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Große Unterschiede bei Friedhofsgebühren in Rheinland-Pfalz
Steuerzahlerbund und Aeternitas legen Studie vor
Friedhöfe in Rheinland-Pfalz zeichnen sich durch eklatante Gebührenunterschiede aus. Das hat eine aktuelle Studie des Steuerzahlerbundes und der Verbraucherinitiative Aeternitas ergeben, bei der die Friedhofsgebühren der 60 größten Städte und Gemeinden untersucht wurden. Beide Organisationen mahnen eine wirtschaftliche Friedhofsführung, eine gerechte Gebührenkalkulation und mehr Transparenz an.
Städte und Gemeinden legen ihre Friedhofsgebühren selbst fest. Unterschiedlich hohe Gebührensätze ergeben sich daher schon alleine aufgrund verschiedener struktureller Gegebenheiten. Die vom Steuerzahlerbund und Aeternitas für Rheinland-Pfalz erstellte Studie zeigt auf, dass die Gebühren für dieselbe Grabart von Kommune zu Kommune teils um das Vielfache voneinander abweichen. Solche Unterschiede sind viel zu hoch, als dass sie nur rein strukturell erklärt werden könnten. Betrachtet wurden die 60 größten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz.
Die Kommunen verfügen bei Bestattungen teils über unterschiedliche Leistungsangebote, welche Differenzen bei den Gesamtkosten mit erklären können und Kostenvergleiche im Ergebnis verzerren. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu erzielen, bietet es sich daher an, nur die Gebührensätze für das Grab, die Nutzung der Trauerhalle, die eigentliche Beisetzung und die Grabmalgenehmigungsgebühr zu berücksichtigen. Doch selbst unter diesen bereinigenden Annahmen ergeben sich extreme Kostenunterschiede zwischen den Kommunen.
So muss z.B. ein Bürger in der Landeshauptstadt Mainz für ein Erdwahlgrab bei 30 Jahren Nutzungsdauer 4.117 Euro zahlen, aber ein Bürger aus Mendig (Landkreis Mayen-Koblenz) für dieselbe Nutzungsdauer nur 1.040 Euro. In Neustadt an der Weinstraße fallen für ein Erdreihengrab mit 25 Jahren Nutzungsdauer 2.615 Euro an, wogegen es in Bad Ems (Rhein-Lahn-Kreis) nur 800 Euro kostet. Beim Urnenreihengrab ist die kreisfreie Stadt Frankenthal (Pfalz) mit 1.845 Euro bei 20 Jahren Nutzungsdauer der kostenträchtige Spitzenreiter – dagegen kostet es in Bad Dürkheim (Landkreis Bad Dürkheim) für 25 Jahre nur 469 Euro. Bei der beliebter werdenden Baumbestattung ist die kreisfreie Stadt Pirmasens mit 2.135 Euro bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren am teuersten, wogegen es in Idar-Oberstein (Landkreis Birkenfeld) mit 890 Euro selbst für 30 Jahre weitaus günstiger ist.
Beim direkten Vergleich der Einzelleistungen ergeben sich sogar noch extremere Unterschiede. So kostet etwa das Beisetzen einer Urne (Ausheben und Schließen des Grabes) in der Gemeinde Budenheim (Landkreis Mainz-Bingen) satte 400 Euro, aber in der Stadt Germersheim (Landkreis Germersheim) nur 50 Euro. Für die Beisetzung eines Sarges im Erdreihengrab wird in Alzey (Landkreis Alzey-Worms) rund 1.194 Euro verlangt, wogegen es im nahegelegenen Worms nur 255 Euro kostet. Ferner erheben rund drei Viertel aller Städte und Gemeinden eine Verwaltungsgebühr für die Genehmigung zum Aufstellen eines Grabmals – hier variiert die Gebührenhöhe zwischen 11 Euro in Betzdorf (Landkreis Altenkirchen) und 180 Euro in Frankenthal (Pfalz).
Große Unterschiede bei den Friedhofsgebühren gibt es auch zwischen den einzelnen Grabarten. So verursacht etwa ein Erdreihengrab in den untersuchten Städten und Gemeinden im Durchschnitt 1.583 Euro an Kosten. Wenig überraschend sind Urnengräber erheblich günstiger, z.B. ist ein Urnenreihengrab im Schnitt bereits für 915 Euro zu haben. Eine Baumbestattung bewegt sich mit durchschnittlich 1.282 Euro eher im kostenmäßigen Mittelfeld unter den Grabarten.
Im bundesweiten Gebührenvergleich schneiden die rheinland-pfälzischen Kommunen bei fast allen Grabarten günstiger ab. Vergleichsweise günstig sind Baumbestattungen, für die in Rheinland-Pfalz durchschnittlich 1.282 Euro anfallen, die im Bundesdurchschnitt aber 1.610 Euro kosten. Nur die Friedhofsgebühren für Urnengemeinschaftsgräber liegen hierzulande mit 1.592 Euro deutlich höher als der Bundesdurchschnitt von 1.377 Euro.
