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Abwassergebühr: Widerspruch einlegen

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / News für Rentner / Arbeitnehmer-News / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 27.01.2022, Markus Berkenkop

Vor einem Jahr hat der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) flächendeckend zum Widerspruch für faire Abwassergebühren aufgerufen. Für das Jahr 2022 erneuert er seinen Aufruf.

Nach der bisherigen Rechtsprechung kann bei der Kalkulation der Abwassergebühr für das Jahr 2022 ein Zinssatz von maximal 5,742 Prozent auf das so genannte gebundene Kapital berücksichtigt werden. Dieser Wert bezieht allerdings einen Sicherheitszuschlag in Höhe von 0,5 Prozentpunkten ein. Hintergrund dafür ist, dass die Kreditzinsen die Anlagezinsen in der Regel überstiegen und Fremdkapitalanteile zu einem höheren Zinssatz zu berücksichtigen waren. Dieses Verhältnis hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank umgekehrt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 12. Dezember 2018 (Az. 5 K 12028/17) entschieden, dass die Zubilligung eines Sicherheitszuschlags bei der kalkulatorischen Verzinsung aufgrund der Entwicklung der Kreditzinsen nicht mehr als sachgerecht angesehen wird. Dennoch berücksichtigen etliche Städte und Gemeinden in der Gebührenkalkulation weiterhin diesen Zuschlag. 
Der BdSt NRW hat beispielsweise im Dezember 2021 die Stadt Wuppertal aufgefordert klarzustellen, dass es im Jahr 2022 eines Widerspruchs gegen den Abwassergebührenbescheid nicht bedürfe und die Stadt Wuppertal bei positivem Ausgang des Musterprozesses die Gerichtsentscheidung rückwirkend berücksichtige. Damit könnten Widerspruchsverfahren vermieden werden. Diese Vorgehensweise lehnt der Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal ab. Er weist vielmehr darauf hin, dass Städte mit hoher Verschuldung auf den bisher zulässigen Zuschlag nicht verzichten können. Die kalkulatorischen Zinsen werden in der Wuppertaler Gebührenkalkulation mit gut 10,8 Millionen Euro berücksichtigt. Das sind etwa 9,4 Prozent der Gesamtaufwendungen für die Abwasserentsorgung. 
In der Stadt Velbert liegt der Zinssatz aktuell bei 5,74 Prozent. Die Städte Wülfrath und Bochum legen einen kalkulatorischen Zinssatz von 5,24 Prozent zugrunde. Sie verzichten zumindest auf einen Sicherheitszuschlag.

 

Was bedeutet das für mich?

Wer gegen seinen Abwassergebührenbescheid für das Jahr 2022 Widerspruch einlegt, kann direkt davon profitieren, wenn in diesem Jahr das Oberverwaltungsgericht im Musterprozess entscheiden sollte, dass die aktuellen Zinssätze überhöht sind. Wer keinen Widerspruch einlegt, muss warten, bis die Kommunen nach dem Urteil ihre Kalkulation dem Richterspruch anpassen. 
Der Bund der Steuerzahler hilft Ihnen, den Überblick zu bewahren. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihren Gebührenbescheid lesen müssen und wie Sie ihn verstehen können. In unseren kostenlosen Webinaren informieren wir Sie über den Musterprozess und seine Hintergründe (Termine online auf www.steuerzahler.de/nrw/webinare), und wir bieten Ihnen an, sich telefonisch klug zu fragen oder sich mit unseren Experten Markus Berkenkopf und Harald Schledorn in einem Videogespräch kurzzuschließen. 
Vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 
[email protected], Telefon 0211 99175-27 oder [email protected], Telefon 0211 99175-34.

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