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Akzeptabler Kompromiss

Presseinformation 08.10.2019

Bund der Steuerzahler zum Versorgungswerk für Abgeordnete

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, der morgen im Landtag debattiert werden soll, als akzeptablen Kompromiss. Demnach ist vorgesehen, dass die Abgeordneten des Landtags ihre Altersversorgung zukünftig über das Versorgungswerk der Landtage von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg abwickeln. Zwar wäre nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler die Mitgliedschaft der Abgeordneten in der gesetzlichen Rentenversicherung die bessere Lösung gewesen, aber die nun vorgeschlagene Regelung über das Versorgungswerk ist allemal besser als die Rückkehr zur Staatspension.

Der Bund der Steuerzahler bewertet positiv, dass weder die Grundentschädigung der Abgeordneten noch deren Beitrag für die Altersversorgung erhöht werden sollen. Ein schaler Beigeschmack stellt sich allerdings ein, weil das Land 1,2 Millionen Euro in das Versorgungswerk einbringen muss, um sich an der bestehenden Verlustrücklage zu beteiligen. Auch Verwaltungskosten von jährlich 185.000 Euro belasten die Steuerzahler. Das sind Mehrbelastungen, die nicht angefallen wären, wenn man es beim bisherigen System belassen hätte.

Dennoch empfiehlt der Bund der Steuerzahler mit Blick auf die Versorgungskommission dem zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Eine klare Mehrheit der Mitglieder der unabhängigen Kommission zur Altersversorgung der Abgeordneten hatte sich gegen eine Rückkehr zur Staatspension ausgesprochen. Mit acht zu zwei Stimmen wurde ein Modell favorisiert, das einen Beitritt der Mitglieder des Landtags in das Versorgungswerk NRW/Brandenburg vorsah.

Stuttgart, 8.10.2019

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