Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus massiv überfinanziert - Parlamentsreform notwendig
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Rücklagen auf Rekordniveau: Fraktionen im Abgeordnetenhaus horten Millionen Steuergeld
Im April 2017 hatte das Berliner Abgeordnetenhaus eine satte Erhöhung der Fraktionszuschüsse beschlossen. Die jetzt veröffentlichten Verwendungsnachweise offenbaren: Die Fraktionen sind massiv überfinanziert.
Die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus haben zur Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Aufgaben einen Anspruch auf finanzielle Mittel aus dem Landeshaushalt, d.h. aus Steuermitteln. Jede Fraktion erhält derzeit einen Grundbetrag von 590.844 Euro für die allgemeine Arbeit ihrer Fraktionsgeschäftsstelle sowie einen Zuschlag von 49.716,18 Euro je Mitglied einer Fraktion. Die Oppositionsfraktionen bekommen zusätzlich einen pauschalen Oppositionszuschlag von 279.972 Euro, da diese – anders als die Regierungsfraktionen – keinen Zugriff auf die Verwaltung haben.
Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, hatte im April 2017 insbesondere die Anhebung des Pro-Kopf-Betrages je Fraktionsmitglied um 78 Prozent als erheblich überzogen kritisiert. Denn die Mehrbelastungen für die Steuerzahler allein aufgrund der Anhebung des Pro-Kopf-Betrages belaufen sich auf fast 3,5 Millionen Euro pro Jahr. Der Bund der Steuerzahler kritisiert seit Jahren, dass die Abgeordnetenhausfraktionen offensichtlich völlig überfinanziert sind, wenn sie in Ihren jährlichen Verwendungsnachweisen Rücklagen in Millionenhöhe mit deutlich steigender Tendenz ausweisen können. Ende 2017 beliefen sich diese in Summe auf fast 3,44 Millionen Euro.
Kraus hält es für Steuergeldverschwendung, dass sich das Land Berlin zu Sollzinsen am Kapitalmarkt von derzeit durchschnittlich rund 2,3 Prozent verschuldet und die Fraktionen dann tatsächlich nicht benötigte Mittel derzeit nahezu zinsfrei bei ihren Banken horten. Fraktionen seien der organisierten Staatlichkeit eingegliedert – also Teil des Staates – und eben keine Privatveranstaltung der Parteien. Daher fordert der Bund der Steuerzahler auch eine Änderung des Fraktionsgesetzes, wonach die Fraktionen ihre Rücklagen zinsfrei bei der Landeshauptkasse anlegen müssen.
Die Erhöhung der Fraktionszulagen dürfte 2017 insbesondere im Interesse der SPD-Fraktion gelegen haben. Sie hatte mit den Abgeordnetenhauswahlen 2016 neun Mandate und damit rund eine Viertel Million Euro an Kopfpauschalen einbüßt. Die CDU-Fraktion verlor zwar auch acht Mandate, „gewann“ aber mit dem Ausscheiden aus der Regierung den Oppositionszuschuss dazu.
Abb.: Rücklagen nach § 8 Abs. 10 Satz 1 u. 2. Berliner FraktG
Quelle: Veröffentlichungen der Verwendungsnachweise der Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus
www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-1258.pdf