„Steuererklärung 2017 für Arbeitnehmer“
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Bearbeitungszeit von Einkommensteuererklärungen
Steuerzahler mussten 2017 länger auf ihren Steuerbescheid warten
Bei ihren Bemühungen, die Bearbeitungszeit von Einkommensteuererklärungen zu verkürzen und damit die Steuerzahler nicht zu lange auf die Erstattung von zu viel bezahlten Steuern warten zu lassen, hat die baden-württembergische Finanzverwaltung einen Rückschlag erlitten. Während in den vergangenen Jahren die Bearbeitungszeit kontinuierlich reduziert werden konnte, stieg sie im Jahr 2017 gegenüber 2016 um drei Tage auf durchschnittlich 49 Tage an.
Die Bearbeitungsdauer hängt nicht zuletzt von der Komplexität der zu bearbeitenden Steuererklärung ab. So geht die Bearbeitung einer reinen Arbeitnehmer-Veranlagung im Schnitt schneller als die von umfangreichen Steuererklärungen mit vielen Anlagen. Doch die Bearbeitungszeiten stiegen im vergangenen Jahr über alle Bearbeitungsarten. So erhöhte sich die Bearbeitungszeit sowohl für Arbeitnehmerfälle von durchschnittlich 42 Tagen auf 45 Tage als auch für die übrigen Fälle von 49 auf 52 Tage um jeweils drei Tage.
Positiv zu vermerken ist, dass die Extremwerte für die Bearbeitungsdauer gesunken sind. Brauchte 2016 das langsamste Finanzamt noch 63 Tage bis zur Erteilung des Steuerbescheids, so waren dies 2017 nur noch 58 Tage. Auch das „Turbo-Finanzamt“ war 2017 schneller: Das schnellste Finanzamt benötigte 2017 nur noch 26 Tage für den Steuerbescheid, 2016 waren es noch 33 Tage gewesen. Dennoch ist es ärgerlich, dass sich die Spanne für die extrem unterschiedlich lange Bearbeitungsdauer zwischen einzelnen Finanzämtern noch vergrößert hat. Das bedeutet, dass manche Steuerzahler über doppelt so lange auf ihre Steuerrückzahlung warten mussten, als die Steuerzahler, die bei einem zügig arbeitenden Finanzamt veranlagt wurden.
Insgesamt ist es unbefriedigend, dass sich die Bearbeitungszeiten trotz zunehmender automatisierter Bearbeitung wieder verlängert haben. Dem Steuerzahler werden immer mehr Pflichten zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärungen auferlegt, damit die Finanzämter von Erfassungsaufwand entlastet werden, was zu einer Verkürzung der Bearbeitungszeiten führen müsste. Mit dem zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens haben die Finanzämter starke Instrumente an die Hand bekommen, die Bearbeitungen zu rationalisieren, Personalengpässen zu begegnen und die Veranlagungszeiten damit entscheidend zu verkürzen. Nun ist es an der Finanzverwaltung, ihre Hausaufgaben zu erledigen und die Bearbeitungszeiten wieder zu verkürzen. Dass es schneller gehen kann, beweist das am zügigsten arbeitende Finanzamt mit durchschnittlich 26 Tagen Bearbeitungsdauer.