Kein Steuergeld für die Nord/LB
Fast jede fünfte Kommune erhöht die Grundsteuer
Die Ausgabenseite stärker ins Auge fassen!
BdSt kritisiert Steuererhöhungs-Automatismus
Anlässlich der heute veröffentlichten Ergebnisse einer Umfrage der IHK Niedersachsen zeigt sich der Bund der Steuerzahler besorgt über den Trend, die Konsolidierung kommunaler Haushalte vorrangig über die Erhöhung von Steuern voranzutreiben. „Stattdessen sollten die niedersächsischen Städte und Gemeinden den wirtschaftlichen Einsatz ihrer Mittel stärker ins Auge fassen“, fordert der Verband. Eine weitere Ursache für die Steuererhöhungen sieht der BdSt zudem in den Fehlanreizen des Kommunalen Finanzausgleichs. Dieser beinhalte in seiner derzeitigen Form einen Automatismus, der die Gemeinden zu regelmäßigen Anhebungen ihrer Hebesätze animiere.
Auch der Bund der Steuerzahler sieht die Tendenz niedersächsischer Kommunen, verstärkt an der Steuerschraube zu drehen, mit Sorge. Der Verband beruft sich dabei auf die Ergebnisse einer heute veröffentlichten Umfrage der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen bei den niedersächsischen Kommunen. Demnach haben 2018 wieder deutlich mehr Kommunen die Steuern erhöht als in den Vorjahren. Exemplarisch sei hierfür die Gewerbesteuer zu nennen: 2018 habe jede sechste Kommune den Gewerbesteuerhebesatz angehoben. In den Vorjahren waren es hingegen noch jede neunte (2017) beziehungsweise jede zehnte Kommune (2016).
Eine wesentliche Ursache für diesen Trend sieht der Bund der Steuerzahler bereits im Finanzausgleichsgesetz verankert: Gemeinden, deren örtliche Hebesätze unter dem Landesdurchschnitt liegen, würden im Finanzausgleich systematisch benachteiligt. Die betroffenen Gemeinden würden ihre Hebesätze daher entsprechend anheben. Da sich dadurch wiederum die Durchschnittshebesätze erhöhten, setze dies unweigerlich die nächste Anhebungswelle in Gang. „Hier muss das Land dringend nachbessern, um diesen Steuererhöhungs-Automatismus zu beseitigen“, fordert der Verband und spricht sich für die Anwendung fixierter Nivellierungshebesätze für die Realsteuern aus.
Trotz der Fehlanreize des Finanzausgleichs stünden jedoch auch die Städte und Gemeinden in der Pflicht. Sie sollten die Konsolidierung ihrer Haushalte verstärkt durch Einsparungen auf der Ausgabenseite vorantreiben. Beispielhaft führt der Verband die Begrenzung von Personal- und Sachkosten sowie die sorgfältige Überprüfung geplanter Investitionen an. In Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen planten Kommunen in diesen Bereichen leider besonders häufig am Bedarf vorbei.