Corona-Test-Betrug: Aufklärung intensivieren, neue Möglichkeiten nutzen!
DSi-Recherche berichtet über belastbare Indizien, die auf fingierte Tests hinweisen
Die Corona-Pandemie war eine XXL-Krise. Politische Entscheidungen mussten unter großem Zeitdruck getroffen werden, Fehler waren absehbar. Wichtig ist jetzt, finanzielle Schaden – wo immer möglich – vom Steuerzahler abzuwenden.
Eine unter hohem Zeitdruck getroffene Entscheidung waren die kostenlosen Corona-Tests für Bürger. Testzentren schossen wie Pilze aus dem Boden. Das unkomplizierte Abrechnungsverfahren hat sich jedoch als höchst betrugsanfällig erwiesen. Die aktuelle Recherche unseres Deutschen Steuerzahlerinstituts (DSi) haben die FAZ („Freibrief für Testbetrüger“) und das ZDF („Schleppende Aufklärung: Das kriminelle Geschäft mit Corona-Tests“) nun aufgegriffen. Das DSi zeigt: Es gibt belastbare Indizien, die auf fingierte Tests hinweisen. Wir schätzen, dass bis zu zwei Milliarden Euro den Teststellenbetreibern zu Unrecht erstattet wurden. Dem muss nachgegangen werden! So kann über Datenabgleiche herausgefunden werden, ob ein Testzentrum im Vergleich zu anderen örtlichen Zentren einen extrem niedrigen Positivanteil ausweist. Ein klares Indiz für Test-Betrug!
Jetzt steht die Bundespolitik in der Verantwortung: Sie muss den Schaden begrenzen und neue Methoden zur Analyse der Abrechnungsdaten nutzen! Einen Lichtblick gibt es immerhin: Nach langen politischen Diskussionen, an denen auch der Bund der Steuerzahler beteiligt war, hat sich das Bundesgesundheitsministerium im Frühsommer dazu bereit erklärt, die Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen der Teststellenbetreiber bis Ende 2028 zu verlängern. Doch schon jetzt beginnt ein Verantwortungs-Pingpong: Das Ministerium weist auf die für die Strafverfolgung zuständigen Länder hin. Statt Verantwortung abzuschieben, sollte das Gesundheitsministerium dafür sorgen, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) alle verfügbaren Abrechnungsdaten einschließlich der Metadaten erhält. Dann könnte das RKI Plausibilitätsprüfungen vornehmen und den Strafverfolgungsbehörden der Länder belastbare Betrugsindizien liefern. Wir betonen: Die aktuelle Bundesregierung ist in der Pflicht, Schadensbegrenzung zu betreiben und Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen!