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Die „letzte Ruhe“ wird immer teurer

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 16.11.2018, JV/BW

Aeternitas und Bund der Steuerzahler nehmen Gebühren auf kommunalen Friedhöfen in Niedersachsen und Bremen in den Blick

Bürger in Niedersachsen bezahlen für die Bestattung ihrer Verstorbenen im Durchschnitt um ein Fünftel höhere Friedhofsgebühren als noch 2011. In acht Städten haben sich die Gebühren einzelner Grabarten seit der letzten Erhebung aber mehr als verdoppelt. In elf Städten und Gemeinden kam es gegenüber 2011 zu Gebührensenkungen von mehr als 20 Prozent für einzelne Grabarten. Dies geht aus einer aktuellen, heute in Hannover vorgestellten Friedhofsgebührenstudie der Verbraucherinitiative Aeternitas und des Bundes der Steuerzahler (BdSt) hervor.

Verbraucher müssen mit immer höheren Friedhofsgebühren rechnen. Im Durchschnitt wurden die Gebühren auf kommunalen Friedhöfen in Niedersachsen seit 2011 um 20 Prozent erhöht, besonders deutlich bei Urnenreihengräbern und Erdreihengräbern mit 28 bzw. 24 Prozent. Im Bundesland Bremen waren es durchschnittlich sogar 23 Prozent. „Die Kommunen reagieren damit auf den anhaltenden Trend zur Feuerbestattung und zu kleineren und günstigeren Gräbern sowie Alternativen außerhalb der klassischen Friedhöfe“, erklärt Christoph Keldenich, Aeternitas-Vorsitzender aus Königswinter. Zusammen mit dem Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, Bernhard Zentgraf, bemängelt er, dass sich die Finanzierungsprobleme vieler Friedhöfe durch Gebührenerhöhungen kaum lösen lassen. Die Bürger wichen weiter verstärkt auf günstigere Alternativen aus.

Beide Organisationen schlagen vor, die Angebotsvielfalt auf den Friedhöfen den Wünschen der Bürger entsprechend weiter zu erhöhen. Darüber hinaus sollten die Gebührenhaushalte durch bedarfsorientiertes Flächenmanagement entlastet werden, insbesondere durch Stilllegung nicht mehr für Bestattungen benötigter Flächen. Der Wert der Friedhöfe für öffentliche Leistungen und Funktionen müsse als nicht gebührenfähig aus dem Gesamtaufwand ausgesondert werden und dürfe nicht in den Gebührenhaushalt einfließen. Dazu zählten unter anderem Erholungs- und Freizeitfunktion, ökologische, stadtklimatische und soziale Funktionen sowie der kulturelle Wert, stellten Keldenich und Zentgraf fest.

Für ihre aktuelle Studie haben der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen und die Verbraucherinitiative Aeternitas 94 Städte angeschrieben – alle niedersächsischen Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern sowie Bremen und Bremerhaven. In die Auswertung eingeflossen sind die Daten von 78 Städten. Nicht berücksichtigt wurden zwölf Kommunen, die nur über kirchliche Friedhöfe verfügen, sowie vier, deren Daten nicht erhoben werden konnten.

Bereits im Jahr 2011 hatten beide Organisationen eine Studie zu den Gebühren auf kommunalen Friedhöfen veröffentlicht. Der Zeitvergleich zeigt: Insgesamt 60 Städte haben seitdem ihre Gebühren erhöht, 27 davon sogar bei allen in der Studie berücksichtigten Grabarten. Nur eine einzige Kommune, Delmenhorst, hat durchweg die Gebühren gesenkt. Bei den übrigen Städten blieben die Gebühren gleich oder wurden vereinzelt gesenkt bzw. waren sie 2011 nicht in der Studie aufgenommen worden. Um einen typischen Trauerfall abzubilden, wurden die gesamten Gebühren für Grabnutzung, Beisetzung, Trauerhallennutzung und Grabmalgenehmigung ausgewertet.

Besonders deutlich fallen die Gebührenerhöhungen in Ronnenberg (Urnenreihengrab plus 158 Prozent, Urnenwahlgrab plus 124 Prozent, Erdwahlgrab plus 101 Prozent und Erdreihengrab plus 92 Prozent), Braunschweig (Erdreihengrab plus 125 Prozent, Urnengrab anonym plus 121 Prozent) und Rinteln (Urnengrab anonym plus 185 Prozent, Urnenreihengrab plus 101 Prozent, Urnenwahlgrab plus 83 Prozent) aus. Deutliche Senkungen waren insbesondere in Osnabrück mit 50 Prozent beim Urnenwahlgrab sowie in Hildesheim (Urnenreihengrab minus 24 Prozent, Erdwahlgrab minus 21 Prozent, Urnenwahlgrabgrab minus 19 Prozent und Erdreihengrab minus 17 Prozent) zu beobachten.

Am tiefsten in die Tasche greifen muss der Bürger für ein Erdwahlgrab in Hann. Münden. Dort fallen insgesamt 4.857 Euro an Gebühren an – bei durchschnittlichen Gesamtkosten in Niedersachsen von 2.078 Euro. Beim Erdreihengrab am teuersten ist es in Göttingen (4.096 Euro, Durchschnitt 1.725 Euro), beim Urnenwahlgrab in Osterode am Harz 2.200 Euro, Durchschnitt 1.231 Euro) und beim Urnenreihengrab in Cuxhaven (1.722 Euro. Durchschnitt 1.009 Euro). In den günstigsten Gemeinden muss der Bürger jeweils nur mit mittleren dreistelligen Beträgen rechnen, zum Beispiel für ein Urnenreihengrab in Soltau mit 326 Euro oder für ein Urnenwahlgrab in Walsrode mit 322 Euro. Tabellen für insgesamt sieben berücksichtigte Grabarten mit den Daten aller ausgewerteten Städte sowie detaillierte Auflistungen aller Einzelgebühren finden sich in der Studie.

Aeternitas und Bund der Steuerzahler bekräftigen, dass mit den angestellten Vergleichen nicht beabsichtigt sei, einzelne Gemeinden an den Pranger zu stellen. Den Bürgern solle vielmehr die Möglichkeit an die Hand gegeben werden, die Gebühren einzelner Kommunen und verschiedener Grabarten zu vergleichen und sich somit auf die voraussichtlichen Kosten einzustellen. Darüber hinaus werben Aeternitas und der Bund der Steuerzahler mit ihrer Studie für mehr Bedacht und höhere Transparenz bei der Kalkulation der Friedhofsgebühren.

Die 120 Seiten umfassende Studie ist beim Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen oder bei Aeternitas erhältlich – als E-Book oder zum Download als PDF. Neben zahlreichen Tabellen finden sich darin rechtliche Hintergründe und Erläuterungen sowie umfangreiche Empfehlungen für eine transparente und gerechte Gebührenkalkulation.

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