Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Publikationen    BdSt-Wohnnebenkosten-Vergleich der Lande...
© pixelio_by_Thorben Wengert

BdSt-Wohnnebenkosten-Vergleich der Landeshauptstädte 2020

Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V. / Presseinformation 11.05.2020, Ralf Seibicke

Pressemitteilung 03-2020

 

 

Magdeburg bei Grundsteuer am günstigsten

Die Einwohner von Magdeburg werden dank einer noch günstigen Grundsteuer unterdurchschnittlich mit Wohnnebenkosten belastet.

Ein aktuelles Ranking legt starke Unterschiede bei den Wohnnebenkosten offen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat dafür alle 16 Landeshauptstädte unter die Lupe genommen. Der detaillierte BdSt-Check der Wohnnebenkosten für die Jahre 2016 bis 2020 vergleicht, wie stark die Bürger quer durch Deutschland belastet werden.

Bei seinem Ranking hat der Verband die Belastung durch sechs verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus ermittelt: Im Einzelnen sind das die Trinkwasserpreise, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sowie die Grundsteuer und der Rundfunkbeitrag.

Bei den Gesamtkosten liegt Magdeburg mit 1.647,55 Euro im Jahr 2020 an 6. Stelle und damit unter dem Durchschnitt aller Landeshauptstädte. Dies liegt fast ausschließlich an der relativ geringen Belastung durch die Grundsteuer, wie bei allen anderen ostdeutschen Bundesländern auch. So wird derzeit bei der Berechnung der Grundsteuer in den neuen Bundesländern auf die Wertverhältnisse des Jahres 1935, in den alten Bundesländern hingegen auf die Wertverhältnisse des Jahres 1964 abgestellt.

Rechnet man die Grundsteuer heraus, liegt Magdeburg im Vergleich nur an drittletzter Stelle.

Bundestag und Bundesrat haben Ende 2019 ein Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer beschlossen. Das Bundesmodell, aber auch andere wertabhängige Reformmodelle würden vielerorts zu starken Verwerfungen und Mehrbelastungen führen. Die Bundesländer können im Rahmen der Öffnungsklausel selber entscheiden, welches Modell sie wählen und umsetzen.

Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt appelliert an die Politik und die Gemeinden, die notwendige Reform der Grundsteuer nicht für heimliche Steuererhöhungen zu nutzen. Außerdem fordert der Bund der Steuerzahler für Sachsen-Anhalt weiterhin die Umsetzung einer wertunabhängigen Einfachgrundsteuer, die nur die Gebäude- und Grundstücksfläche einbezieht. Die Vorteile: Ein solches Modell vermeidet übermäßige Mehrbelastungen und wäre für die Bürger einfach nachvollziehbar sowie für die Verwaltung gut umsetzbar. Gerade in den ostdeutschen Bundesländern wäre zudem, auf Grund der bisherigen Praxis, ein kompliziertes und teures neues Bewertungsmodell kaum zu vermitteln.

Der gesamte Wohnnebenkostenvergleich ist hier als Anhang beigefügt.

Mit Freunden teilen