Erschließung oder Straßenausbau?
Straßenbaubeitrag
Von der erstmaligen Erschließung, die nach dem Baugesetzbuch abgerechnet wird, ist der Straßenbaubeitrag zu unterscheiden. Er ist in § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) geregelt und wird erhoben, wenn eine erstmals hergestellte Straße erneuert oder verbessert wird. Aktuell ist geplant, den Anliegeranteil beim Straßenbaubeitrag zu 100 % vom Land zu fördern. Im Sommer 2022 soll der Straßenbaubeitrag vollständig abgeschafft werden.