellung durch die obere Denkmalbehörde zunächst stehen lassen, um einen Mehraufwand im Falle einer möglichen kurzfristigen Fortführung der Arbeiten zu vermeiden.“

Diese Darstellung verdreht allerdings den tatsächlichen Ablauf: Nicht ein vorhandenes Gerüst wurde stehen gelassen, sondern es wurde erst eines aufgebaut! Und es stand bis zum 29.5.2024 – ohne dass es zur Sanierung genutzt wurde. Die Kosten für das Gerüst bezifferte der BLB auf rund 36.000 Euro. Doch „mit Blick auf die andauernden Gespräche und die noch abzuwartenden Ergebnisse“ wollte er dem BdSt weder sagen, wie hoch die Kosten durch die Stornierung oder Verschiebung von Aufträgen waren, noch wie hoch die Planungskosten ausfielen.

Der Bund der Steuerzahler kritisiert: Der BLB wusste von den Denkmalschutzplänen und hätte daher weder das Gerüst beauftragen noch aufstellen lassen dürfen. Acht Monate nutzlose Standdauer haben mindestens 36.000 Euro verschwendet.

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