Geht doch! CDU-Parteitag für schnelleres Soli-Aus
Auch Weihnachtsmänner müssen an die Steuer denken!
Wir sind vor Ort: Finanzgericht Niedersachsen verhandelt über die steuerfreie Aufwandspauschale der Bundestagsabgeordneten
Bund der Steuerzahler am 12. Dezember 2018 in Hannover dabei
Am Mittwoch, 12. Dezember 2018, ab 12 Uhr verhandelt das Finanzgericht Niedersachsen über die steuerfreie Aufwandspauschale der Bundestagsabgeordneten, die Bestandteil ihrer Amtsausstattung ist. Diese beträgt aktuell mehr als 52.000 Euro pro Jahr und ist der höchste Steuerfreibetrag, den es im deutschen Einkommensteuerrecht gibt und der als einziger automatisch jedes Jahr steigt. Als Gast ist BdSt-Vizepräsident und Landesvorsitzender Niedersachsen und Bremen, Bernhard Zentgraf, in Hannover mit dabei.
Der Bund der Steuerzahler kritisiert schon seit langem das Abgeordnetenprivileg der steuerfreien Aufwandspauschale, müssen doch alle Bürger und Betriebe Belege akribisch sammeln und betriebsbedingte Aufwendungen oder Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Der BdSt sieht die faktische Ungleichbehandlung von Abgeordneten und Bürgern als problematisch an.
Das Finanzgericht Niedersachen wird ggf. direkt im Anschluss an die mündliche Verhandlung eine Entscheidung verkünden.
Hintergrund:
Anlass der Verhandlung ist die Klage eines selbstständigen IT-Beraters, der den vom Grundgesetz garantierten Gleichheitssatz durch die steuerfreie Aufwandspauschale verletzt sieht, da es sich um eine Vorzugbehandlung der Abgeordneten bei berufsbedingten Aufwendungen handelt. Das Verfahren wird am Finanzgericht Niedersachsen unter dem Aktenzeichen AZ 7 K 128/15 geführt.
Hinweis: Herr Bernhard Zentgraf, BdSt-Vizepräsident und Landesvorsitzender Niedersachsen und Bremen, steht am Rande der Sitzung als Ansprechpartner für die Medien zur Verfügung.
Service-Hotline für interessierte Bürger: 0800 - 883 83 88