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Der geplante Stuttgarter Apfelkernturm wird immer teurer
Eine Ampel mit guten Ansätzen
Bund der Steuerzahler zum Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen
Die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse sollen ab 2023 eingehalten und Prioritäten im Bundeshaushalt gesetzt werden – vor allem diese Absichtserklärungen aus dem heute vorgestellten Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ bewertet der Bund der Steuerzahler (BdSt) zunächst positiv. „Das sind vielversprechende Ansätze, denen die Ampel in den nächsten vier Jahren gerecht werden muss! Bei wohlklingenden Überschriften darf es aber nicht bleiben“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel mit Blick auch auf Ziele einer „fairen Besteuerung“, die „Entlastung von Stromkunden“, eine „Entbürokratisierung der Steuerverwaltung“ sowie den „Kampf gegen Steuerhinterziehung und aggressiver Steuervermeidung“. Allerdings, so Holznagel weiter, fehle ein klares Bekenntnis, dass die Verschwendung von Steuergeld ebenso konsequent verfolgt und bestraft werden soll.
Unsere ersten Bewertungen im Einzelnen:
- Formal soll die Schuldenbremse ab 2023 wieder eingehalten werden. Aber: Die Tilgungspflichten zur Rückführung der pandemiebedingten Verschuldung des Bundes von mindestens 400 Milliarden Euro sollen deutlich in die Zukunft verschoben werden: Statt zwischen 2023 und 2042 soll nun frühestens zwischen 2028-2058 getilgt werden. Das ist ein Aufschieben von Verantwortung in die ferne Zukunft!
- Gleichfalls will die Ampel-Koalition den jährlich zulässigen Verschuldungsspielraum im Rahmen der Schuldenbremse offenbar ausweiten, da sie das sogenannte Konjunkturbereinigungsverfahren „anpassen“ will. Damit nimmt sie den Fuß ein Stück von der „Bremse“.
- Staatsunternehmen sollen mehr Kapital für Investitionen erhalten: Vermutlich nimmt der Bund dafür Schulden auf – oder die Unternehmen sollen sogleich eine eigene Kreditermächtigung erhalten, also Schulden am Bundeshaushalt vorbei aufnehmen dürfen. Kandidaten dafür wären die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der Energie- und Klimafonds oder auch die Bahn AG, die bereits jetzt schon bis über beide Ohren verschuldet ist. Der Koalitionsvertrag führt hierzu aus: „Für große transformative Aufgaben dieses Koalitionsvertrages nutzen wir auch finanzielle Transaktionen.“ Bei dieser Formulierung ist Vorsicht geboten: Denn der Bund hat im Rahmen der Schuldenbremse die Möglichkeit, beispielsweise Eigenkapital, Darlehen oder Beteiligungen über Schulden zu finanzieren, ohne dass diese auf das Verschuldungslimit, das die Schuldenbremse vorgibt, angerechnet wird.
- Vor allem aber begrüßt der Verband den angekündigten Abbau von Subventionen und dass alle Ausgaben des Bundes auf den Prüfstand und einer strikten Neupriorisierung unterliegen sollen. Im Gegensatz dazu steht jedoch der Plan, ein neues Bauministerium zu schaffen – bislang werden diese Kompetenzen im Innenministerium gebündelt.
- In die richtige Richtung geht die anvisierte Überarbeitung des Wahlrechts innerhalb des ersten Jahres, damit die Zahl der Bundestagsmandate nicht weiter ausufert. So sieht der Koalitionsvertrag vor, das Parlament „in Richtung der gesetzlichen Regelgröße“ zu verkleinern. Die „Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit“ werden wir als Bund der Steuerzahler kritisch-konstruktiv begleiten.
- Im Wahlkampf diskutierte Pläne, eine Vermögensteuer wiederzubeleben oder die Erbschaftsteuer zu erhöhen, stehen offenbar nicht mehr im Raum. Ebenso positiv ist, dass eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes vom Tisch zu sein scheint. Indes findet sich aber keine eindeutige Absage an Steuererhöhungen.