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Profi-Fußball an Polizeikosten für Hochrisikospiele beteiligen – Jetzt!

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 14.01.2025, Jan Vermöhlen

BdSt zur heutigen Entscheidung des BVerfG

Nachdem die Bremer Polizeigebühr in den vergangenen Jahren bereits von sämtlichen Ebenen der Verwaltungsgerichtsbarkeit bestätigt worden ist, sorgt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) endgültig für Klarheit: Die Beteiligung des Profi-Fußballs an den zusätzlichen Polizeikosten im Zusammenhang mit sogenannten Hochrisikospielen ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Aus Sicht von BdSt-Vorstandsmitglied Jan Vermöhlen leitet sich aus der Entscheidung nun ein unmittelbarer Arbeitsauftrag an Niedersachsens Landesregierung ab: „Wir erwarten, dass die Landesregierung nun schnellstmöglich einen Gebührentatbestand nach Vorbild der Bremer Polizeigebühr auf den Weg bringt. Es wäre in Zeiten knapper Kassen unverantwortlich, zu Gunsten weniger profitorientierter Clubs weiterhin auf diese rechtssicher zu erzielenden Einnahmen zu verzichten“, so Vermöhlen.

Im Jahr 2015 stellte Bremen der Deutschen Fußball Liga (DFL) erstmals eine Gebührenrechnung für den Polizeieinsatz beim Bundesligaderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV aus (ca. 385.000 €). Seitdem folgten Bescheide für sechs weitere Hochrisikospiele. Die Gesamtforderungen an die DFL summieren sich inzwischen auf rund 3 Mio. Euro.

Auch in Niedersachsen fallen immer wieder Millionensummen für Polizeieinsätze in Zusammenhang mit einer Handvoll Hochrisikospielen an. Den betroffenen Vereinen ist es bisher nicht gelungen, wirksame Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um den notwendig erscheinenden Polizeiaufwand zu begrenzen. Eine Kostenbeteiligung der Clubs erscheint dem Bund der Steuerzahler daher auch in Niedersachsen alternativlos.

Mit der Forderung nach einer Beteiligung des Profi-Fußballs an den Polizeikosten für Hochrisikospiele steht der Bund der Steuerzahler nicht alleine da. Auch die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe der Länder und des Bundes sprachen sich im Herbst 2021 für die Einführung eines entsprechenden Gebührentatbestands aus.

BdSt schlägt bundesweiten Polizeikosten-Fonds der DFL vor

Bisher hat einzig die Freie Hansestadt Bremen Gebührenbescheide an die DFL zur anteiligen Kostenbeteiligung bei Hochrisikospielen versendet. Die DFL hat diese Gebühren wiederum dem SV Werder Bremen in Rechnung gestellt.

Um einen Flickenteppich sowie Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Profi-Ligen zu vermeiden, schlägt der Bund der Steuerzahler einen bundesweiten und von der DFL selbst verwalteten „Polizeikosten-Fonds“ vor, in den die gewinnorientierten Fußball-Clubs regelmäßig Beiträge zur Abgeltung erhöhter Polizeiaufwendungen bei Hochrisikospielen einbringen.

Folgen für Veranstalter von Konzerten, Volksfesten und Weihnachtsmärkten?

Sorgen, dass künftig auch die Veranstalter von Konzerten, Volksfesten oder Weihnachtsmärkten mit Gebührenbescheiden der Polizei rechnen müssten, hält der Bund der Steuerzahler für unbegründet. So sieht das Bremische Gebühren- und Beitragsgesetz (BremGebBeitrG) eine Gebühr ausschließlich für Veranstaltungen vor, an der voraussichtlich „mehr als 5.000 Personen zeitgleich teilnehmen“ und ein zusätzlicher Einsatz von Polizeikräften „wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen“ erforderlich werde.

Dass nicht zwangsläufig jede Veranstaltung mit mehr als 5.000 Besuchern unter diese Definition fällt, wird schon daraus ersichtlich, dass die Freie Hansestadt Bremen nicht für jedes Heimspiel von Werder Bremen einen entsprechenden Gebührenbescheid an die DFL versendet.

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