Behördennummer 115: Der heiße Draht zur Verwaltung
Interview mit Michael Kruse (FDP): "Wir fordern eine Senkung der Grundsteuer"
Aktiensteuer trifft Kleinanleger
BdSt kritisiert: Politisch gewünschter Vermögensaufbau wird erschwert
Medienberichten zufolge kommen auf Sparer zusätzliche Belastungen zu: Wenn es nach Bundesfinanzfinanzminister Olaf Scholz geht, soll ab dem Jahr 2021 in Deutschland und neun anderen europäischen Staaten eine Aktiensteuer eingeführt werden. Vorgesehen ist, dass beim Kauf bestimmter Aktien eine Steuer von 0,2 Prozent des Transaktionswertes fällig wird. Die erwarteten Einnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro sollen dazu beitragen, die kürzlich beschlossene Grundrente zu finanzieren.
Mit der geplanten Aktiensteuer entfernt sich die Politik meilenweit von ihren ursprünglichen Zielen. Nach der Finanzkrise vor gut zehn Jahren wollte sie gezielt gegen spekulative Finanzgeschäfte vorgehen. Zudem sollte die Finanzbranche für ihre Risiken selbst haften, statt erneut die Steuerzahler zur Kasse zu bitten. Doch die Aktiensteuer leistet keinerlei Beitrag zur Finanzstabilität, sondern belastet die private Altersvorsorge. Denn Banken und Versicherungen werden die neue Steuer nicht selbst tragen, sondern direkt an die Anleger weiterreichen. Die großen Verlierer der Aktiensteuer sind daher die Bürger, die mit Aktien fürs Alter vorsorgen wollen. Professionelle Investoren können hingegen der Steuer durch Derivate oder andere nicht steuerpflichtige Finanzprodukte ausweichen.
Der Bund der Steuerzahler sagt: Das ist ungerecht und macht das Aktiensparen für Kleinanleger noch unattraktiver! In Zeiten von Negativzinsen wird damit breiten Bevölkerungsschichten der politisch gewünschte Vermögensaufbau verbaut. Statt ungerechte Mehrbelastungen zu beschließen, sollte die Politik die private Altersvorsorge sinnvoll fördern. Daher sollte der Solidaritätszuschlag nicht nur teilweise, sondern vollständig und damit auch für Sparer abgeschafft werden!
Zum Hintergrund:
Die vom Bundesfinanzminister vorgeschlagene Aktiensteuer soll bei Aktienerwerben von Unternehmen fällig werden, deren Börsenwert mehr als eine Milliarde Euro beträgt. Presseberichten zufolge wären daher in Deutschland 145 Unternehmen betroffen. Die neue Steuer soll im Rahmen einer sogenannten verstärkten Zusammenarbeit auf europäischer Ebene eingeführt werden. Neben Deutschland beteiligen sich noch folgende Staaten an dem Vorhaben: Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und die Slowakei.