Reform der Grundsteuer
Länger Zeit für die Körperschaftsteuererklärung
Abgabefrist für die Steuererklärung:
2018 gibt es zwei Stichtage
Steuerzahler, die ihre Steuererklärung nicht elektronisch an das Finanzamt übermitteln, sollten sich Freitag, den 1. Juni 2018 im Kalenderjahr dick ankreuzen. Denn bis zu diesem Datum müssen die Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst machen und hierzu die Papier-Formulare verwenden, die Steuererklärungen für das Jahr 2017 beim Finanzamt abgegeben haben.
Steuerzahler, die ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, haben zwei Monate länger Zeit. Elektronisch übermittelte Steuererklärungen für 2017 müssen spätestens am 31. Juli 2018 beim Finanzamt eingegangen sein.
Wer die Frist nicht einhalten kann, sollte bei seinem Finanzamt Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung beantragen. Bei den meisten Finanzämtern genügt hierzu der Griff zum Telefonhörer, wie eine Umfrage des Bundes der Steuerzahler unter den baden-württembergischen Finanzämtern ergeben hat.
Wird die Erklärung mit Unterstützung von einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Rechtsanwalt angefertigt, verlängert sich die Abgabefrist für die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung auf den 2. Januar 2018. Dennoch sollten die Steuerzahler nicht bis kurz vor Toresschluss warten und sich rechtzeitig an den Berater wenden, sodass die Erklärung noch fristgerecht angefertigt werden kann.
Ganz entspannt können diejenigen sein, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Angestellte Singles oder Paare mit der Steuerklasse 4/4 ohne weitere Einkünfte brauchen meist keine Einkommensteuererklärung abgeben. Sie können jedoch freiwillig eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Dies lohnt sich, wenn mit einer Steuererstattung gerechnet werden kann. Dafür haben diese Steuerzahler vier Jahre Zeit, so der Bund der Steuerzahler abschließend.
Weitere Informationen bietet der kostenlose Ratgeber „Steuererklärung 2017“, der unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 kostenfrei beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. angefordert werden kann. Und wer noch keine Steuerformulare zur Einkommensteuererklärung hat: Diese können ebenfalls unter dieser Rufnummer bestellt werden, jeweils in den Ausgaben für Arbeitnehmer oder Rentner.