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Nach langem Warten auf den Haushaltsplan – Bremer Schuldenuhr tickt wieder
Schuldenuhr rast mit 38,51 Euro pro Sekunde vorwärts
Lange hat es gedauert, bis die Etatplanungen für 2024 abgeschlossen werden konnten. Mangels Datengrundlage stand die BdSt-Schuldenuhr daher bisher bei einem Stand von ca. 22,7 Mrd. Euro still. Seit heute tickt sie wieder – und zwar viel zu schnell, findet der Bremer BdSt-Vorstand Carl Kau. Er hat die Schuldenuhr am Montag im Beisein von Finanzsenator Björn Fecker mit den neuen Daten versorgt. Demnach wächst Bremens Schuldenberg bis Jahresende um ca. 1,22 Mrd. Euro auf 23,9 Mrd. Euro. Jeder Bremer steht dann rechnerisch mit 34.557 Euro in der Kreide – die mit Abstand höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller Bundesländer und Stadtstaaten.
„Derzeit nimmt Bremen jeden Tag über 3,3 Mio. Euro neue Schulden auf. Die daraus folgenden Zins- und Tilgungslasten müssen künftige Generationen schultern. Mit der allseits beschworenen Generationengerechtigkeit ist das nicht zu vereinbaren“, kritisiert Kau. Seit 2020 macht der Senat durchgehend Notsituationen geltend, um trotz Schuldenbremse neue Kredite zu rechtfertigen. Versuche, auf die veränderten Rahmenbedingungen durch Einsparungen und Prioritätensetzung zu reagieren, unternimmt er erst gar nicht. Kau sieht darin ein großes Risiko: „Sollte der Staatsgerichtshof das Konstrukt der ‚verschränkten Notsituation‘ einkassieren, steht Bremen mit heruntergelassenen Hosen da. Wir wären nahezu handlungsunfähig.“
Gewisses Verständnis hat Kau für die akuten Zwänge, den Bremer Anteil zur Modernisierung des Stahlwerks vorübergehend durch ein Sondervermögen abzusichern: „Das müssen wir wohl zähneknirschend hinnehmen.“ Eine Verschuldung darüber hinaus, etwa zum Ausgleich der Defizite von BSAG und Geno, sei hingegen nicht zu rechtfertigen. Dabei handle es sich um längst bekannte strukturelle Probleme, die endlich angegangen werden müssten, macht Kau deutlich.
Großes Sparpotenzial sieht er in der Bremer Verwaltung. Seit Jahren gehen Bremens Personalkosten durch die Decke, was neben dem BdSt auch der Landesrechnungshof immer wieder bemängelt. Gleiches gilt für die laxe Gewährung von Zuschüssen und Zuwendungen. Auch hier muss mehr auf die Mittelverwendung und Zielerreichung geschaut werden. Hinzu kommen politische Prestigeprojekte wie die Fortführung der Freikarte, die inzwischen mit über 34 Mio. Euro zu Buche schlägt, oder das geplante Stadtmusikantenhaus. Wer eine „außergewöhnliche Notlage“ geltend macht, darf sich so einen Luxus schlicht nicht leisten, findet Kau.