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Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen
Bund der Steuerzahler mahnt Zurückhaltung an
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fordert von Kommunen Zurückhaltung beim Ausbau der wirtschaftlichen Betätigung und erinnert daran, dass Kommunen nur in engen Grenzen wirtschaftlich tätig werden dürfen. Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit deuten darauf hin, dass Kommunen ihre unternehmerischen Tätigkeiten eher ausweiten als einschränken. So machen sie den privaten Unternehmen unfaire Konkurrenz. Der Bund der Steuerzahler fordert daher eine Besinnung auf ordnungspolitische Grundsätze.
Beispiele für kommunales Unternehmertum lässt sich an vielen Stellen beobachten. So bieten kommunale Wohnungsbauunternehmen auch die Wohnungseigentumsverwaltung für Eigentümergemeinschaften an und treten so in Konkurrenz zu den privaten Verwaltern. Ein städtischer Entsorgungsbetrieb bietet Kanalreinigungsarbeiten für private Grundstücke an, obwohl diese Aufgabe von privaten Kanalreinigungsbetrieben durchgeführt werden kann. Eine Abfallgesellschaft, an der ein Landkreis wesentlich beteiligt ist, bietet Hilfe bei Umzügen, Montagearbeiten, Malerarbeiten sowie bei Gartenarbeiten an. Das alles sind Tätigkeiten, die durch private Betriebe abgedeckt werden können.
Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass nach der Gemeindeordnung in Baden-Württemberg eine Gemeinde nur dann ein wirtschaftliches Unternehmen errichten darf, wenn der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt. Hinzu kommt: Der Unternehmenszweck darf nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Anbieter erfüllt werden. Damit sind der wirtschaftlichen Betätigung der Städte und Gemeinden enge Grenzen gesetzt.
Die Kommunen sind gefordert, diese qualifizierte Subsidiaritätsklausel strikt zu beachten. Andernfalls droht die Gefahr, dass private Unternehmen und damit Steuerzahler vom Markt gedrängt werden, weil sie einen natürlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber den kommunalen Betrieben haben. Man denke nur an das Thema Insolvenzrisiko und Kreditkonditionen.
Kommunale Unternehmen führen zudem finanziell ein „Schattendasein“. Sind sie verschuldet, tauchen diese Schulden nicht in der Verschuldung der Kernhaushalte der Kommunen auf, sondern in den ausgelagerten Schulden. Durch die Beteiligung von Kommunen an Unternehmen, die verschuldet sind, wird also die Verschuldung der Gemeinde oder der Stadt regelmäßig unterzeichnet. Die ausgelagerten Schulden der Kommunen in Baden-Württemberg belaufen sich mittlerweile auf 26 Milliarden Euro, während sich die Kernverschuldung auf 6 Milliarden Euro beläuft.