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© Bild von Markus Distelrath auf Pixabay

Autogipfel: Das Problem von Dauer-Subventionen

Top News 18.11.2020

BdSt zur Ausweitung der „Innovationsprämie“

Es ist richtig, dass die Bundesregierung der coronageschwächten Wirtschaft hilft und soziale Härten für die Bürger abfedert. Doch vor allem in der Krise muss sie darauf achten, dass Ausgabenpakete nicht einfach durchgewunken werden, die eher anderen politischen Zielen dienen und mit der Corona-Krise wenig zu tun haben.

So ist die beim Autogipfel beschlossene Verlängerung der „Innovationsprämie“ mit der Pandemie kaum schlüssig zu erklären, obwohl die Prämie Mitte dieses Jahres zusammen mit coronabedingten Staatshilfen beschlossen wurde – und deshalb 2020/2021 nur durch neue Schulden finanzierbar ist. Dennoch weitet die Bundesregierung die Subventionen für den Kauf von Elektroautos weiter aus. So wird die Prämie über das Jahr 2021 hinaus bis 2025 verlängert, wofür der Steuerzahler insgesamt drei Milliarden Euro bereitstellen muss – zusätzlich zum „Umweltbonus“, der bis 2025 weiteres Steuergeld im Höhe von mehr als zwei Milliarden Euro kosten soll. Vor allem mit Blick auf die Klimaziele wären andere Maßnahmen allerdings sinnvoller, betont der Bund der Steuerzahler und meint zum Beispiel eine Ausweitung des bewährten Europäischen Emissionshandels auf den Verkehrssektor.

Klar ist: Die neuen Fördermilliarden im Bereich der E-Mobilität stehen für eine ausufernde Subventionspolitik der Bundesregierung. Bereits vor dem Autogipfel war absehbar, dass der Bund im Jahr 2022 auf einen neuen Subventionsrekord bei den Finanzhilfen von mehr als 21 Milliarden Euro zusteuert – ohne aktuelle Verlängerung der E-Auto-Prämie. Zugleich aber klaffen im Finanzplan der Regierung strukturelle Haushaltslöcher von mehr als 150 Milliarden Euro. Um diese Defizite abzubauen, bedarf es enormer Konsolidierungsschritte. Im Gegenzug muss eine generöse Subventionspolitik, die den Bundeshaushalt noch weiter in Schieflage bringt, tabu sein!    

Problem: Bundesregierung untergräbt eigene subventionspolitische Leitlinien

Mit der Verlängerung der „Innovationsprämie“ erneuert der Verband seine Kritik, dass sich die Bundesregierung faktisch nicht an die eigenen subventionspolitischen Leitlinien hält. Diese sehen zum Beispiel vor, dass Subventionen befristet sind und mit der Zeit abnehmen. Zwar ist die Kaufprämie formal befristet, doch wurde sie immer wieder verlängert und ausgeweitet – statt abnehmender Zuschüsse wurde die steuerfinanzierte Prämie aufgestockt. Zur Erinnerung: Ursprünglich sollte die 1. Prämien-Generation für E-Autos („Umweltbonus“) befristet bis 2019 gezahlt werden, doch wurde er kurzerhand bis 2025 verlängert. Im Juni dieses Jahres wurde die staatliche Förderung um eine 2. Prämien-Generation („Innovationsprämie“) erweitert, wodurch der Kaufzuschuss aus Steuermitteln sogar auf insgesamt bis zu 6.000 Euro verdoppelt wurde. Dieser Extra-Bonus sollte aber nur befristet bis Ende 2021 gezahlt werden. Nun haben sich die Teilnehmer des „Autogipfels“ darauf verständigt, dass dieser bis Ende 2025 gezahlt wird – parallel zum Umweltbonus. Laut Beschlusspapier soll die Förderung zwar degressiv ausgestaltet werden, doch unterm Strich wird die Förderung um eine Milliarde Euro aufgestockt und verlängert, wodurch die Subventionierung eines E-Auto-Kaufs insgesamt deutlich ausgeweitet wird.

Problem: Teure Fehler – ein Fall für das neue „Schwarzbuch 2020/21“

Die Einführung der „Innovationsprämie“ ist zudem ein mahnendes Beispiel dafür, dass die Bundesregierung bei der Vergabe von Subventionen stärker als bisher darauf achten muss, dass die selbstgesteckten Ziele mit der Förderung tatsächlich erreicht werden können.

Im Einzelnen: Die Zulassungszahlen für Elektroautos sind zuletzt deutlich gestiegen – vermutlich auch durch die neue „Innovationsprämie“. Für den Bund der Steuerzahler ist dabei klar: Zig Millionen Euro der neuen Förderung wurden bisher vergeben, ohne dass sie überhaupt eine Anreizwirkung zum Kauf von Elektroautos entfaltet haben kann. Dies war stets dann der Fall, wenn ein Kunde sein Elektrofahrzeug bereits gekauft hat, bevor er von der neuen Förderung wissen konnte (also vor dem 3. Juni), das Fahrzeug aber erst nach dem 3. Juni zugelassen wurde, weil er beispielsweise länger auf die Auslieferung des Fahrzeugs warten musste. Denn: Entscheidend für die Förderung ist nicht der Kaufzeitpunkt, sondern die Zulassung. Die beabsichtigte Anreizwirkung hat die neue Förderung im beschriebenen Fall also nicht. Hier war sie ein unverhofftes Geldgeschenk für den Autokäufer – durch Staatsschulden finanziert.

Dass es sich nicht nur um Einzelfälle handelt, zeigen die BdSt-Recherchen für das neue „Schwarzbuch – Die öffentliche Verschwendung 2020/21“. Danach entfielen in den ersten drei Monaten nach Förderbeginn (seit 4. Juni 2020) mehr als die Hälfte aller gestellten Anträge auf Fahrzeuge, die bereits vor Bekanntwerden der Förderung gekauft wurden. Die beantragte Fördersumme für diese Fahrzeuge betrug rund 50 Millionen Euro.

Mehr zu den Hintergründen und der Recherche auf www.schwarzbuch.de

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