Länderspezifische Grundsteuer ist der richtige Weg
Flächenmodell wäre aber die bessere Lösung
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg begrüßt, dass Finanzministerin Sitzmann vom Bundesmodell bei der Grundsteuer abweichen und stattdessen eine eigene Bewertung in Baden-Württemberg umsetzen will. So besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Besonderheiten des Immobilienmarktes im Südwesten Rechnung zu tragen und zudem ein einfaches Modell umzusetzen. Dadurch dürfte auch weniger zusätzliches Personal nötig sein, um die neue Grundsteuer zu realisieren.
Mit der Einführung des vorgeschlagenen Bodenwertmodells dürfte es aber für viele Eigentümer und Mieter im Südwesten teurer werden. Daher sollte im Finanzministerium geprüft werden, ob das auch von der CDU in Baden-Württemberg präferierte wertunabhängige Flächenmodell für die Bürger im Südwesten nicht günstiger wäre.
Finanzministerin Sitzmann plant zur Ermittlung der Immobilienwerte in Zukunft lediglich die Grundstücksgröße und die Bodenrichtwerte heranzuziehen. Das wäre mit deutlich weniger Bürokratie verbunden als beim Modell, das auf Bundesebene beschlossen wurde. Nachteilig ist allerdings, dass die Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg sehr hoch sind und diese voraussichtlich weiter ansteigen werden. Damit drohen den Steuerzahlern permanente Steuererhöhungen, ohne dass dazu eine Anhebung der Hebesätze notwendig wäre.
Zudem kann es zu massiven Verwerfungen innerhalb der Städte kommen. So wird das reine Bodenwertmodell dazu führen, dass zwei gleiche Immobilien, die nur wenige hundert Meter auseinanderliegen, aber unterschiedlich hohe Bodenrichtwerte ausweisen mit völlig unterschiedlich hoher Grundsteuer belastet werden.
Besser wäre es nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler daher, wenn die Landesregierung ein wertunabhängiges Flächenmodell verfolgen würde, bei dem sowohl das Grundstück als auch die Gebäudefläche berücksichtigt werden. Das Flächenmodell ist einfach und transparent, da es an vorliegenden physikalischen Größen wie Grundstücksfläche und Wohnfläche anknüpft. Das würde auch das Konfliktpotenzial zwischen Steuerzahlern und Verwaltung reduzieren. Vorteil dieses Modells ist auch, dass ein Schutz vor automatischen Steuererhöhungen implementiert ist. Denn eine Erhöhung der Grundsteuer wäre dann nur möglich, wenn das Bewertungsgesetz geändert wird oder die Hebesätze in den Kommunen steigen. Beides setzt demokratische Entscheidungsprozesse voraus.
Stuttgart, 13.11.2019