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Fehlender Überblick gefährdet die Substanz!

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 05.06.2024, Jan Vermöhlen

BdSt stützt Forderung des Landesrechnungshofs nach zeitgemäßer Vermögensnachweisung

Die im Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshof aufgezeigten Versäumnisse des Landes beim Erhalt der öffentlichen Infrastruktur sind besorgniserregend. Zurückzuführen sind diese in hohem Maße auf einen fehlenden Überblick über den Bestand des Landesvermögens. „Ein Gesamtüberblick über das Landesvermögen und insbesondere seinen Werteverzehr ist aber unerlässlich, um Erhaltungsinvestitionen überhaupt sinnvoll bemessen, steuern und priorisieren zu können“, so BdSt-Vorstand Jan Vermöhlen. Er fordert perspektivisch eine nach kaufmännischen Grundsätzen ermittelte Vermögensrechnung für das Land Niedersachsen.

Gegenwärtig biete die Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen dem Haushaltsgesetzgeber keinerlei Informationen zum Stand von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen. Eine angemessene und vor allen Dingen rechtzeitige Veranschlagung von Haushaltsmitteln für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sei so kaum möglich. Dies führe dazu, dass Gelder häufig erst dann bereitgestellt würden, wenn der Sanierungsbedarf mit bloßem Auge erkennbar sei. Die aufzuwendenden Summen fielen dann regelmäßig höher aus, als es bei einer frühzeitigen Inangriffnahme der Fall gewesen wäre. Diese Herangehensweise sei ineffizient und letztlich eine Vergeudung von Steuergeldern, die dann an anderer Stelle fehlten. „Wer Zukunft gestalten möchte, muss Bestehendes zunächst effizient verwalten“, gibt Vermöhlen zu bedenken.

Eine nach kaufmännischen Grundsätzen erstellte Vermögensrechnung eröffne die Möglichkeit, das finanzpolitische Handeln einer Landesregierung nachvollziehen und vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit bewerten zu können. Sie zeige die Entwicklung von Vermögen und Schulden eines Landes über Jahresvergleiche auf und mache in den Rückstellungen auch künftige Zahlungsverpflichtungen eines Landes sichtbar – etwa bereits eingegangene Pensionsverpflichtungen.

Andere Bundesländer seien an der Stelle bereits weiter. So stellten etwa die Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg sowie die Stadtstaaten Bremen und Hamburg bereits entsprechende Vermögensrechnungen zur Verfügung.

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