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Baugerüst stand nutzlos herum

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 16.09.2024, Jens Ammann

Das Gebäude der Staatsanwaltschaft Kleve sollte saniert werden. Dann kam der Denkmalschutz und danach ein Baugerüst, dass acht Monate ungenutzt herumstand.

Das Gebäude der Staatsanwaltschaft in Kleve gehört zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB). Der wollte es sanieren, um es wirtschaftlich, klima- und sicherheitstechnisch neu aufzustellen. Deshalb plante und beauftragte er eine umfassende Sanierung. Am 16. August 2023 wurde der Auftrag für den Gerüstbau erteilt und ab 20. September 2023 wurde das Gerüst für die Arbeiten aufgestellt. Doch: „Kurz vor dem geplanten Beginn der Baumaßnahmen hat die obere Denkmalbehörde das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt, weshalb der BLB NRW die Arbeiten nicht wie geplant starten konnte“, so der BLB auf Nachfrage. Wurde der BLB als Eigentümer davon überrascht, dass das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wurde? Das würde verwundern, denn nach der Information der Bezirksregierung Düsseldorf fand bereits am 5. Juli 2016 eine Begehung des Objekts durch das Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) statt, und ein knappes Jahr später, am 15. Mai 2017, stellte der LVR-ADR den Antrag, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen.

Was wusste der BLB?
Auf die Frage, ob der BLB als Eigentümer darüber Bescheid wusste, antwortete dieser ausweichend: „Begehungen, Gutachten oder Anträge auf Unterschutzstellung eines Objektes stellen für Eigentümer zunächst keine denkmalschutzrechtliche Verpflichtung dar. Entscheidend ist die Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens. Ein Antrag auf Denkmalschutz wird bei der oberen Denkmalbehörde, der Bezirksregierung, eingereicht. Anträge und Begehungen können auch ohne Einbindung des Eigentümers stattfinden.“ Der BdSt versteht dies so, als ob der Prozess vom BLB nicht wirklich ernstgenommen wurde und deshalb bei der Planung und Auftragsvergabe der Sanierung keine Rolle gespielt hat.


Beim BLB klingelten auch noch immer keine Alarmglocken, als er ein Schreiben des Denkmalfachamts vom 2. August 2023 erhielt. Dieses gab dem BLB die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zu der Absicht des Amtes, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen.  Laut Bezirksregierung wurde dabei auch die anstehende energetische Sanierung zur Sprache gebracht. Obwohl noch nicht klar war, was in Sachen Denkmalschutz geschehen würde, beauftragte der BLB bereits zwei Wochen später den Gerüstbauer. Doch: „Um denkmalpflegerische Aspekte bei der Sanierung zu berücksichtigen und so das Denkmal zu schützen, war die Unterschutzstellung im September 2023 unumgänglich“, so die Bezirksregierung. Die erfolgte am 8. September 2023.

Das Gerüst kam trotzdem
Weshalb dennoch ab dem 20. September 2023 das Gerüst aufgestellt wurde, bleibt das Geheimnis des BLB. Der erklärte: „Der BLB NRW hatte das Gerüst nach dem Stopp der Sanierungsmaßnahmen infolge der Unterschutzstellung durch die obere Denkmalbehörde zunächst stehen lassen, um einen Mehraufwand im Falle einer möglichen kurzfristigen Fortführung der Arbeiten zu vermeiden.“ Diese Darstellung verdreht allerdings den tatsächlichen Ablauf: Nicht ein vorhandenes Gerüst wurde stehengelassen, sondern es wurde erst eines aufgebaut! Und es stand bis zum 29. Mai 2024 – ohne dass es zur Sanierung genutzt wurde.

Die Kosten für das Gerüst bezifferte der BLB auf rd. 36.000 Euro. Doch „mit Blick auf die andauernden Gespräche und die noch abzuwartenden Ergebnisse“ wollte er dem BdSt weder sagen, wie hoch die Kosten durch die Stornierung oder Verschiebung von Aufträgen waren noch wie hoch die Planungskosten ausfielen.

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