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Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen 2024 verlängern!

Top News / Presseinformation 28.11.2025

BdSt-Präsident schreibt an Bundesjustizministerin

Steuerberater sollten mehr entlastet werden! Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) von der Politik, dass die Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse 2024 von kleineren und mittleren Kapitalgesellschaften (nach §§ 325 ff. HGB) verlängert wird.

Zum Vergleich zieht der BdSt die Frist-Verlängerungen für die Abgabe von Steuererklärungen an die Finanzämter heran. Auch wenn dies für Steuerberatungskanzleien nach wie vor hilfreich sei, macht BdSt-Präsident Reiner Holznagel in einem Brief an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig deutlich, „dass trotz aller Bemühungen und Mehrstunden, die in den Unternehmen und Kanzleien geleistet wurden, die verlängerten Erklärungsfristen nach der Abgabenordnung allein nicht reichen“. Schließlich sei die Belastung immer noch zu hoch, so Holznagel mit Blick auf die zahlreichen Beratungen zur Grundsteuer oder zu Endabrechnungen von Coronahilfen, den Fachkräftemangel sowie die zunehmende Zahl von Menschen, die zur Abgabe verpflichtet sind und teils kurzfristige Unterstützung benötigen.

In seinem Schreiben an die Ministerin macht BdSt-Präsident Holznagel auf die Problematik der unterschiedlichen Fristenregelungen aufmerksam. „Damit auch künftig die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden, wäre gleichlaufend mit der verlängerten Steuererklärungsfrist ein erneuter Zeitnachlass bei der Offenlegung nach HGB sinnvoll.“ Die Frist für das Geschäftsjahr 2024 endet bereits am 31. Dezember 2025. Eine verspätete Offenlegung von Jahresberichten sollte nicht sanktioniert werden, so der BdSt, wenn die Offenlegung zumindest bis April 2026 erfolgt.

 

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