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Belastungsgrenze ist längst erreicht

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. / Presseinformation 19.03.2018

Bund der Steuerzahler kritisiert Pläne zur Nahverkehrsabgabe

 

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hat sich gegen Pläne der Grünen im Stuttgarter Gemeinderat ausgesprochen, eine Nahverkehrsabgabe einzuführen. Er verweist dabei auf die hohe Belastung, der die Steuerzahler bereits heute ausgesetzt sind.

Die Steuerzahler müssen mehr als die Hälfte der erwirtschafteten Einkommen in staatliche Kassen abführen. Die Belastung hat im vergangenen Jahr ein Rekordniveau erreicht. Dabei werden insbesondere die Autofahrer zur Kasse gebeten, man denke nur an die Mineralölsteuer oder die Kfz-Steuer. Die zusätzliche Nahverkehrsabgabe würde die Belastung weiter in die Höhe treiben, kritisiert der Verband.

Auch die angebotene Gegenleistung in Form eines Nahverkehrstickets dürfte in der Praxis Augenwischerei sein. Viele Arbeitnehmer sind auf das Auto angewiesen. Mangels Alternativen können sie nicht auf den Öffentlichen Personennahverkehr umsteigen, selbst wenn sie es wollten.

Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler zeigt die Forderung nach einer neuen Abgabe auch, dass das Schlagwort „Steuervereinfachung“ offenbar kaum noch eine Rolle spielt. Eine Nahverkehrsabgabe würde wie eine zweite Kfz-Steuer wirken. Der Aufwand für die Erhebung, Verwaltung und Kontrolle der Abgabe muss aber auch in den Blick genommen werden. Hinzu kommt, dass alle Autobesitzer von der Abgabe betroffen wären, egal ob sie tatsächlich fahren oder nicht. Das Verursacherprinzip würde ignoriert.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg appelliert an die Vernunft des Landesgesetzgebers. Er sollte nicht die Voraussetzungen für die Einführung einer Nahverkehrsabgabe schaffen, denn die Grenze der zumutbaren Belastung ist erreicht. Genug ist genug!

Übrigens: Die Nahverkehrsabgabe wurde in Baden-Württemberg schon im Jahr 1991 angedacht. Schon damals hatte der Bund der Steuerzahler das Vorhaben kritisiert. Die Pläne wurden dann auch nicht umgesetzt. Dabei sollte man es auch ein für alle Mal bewenden lassen.

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