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Steuerzahlergedenktag: Von 1 Euro bleiben nur 46,3 Cent

Bund der Steuerzahler Hamburg e. V. / Presseinformation 15.07.2019

Ab dem 15. Juli (21:56 Uhr) arbeiten die Bürger wieder für ihr eigenes Portemonnaie.

Der Steuerzahlergedenktag 2019 ist am Montag, den 15. Juli. Ab 21:56 Uhr arbeiten die Bürger wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde – rein rechnerisch – an den Staat abgeführt. Damit liegt die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalt in diesem Jahr bei voraussichtlich 53,7 Prozent – dies ergibt sich aus aktuellen Prognosen unseres Deutschen Steuerzahlerinstituts (DSi) auf Basis repräsentativer Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamts.

Von jedem verdienten Euro bleiben also nur 46,3 Cent zur freien Verfügung. Somit sind die Deutschen im internationalen Vergleich besonders stark belastet: In 34 von 36 OECD-Staaten werden Arbeitnehmer weniger zur Kasse gebeten als bei uns.

Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: „Obwohl Bund und Länder auch in den kommenden Jahren mit steigenden Einnahmen rechnen können, ist bereits heute absehbar, dass das Geld mittelfristig nicht mehr reichen wird und es ein Kraftakt wird, die Schuldenbremse einzuhalten. Die Chance, die Bürgerinnen und Bürger endlich spürbar zu entlasten, wird aktuell verspielt.“

„Der Hamburger Senat hat auf diese Entwicklung nur bedingt Einfluss. Deshalb ist es besonders wichtig, vor dem anstehende Bürgerschaftswahlkampf darauf hinzuweisen, dass es keinen Spielraum für großzügige Wahlgeschenke gibt. Der städtische ÖPNV beispielsweise könnte deutlich kostengünstiger, schneller und flächendeckender ausgebaut werden, als es der derzeitige politische Wille ist.“

„Auch sollte der Senat beispielsweise bei der anstehenden Grundsteuerreform penibel darauf achten, dass die Belastung für die Hamburgerinnen und Hamburger nicht noch weiter steigt“, so Palte abschließend.

Unsere Berechnungen für durchschnittliche Arbeitnehmer-Haushalte umfassen zum Beispiel auch Daten für Singles und Familien. Wie sieht es hier im Einzelnen aus? Bei den deutschen Singles ist die Belastung noch gravierender: Im Durchschnitt werden sie mit 54,7 Prozent belastet – ihr Steuerzahlergedenktag fällt damit auf Freitag, den 19. Juli. Der Steuerzahlergedenktag für Mehr-Personen-Haushalte ist bereits am Sonntag, 14. Juli – hier liegt die Belastungsquote bei 53,3 Prozent. In beiden Fällen bleibt ihnen weniger als die Hälfte des Einkommens zur freien Verfügung. Deshalb ist unsere Forderung eindeutig: Mit dem Steuerzahlergedenktag appellieren wir an die Politik, die Bürger spürbar zu entlasten und nicht ständig neue Ausgaben zu beschließen. Die Einkommensbelastungsquote muss unter die 50-Prozent-Marke fallen!

Unser 3-Punkte-Plan für Entlastungen

Das fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel von der Bundesregierung:

1. Den Solidaritätszuschlag komplett und für alle abschaffen!

„Die Politik hat den Soli immer mit dem Solidarpakt verknüpft und als vorübergehende Finanzspritze für den `Aufbau Ost´ bezeichnet. Nach mehr als einem Vierteljahrhundert sollte die Politik endlich Wort halten: Schluss mit dem Soli – komplett und für alle! Stattdessen beschließt der Koalitionsausschuss nur einen zögerlichen Teilabbau – das ist eine Blamage und trägt zur Politikverdrossenheit bei. Der Bundestag könnte das Soli-Aus ganz unbürokratisch ohne Zustimmung durch den Bundesrat beschließen. Das wäre der erste Schritt einer dringend nötigen Steuersenkung, die unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit bewahrt und für Steuergerechtigkeit sorgt.“

Durch die Soli-Abschaffung würde die Belastungsquote um 0,7 Prozentpunkte sinken.

2. Den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 2,0 Prozent senken!

„Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sollte von 2,5 auf 2,0 Prozent gesenkt werden – die Rücklagen geben das her! Bürger und Betriebe würden damit um sechs Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Durch diese Entlastung bei den Lohnnebenkosten hätten Betriebe einen viel höheren Anreiz, mehr Personal einzustellen – der Arbeitsmarkt würde stabilisiert! Im Übrigen war die Absenkung des AV-Beitrags von 3 auf 2,5 Prozent zu Jahresbeginn für die meisten Menschen gar nicht spürbar, weil der Beitrag zur Pflegeversicherung zugleich um 0,5 Prozentpunkte gestiegen war. Bürger und Betriebe haben aber eine echte Netto-Entlastung bei den hohen Sozialbeiträgen verdient!"

Durch diese AV-Senkung würde die Belastungsquote um 0,3 Prozentpunkte sinken.

3. Den Einkommensteuertarif reformieren!

„Die Mittelschicht in Deutschland ist durch die Einkommensteuer sehr hoch belastet. Es ist absolut indiskutabel, dass selbst Durchschnittsverdiener knapp unter dem Spitzensteuersatz liegen. Die Politik muss den Einkommensteuertarif grundlegend reformieren, damit die Menschen mehr Geld in der Tasche haben – für die Eigenvorsorge, für ihre Familie oder für Bildung. Deshalb schlagen wir als Bund der Steuerzahler vor, den Steuertarif abzuflachen, zugleich sollte der Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro greifen. Zudem fordern wir, den Einkommensteuertarif sprichwörtlich auf Räder zu stellen: Für diesen `Tarif auf Rädern´ müssen die Eckwerte – vom Grundfreibetrag bis zur Einkommensgrenze des Spitzensteuersatzes – jährlich an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.“

Der vom DSi vorgeschlagene Einkommensteuertarif würde die Belastungsquote um rund 2 Prozentpunkte senken.

Zum Hintergrund: Der Steuerzahlergedenktag

Das Statistische Bundesamt erhebt im Rahmen der „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ regelmäßig, detailliert und anonymisiert die Einnahmen und Ausgaben ausgewählter Privathaushalte. Die amtlichen Hochrechnungen dieser Daten liefern ein umfassendes und repräsentatives Bild der wirtschaftlichen Situation der Bürger. Im Zuge einer neuen Kooperation hat das Statistische Bundesamt dem Deutschen Steuerzahlerinstitut Sonderauswertungen der „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ zur Verfügung gestellt. Die jüngste „Laufende Wirtschaftsrechnung“ betrifft das Jahr 2017 – diese hat unser Institut auf das Jahr 2019 hochgerechnet.

Datei: Steuerzahlergedenktag 2019

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