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© Piabay/Steve Buissinne

Die Politik-Finanzierung braucht ein Stoppschild!

Top News / Presseinformation 14.12.2023

BdSt fordert: Keine Anhebung der Staatszuschüsse! Parteiengesetz muss von der Tagesordnung des Bundestags genommen werden, bis alle Fragen geklärt sind!

Obwohl der Bundestag den Haushalt für 2024 noch nicht beschlossen hat und im mittelfristigen Finanzplan der Ampel-Koalition Finanzierungslücken klaffen, wollen sich die Bundestags-Parteien ihre Staatszuschüsse kräftig erhöhen – rückwirkend bis 2018. Das Gesamtvolumen beträgt mehr als 120 Millionen Euro! So sieht es die Bundestags-Tagesordnung für den allerletzten Sitzungstag in diesem Jahr vor. „Beim Parteiengesetz zeigt die Politik kein Fingerspitzengefühl“, kritisiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel, und fordert vor der Sitzung am morgigen Freitag: „Ein Geldsegen zugunsten der Politik verbietet sich, solange der Bundeshaushalt 2024 nicht beschlossen ist, solange die Ampel keinen Plan für die Haushaltskonsolidierung der kommenden Jahre vorgelegt hat und solange Bürger und Betriebe nicht genau wissen, welche Belastungen auf sie zukommen. Jetzt sind umfassende Einsparungen gefragt – in jedem Etat und bei den Privilegien der Politik selbst!“

Die Parteiengesetz-Story

  • Grund für die Änderung des Parteiengesetzes war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang 2023: Karlsruhe hatte die Hauruck-Anhebung der Staatszuschüsse an die Parteien im Jahr 2018 für verfassungswidrig und nichtig erklärt (Gesetz der GroKo). Damals, vor fünf Jahren, wurden die gesetzlich gedeckelten Staatszuschüsse an die Parteien um einen Sockelbetrag von 25 Millionen Euro ab dem Jahr 2018 erhöht. Konkret erhielten die Parteien im Jahr 2018 somit 190 Millionen Euro aus der Staatskasse, in den Folgejahren – aufgrund von Dynamisierungsregeln des Parteiengesetzes – noch mehr. Nun kritisierten die Karlsruher Richter vor allem die schlechte Gesetzesbegründung und stoppten den Griff in die Staatskasse. 
  • Wie gehen die Bundestags-Parteien (Gesetz-Entwurf von Ampel und Union) die geforderte Änderung des Parteiengesetzes nun an? Sie wollen sich die Staatstransfers zu ihren Gunsten rückwirkend wieder erhöhen – weitgehend so, als hätte es das Karlsruher Urteil gar nicht gegeben! Anstatt um 25 Millionen Euro sollen die Staatszuschüsse ab 2018 nun um rund 20 Millionen Euro angehoben werden. Wie üblich würden dann, ab 2019, die gesamten Staatzuschüsse nach den Regeln des Parteiengesetzes dynamisiert. Zwar begründen die Parteien ihre hohen Forderungen mit der Digitalisierung und umfangreicher innerparteilicher Beteiligungsinstrumente – doch Einsparpotenziale bei sich selbst suchen sie nicht.
  • Die aktuelle Gesetzes-Initiative der Parteien würde einen klaren Vorteil für sie selbst bedeuten! Auf Grundlage des Gerichtsurteils stünde den Parteien 2023 eigentlich ein Maximalbetrag (sogenannte absolute Obergrenze) von knapp 188 Millionen Euro aus der Staatskasse zu. Das „Überschreiben“ des Urteils durch die Gesetzes-Initiative hievt die Staatstransfers an die Parteien aber auf rund 210 Millionen Euro!                                                                                 

Warum die Staatsfinanzierung streng limitiert sein muss

Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass die Staatsfinanzierung für alle im Bundestag vertretenen Parteien die wichtigste Einnahmequelle ist und an Bedeutung zugenommen hat. Zu mindestens einem Drittel finanzieren sich die Bundestags-Parteien unmittelbar durch Steuergeld. Um dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien Rechnung zu tragen, muss die Staatsfinanzierung deshalb streng limitiert sein. Der BdSt unterstreicht: Die Bürger müssen darauf vertrauen können, dass die Parteien unabhängig von staatlicher Einflussnahme sind und wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen.

Ein Überblick: Stiftungen, Fraktionszuschüsse, Diäten, Ministerbezahlung

  • Auch die Staatsfinanzierung der parteinahen Stiftungen hatte das Bundesverfassungsgericht Anfang 2023 gekippt. In einem auffällig schnellen Gesetzgebungsverfahren (Gesetz von Ampel und Union) hatten die Bundestags-Parteien darauf reagiert und im November – wenige Tage vor dem Karlsruher Haushalts-Urteil – die Privilegien für ihre Stiftungen gesichert. Jetzt gibt es zwar erstmalig ein Stiftungsfinanzierungsgesetz, doch die Festsetzung der Staatsmittel findet weiterhin hinter verschlossenen Türen statt und ist damit intransparent. Hier reden wir von Steuergeld in Höhe von rund 700 Millionen Euro pro Jahr.
  • Eine kräftige Anhebung der Fraktionszuschüsse aus dem Bundeshaushalt 2024 steht ebenfalls im Raum – Rekordniveau! Kommendes Jahr soll die Steuerfinanzierung der Bundestagsfraktionen um 8,4 Prozent zulegen. Hinzu kommt eine Pauschale von 3,3 Millionen Euro, um den Fraktionsmitarbeitern eine steuerfreie Inflationsprämie von 3.000 Euro zu gewähren. Diese Prämienzahlung müssen die Fraktionen nicht aus ihren gestiegenen Regel-Zuschüssen leisten – diese Finanzierung übernehmen die Steuerzahler zusätzlich! Unterm Strich reden wir von mehr als 130 Millionen Euro für die Bundestagsfraktionen 2024.
  • Ebenfalls kündigt sich eine Rekord-Anhebung der Abgeordnetendiäten an. Diese Anhebung erfolgt automatisch zum 1. Juli eines Jahres. Der Anpassungs-Automatismus ist gekoppelt an den sogenannten Nominallohnindex des Vorjahres, der die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der Beschäftigten in der Gesamtwirtschaft widerspiegelt. Bisher hat dieser Index 2023 um 6,2 Prozent zugelegt. Die Folge wäre: Die Diäten würden Mitte 2024 von knapp 10.592 auf rund 11.248 Euro monatlich steigen – ein Zuwachs um 656 Euro, der deutlich höher liegt als der dann geltende Regelsatz beim Bürgergeld mit 563 Euro im Monat.
  • Schließlich genehmigen sich der Bundeskanzler und die 16 Ministerinnen und Minister sowie ihre 37 parlamentarischen Staatssekretäre einen Inflationsbonus in Höhe von 3.000 Euro – komplett steuerfrei. Dabei hat die Ampel-Spitze die aktuelle Haushaltsmisere verursacht, die Bürgern und Betrieben nun hohe Belastungen aufbürdet. Hier wäre mehr Demut gegenüber dem Steuerzahler und eine freiwillige Rückzahlung der Prämie angebracht! Ein Verzicht hätte Symbolkraft – und Einsparungen von 162.000 Euro zur Folge. Alternative: eine Überweisung der Prämie auf das Schuldentilgungskonto des Bundes bei der Bundesbank unter IBAN: DE17 8600 0000 0086 0010 30, BIC: MARKDEF1860. Dort können Bürger freiwillige Einzahlungen leisten, die dann in die Schuldentilgung des Bundes fließen.
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