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Opernsanierung mit Augenmaß
Bund der Steuerzahler fordert Kostenbewusstsein ein
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg appelliert an die Verantwortlichen der Stadt Stuttgart und des Landes Baden-Württemberg bei den Plänen der Sanierung des Opernhauses vor allem auf die Kosten zu achten. Die Kosten der Gebäudesanierung inklusive der Kosten für die Interimsspielstätte sollten das zentrale Entscheidungskriterium sein. Der Verband mahnt Transparenz und Kostenbewusstsein an und warnt vor Baukostenüberschreitungen.
Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler stellt vor allem der Eingriff in die Bausubstanz des bestehenden Operngebäudes ein massives Kostenrisiko dar. Daher sollten auch Planungsvarianten in den Blick genommen werden, bei denen die Bausubstanz unangetastet bleibt. Das bedeutet dann auch, dass im bestehenden Operngebäude möglicherweise auf den Bau einer Kreuzbühne verzichtet werden muss. Ferner sollte die Nachnutzung der Interimsspielstätte mit ins Kalkül gezogen werden. Die Errichtung dieser Spielstätte muss nachhaltig erfolgen. Sie kann nach der Nutzung als Operninterim auch einer kommerziellen Nutzung zugeführt werden. Es wäre den Bürgern nicht vermittelbar, wenn in eine Spielstätte investiert, diese aber nur kurz genutzt und dann abgerissen wird.
Kostentransparenz bedeutet nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler, dass alle diskutierten Varianten ergebnisoffen geprüft und bewertet werden. Dabei müssen vorsichtige Kostenschätzungen für jede Variante vorgelegt werden. Danach müssen die Kosten für diese Varianten verifiziert werden und erst dann sollte die Politik entscheiden.
Dass das Opernhaus saniert werden muss, bestreitet der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg nicht. Aber es ist Skepsis angebracht, ob die Sanierung kostensicher erfolgen wird. Die Beispiele in Köln und Berlin zeigen, dass Sanierungen von Opernhäusern leicht zu einem Fass ohne Boden werden können. Daher ist eine ehrliche Kostenbewertung aller möglichen Sanierungsvarianten so wichtig.
Stuttgart, 4.11.2019