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BdSt fordert andere Stichtagsregelung bei Straßenbaubeitrag
Der Bund der Steuezahler NRW hat sich in einer Anhörung am 12. Januar für eine Änderung der Stichtagsregelung eingesetzt. So könnten mehr Menschen davon profitieren, dass der Straßenbaubeitrag abgeschafft wird. Das ist unter anderem Thema der Anhörung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung. Die geplante Abschaffung ist das Ergebnis einer erfolgreichen Volksinitiative des BdSt.
"Die geplante gesetzliche Abschaffung der Straßenbaubeiträge ist ein großer Erfolg aller Unterstützerinnen und Unterstützer der Volksinitiative des BdSt NRW“, freut sich Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW. Fast eine halbe Million Menschen hatten die im Oktober 2018 vom BdSt NRW initiierte Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ unterschrieben.
Endlich kommt nun ein Gesetzentwurf der grundsätzlichen Forderung nach und schafft Rechtssicherheit für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger. Er lässt aber viele Betroffene außer Acht: Für Straßen, deren Ausbau vor dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde, werden weiter Beiträge erhoben. „Damit gehen auch tausende Unterstützer der Volksinitiative leer aus“, kritisiert Steinheuer. Der BdSt-NRW-Vorsitzende fordert deshalb eine Nachbesserung, etwa durch eine bürgerfreundliche Änderung der Stichtagsregelung und durch einen Härtefallfonds nach bayerischem Vorbild. „Das entlastet auch viele Betroffene, die wegen der langen Zeitspanne zwischen dem Beschluss für eine Straßenbaumaßnahme in den kommunalen Gremien und der abrechnungsreifen Fertigstellung der Baumaßnahme gegenwärtig und in Zukunft noch zu Straßenbaubeiträgen herangezogen würden" so Steinheuer.
Einigkeit herrschte bei den insgesamt zehn geladenen Sachverständigen darüber, dass die derzeit im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen so nicht umgesetzt werden sollten. Das betrifft die Stichtagsregelung wie die Erstattung der Beiträge, die den Kommunen durch die fehlenden Straßenbaubeiträge entgehen (Bürokratieabbau). Der Bund der Steuerzahler NRW setzt sich darüber hinaus für einen Härtefallfonds ein. Sollte der Stichtag nicht geändert werden, könnten Betroffene, deren Straßenausbau vor dem 1.1.2018 von der Kommune beschlossen wurde, Mittel aus dem Härtefallfonds beziehen.
Geld für die Entlastung ist vorhanden. Von der bisher seit 2020 eingeplanten Fördersumme von jährlich 65 Millionen Euro zur Erstattung der Straßenbaubeiträge ist noch ein dreistelliger Millionenbetrag übrig. Dauerhafte Einsparungen sind nach Ansicht des BdSt NRW möglich, wenn das Land den Kommunen die ausfallenden Beiträge weniger bürokratisch erstattet. „Das Land sollte den Kommunen den Ausgleich pauschal ersetzen und nicht über ein Antragsverfahren, das einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringt", sagt Steinheuer.
Die nächsten Schritte: Am 23.2.2024 findet eine Auswertung der Anhörung im Kommunalausschuss statt. Eine Woche später soll das Gesetz im Landtagsplenum beschlossen werden. Der Bund der Steuerzahler NRW setzt sich weiterhin dafür ein, möglichst viele Unterstützerinnen und Unterstützer der Volksinititative zu entlasten.
> Gestzentwurf der Landesregierung
> BdSt Stellungnahme Straßenbaubeitrag
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