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Bund der Steuerzahler MV begrüßt Antrag zur Prüfung des MV-Schutzfonds

Presseinformation 01.12.2023

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. (BdSt MV) begrüßt den Antrag der CDU-Landtagsfraktion zur erneuten Prüfung des MV-Schutzfonds durch den Landesrechnungshof.

Die CDU-Fraktion führt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt als Anlass dafür an. BdSt MV-Geschäftsführer Sascha Mummenhoff erklärt: "Der BdSt MV hat den Schutzfonds in seiner Dimension und der Verwendung der Mittel von Beginn an kritisiert. Auch wir sind froh, dass dieser nun zum 31.12.2023 aufgelöst wird. Dennoch ist es richtig, in Bezug auf die beiden Sondervermögen für die Universitätskliniken und die Digitalisierung den Landesrechnungshof im Lichte des jetzigen Urteils noch einmal genauer prüfen zu lassen. Zu beiden Ausgaben hatte der LRH sich bereits in seinem Sonderbericht zum MV-Schutzfonds kritisch geäußert. Auch wir meinen, dass diese Ausgaben in den regulären Haushalt gehören. Wir hoffen, dass dieser Antrag auf breite Zustimmung im Parlament trifft, vor allem da sich der Finanzminister dahingehend geäußert hatte, dass er froh sei, nun endlich eine rechtliche Einordnung zu erhalten. Wir froh wird er dann erst sein, wenn diese ohne ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren mit der Expertise unseres Landesrechnungshofes erfolgt, der genau für diese Aufgabe da ist." 

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