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Das Wohnen in Stuttgart hat sich erneut verteuert

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 20.06.2024

Bund der Steuerzahler warnt vor weiterem Kostenanstieg durch die Grundsteuerreform

Die finanzielle Belastung in Form von Wohnnebenkosten hat sich für die Stuttgarter Bürger erneut erhöht, dies ergab ein bundesweiter Vergleich der Landeshauptstätte, den der Bund der Steuerzahler durchgeführt hat. Bezahlte man im Jahr 2023 noch 1.979 Euro, sind es im Jahr 2024 jetzt 2.057 Euro. Damit liegt Stuttgart über den durchschnittlichen bundesweiten Gesamtkosten, die im Jahr 2024 bei 1.944 Euro liegen. Am günstigsten schneidet dabei die thüringische Landeshauptstadt Erfurt mit einer Belastung von 1.566 Euro ab. Dagegen fallen in Bremen die höchsten Wohnnebenkosten an, sie summieren sich im Jahr 2024 auf 2.420 Euro.

Der Bund der Steuerzahler hat im Rahmen seiner Analyse die staatliche Belastung des Wohnens im Jahr 2024 für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Einfamilienhaus (120m² Wohnfläche und 300 m² Grundstücksfläche) in allen 16 Landeshauptstädten berechnet. Als Kostenfaktoren wurden dabei die Trinkwasserpreise, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sowie die Grundsteuer und der Rundfunkbeitrag berücksichtigt.

Ein großer Faktor, weshalb das Wohnen in Stuttgart vergleichsweise teuer ist, bleibt die Grundsteuer. Rund 670 Euro muss ein Musterhaushalt in der baden-württembergischen Landeshauptstadt im Jahr 2024 dafür aufbringen. Im Rahmen des Wohnnebenkostenvergleichs, bei dem der Bund der Steuerzahler alle Landeshauptstädte analysiert hat, wurde ermittelt, dass nur die Steuerzahler in Hannover sowie in den Stadtstaaten Hamburg, Berlin (West) und Bremen bei der Grundsteuer noch stärker zur Kasse gebeten werden als dies in Stuttgart der Fall ist. Zum Vergleich: In Erfurt zahlt man aktuell eine jährliche Grundsteuer in Höhe von 319 Euro.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass sich die Lage in Stuttgart bei den Wohnnebenkosten bald noch verschärfen könnte, da durch die Änderungen beim Landesgrundsteuergesetz insbesondere für Einfamilienhäuser zukünftig von einer deutlich höheren Grundsteuerbelastung auszugehen ist. Denn in Baden-Württemberg gilt ab 2025 der Bodenrichtwert als alleiniges Bewertungsmerkmal. „Der Bund der Steuerzahler, der gemeinsam mit anderen Verbänden mehrere Musterklagen gegen das neue Landesgrundsteuergesetz unterstützt, hat früh vor einer wertbasierten Grundsteuer gewarnt und sich für ein wertunabhängiges Einfachmodell ausgesprochen“, macht Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg deutlich. „Beim jetzigen Bodenwertmodell ist dagegen zu befürchten, dass unsere Prognose eintritt und es für viele Bürger zu massiven Belastungsverschärfungen bei der Grundsteuer kommt, die dazu führen, dass die Wohnnebenkosten unter anderem auch in Stuttgart noch weiter ansteigen“, so Möller weiter.

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