Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Publikationen    Altschuldenlösung darf nicht im Sande ve...
Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen
© BdSt NRW/Olaf Rayermann

Altschuldenlösung darf nicht im Sande verlaufen

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 22.08.2023, Philipp Sprengel

Der Einstieg in eine Altschuldenlösung wird um ein Jahr zu verschoben. Das hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett am heutigen 22. August 2023 mit einer Änderung der Eckpunkte zur Gemeindefinanzierung 2024 beschlossen.

Die Entschuldung soll nun mit dem Jahr 2025 starten. Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, Rik Steinheuer, führt dazu aus: „Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Verschiebung die richtige Entscheidung. Die notwendige Überarbeitung der bisher vorgelegten Eckpunkte für eine Altschuldenlösung darf nicht vom Zaun gebrochen werden. Die Verschiebung darf aber nicht bedeuten, dass die längst fällige Altschuldenlösung im Sande verläuft.“ 

Jetzt liegt es an der Landesregierung, die Gespräche mit dem Bund und den Kommunen zu intensivieren, so dass zeitnah ein ausgewogenes Konzept für eine Altschuldenlösung vorgelegt werden kann. Das Ergebnis dieser Gespräche muss eine substanzielle Beteiligung auch seitens des Landes und der betroffenen Kommunen sein. Ferner muss ein Aufwachsen neuer Schuldenberge unbedingt verhindert werden.

Lesen Sie auch:

Mit Freunden teilen