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BdSt-Vergleich der Friedhofsgebühren

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 19.11.2020, Harald Schledorn

206.479 Menschen sind laut Statistik im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen verstorben. Die meisten von ihnen werden auf kommunalen oder kirchlichen Friedhöfen in NRW bestattet. Der Bund der Steuerzahler NRW hat die Gebührensatzungen der 57 Städte mit mehr als 60.000 Einwohnern ausgewertet und stellt fest: Am teuersten ist eine Sargbestattung in Gladbeck, am günstigsten in Hagen.

Es wurde eine Gesamtgebühr – bestehend aus Grabnutzungs-, Bestattungs-, Trauerhallengebühr – ermittelt für die Bestattung in einem Sargwahlgrab und einem Urnenreihengrab. Bei einem Wahlgrab bestimmen die Angehörigen zusammen mit der Friedhofsverwaltung die Lage des Grabes auf dem Friedhof. Das Nutzungsrecht ist gegen eine Gebühr verlängerbar. Bei einem Reihengrab belegt die Friedhofsverwaltung eigenständig die Grabflächen der Reihe nach. Die Ruhefrist wird per Satzung bestimmt. Die Vorzüge des Wahlgrabes gegenüber dem Reihengrab erklären zum Teil, warum eine Bestattung im Sargwahlgrab im NRW-Durchschnitt mehr als doppelt so teuer ist wie die Bestattung in einem Urnenreihengrab. Der höhere Flächenverbrauch bei einer Sargbestattung ist ein weiterer Grund für die höheren Gebühren.

Die höchste Gesamtgebühr für eine Bestattung in einem einstelligen Sargwahlgrab fällt in Gladbeck mit 5.396 Euro an. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grabnutzungsgebühr für 33 Jahre, einer...

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