Im Vergleich zum Jahr 2013, als Steuerzahlerbund und Aeternitas erstmalig die Friedhofsgebühren in den rheinland-pfälzischen Kommunen untersuchten, fallen teils deutliche Gebührensteigerungen auf. Insgesamt haben 36 der 60 betrachteten Kommunen ihre Friedhofsgebühren angehoben, 20 sogar in allen berücksichtigten Grabarten. Nur in Worms wurden die Friedhofsgebühren durchweg gesenkt.
Besonders deutlich fiel die Erhöhung der Gebühren für Erdreihengräber in Höhr-Grenzhausen (Westerwaldkreis) aus, die bezogen auf eine Nutzungsdauer von 25 Jahren um 156 Prozent auf 1.454 Euro gestiegen sind. Noch extremer wurden dort die Gebühren für Urnenwahlgräber (+ 313 Prozent auf 1.224 Euro), für Urnenreihengräber (+ 229 Prozent auf 672 Euro) und für Erdwahlgräber (+ 209 Prozent auf 1.962 Euro) erhöht, womit die Kommune jeweils Spitzenreiter bei den Gebührenerhöhungen ist. Doch auch andere Städte und Gemeinden haben beim Friedhofswesen kräftig an der Gebührenschraube gedreht: Steigerungen um 20 bis 50 Prozent in nur fünf Jahren sind häufig vertreten. Demgegenüber sind Senkungen nur selten zu verzeichnen. Beispielsweise reduzierte Budenheim (Landkreis Mainz-Bingen) die Gebühren für Urnenwahlgräber um 13 Prozent auf 1.550 Euro. Die Stadt Neuwied (Landkreis Neuwied) senkte wiederum die Gebühren für Baumgrabstätten um rund ein Viertel auf 1.241 Euro.
Als wichtige Ursache für hohe Gebührensteigerungen sehen Steuerzahlerbund und Aeternitas den eher langsamen Anpassungsrhythmus der Kommunen an. Beispielsweise ist rund ein Drittel der Satzungen der untersuchten Städte und Gemeinden im betrachteten Zeitraum nicht oder nur geringfügig geändert worden. Allgemeine Preissteigerungen werden aber erst bei der nächsten Satzungsänderung einfließen. Bei der Anpassung alter Gebührensatzungen ist daher schon aus diesem Grund mit großen Sprüngen zu rechnen. Eine verbindliche gesetzliche Vorgabe, wann Friedhofsgebühren neu zu kalkulieren sind, gibt es in Rheinland-Pfalz nicht. Die Studienverfasser sehen hier den Gesetzgeber in der Pflicht, die bestehende Lücke zu schließen und einen regelmäßigen Anpassungszeitraum festzusetzen, damit Gebührenschocks vermieden werden können.
Nach Auffassung des Steuerzahlerbundes und Aeternitas können kommunale Friedhöfe aber auch sparsamer geführt werden. So sollten etwa die Pflegestandards bei den Grünflächen überprüft sowie Arbeiten bei der Grünflächen- und Grabpflege bevorzugt an günstige private Dienstleister abgegeben werden. Das Vorhalten eigener Friedhofsgärtnereien ist zumeist nicht erforderlich. Ferner sollte eine höhere Auslastung der Bestattungsflächen das Ziel der Kommunen sein. So könnten etwa ungenutzte Überhangflächen veräußert bzw. umgewidmet werden. Derartige Maßnahmen können helfen, die Pflege- und Unterhaltungskosten zu senken oder zumindest stabil zu halten. Außerdem empfehlen die Studienverfasser mögliche Sparpotentiale aus Kooperationen mit Nachbarkommunen und Kirchengemeinden unbefangen zu prüfen.
Mit der vorgelegten Studie wollen Steuerzahlerbund und Aeternitas die Kommunen zu mehr Übersichtlichkeit, Transparenz und Gerechtigkeit anspornen, an denen es vielen Friedhofsgebührensatzungen mangelt. Beispielsweise kennt das Gebührenverzeichnis der Stadt Kaiserslautern mehr als 80 unterschiedliche Gebührensätze, die teilweise noch mit einem Faktor aus der jährlichen Haushaltssatzung multipliziert werden müssen, wogegen die Stadt Konz (Landkreis Trier-Saarburg) mit achtzehn auskommt. Ungerechterweise kann auch der Wohnort des Verstorbenen eine Relevanz für die Gebührenhöhe haben. So erhebt etwa die kreisfreie Stadt Worms eine Sondergebühr von 135 Euro für die Bestattung von Ortsfremden. Solche Regelungen verstoßen nach Ansicht der Studienverfasser gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und gehören daher schnellstmöglich abgeschafft.
Gleichzeitig stellt die Studie eine wertvolle Hilfestellung für interessierte Bürger dar. Anhand der umfassenden Daten kann sich jeder Bürger selbst ein Bild von den Gesamt- und Einzelgebühren der Friedhöfe machen. Bei vergleichsweise hohen Gebühren bietet die Schrift theoretisches Hintergrundwissen und praktische Hinweise, um dagegen vorzugehen.