„Die Steuerklärer“ - diese Premiere geht ins Ohr
Wie billig muss ÖPNV sein?
Aktuelle Infos zur Grundsteuer!
Hier geht’s zum Mustereinspruch und zu vielem mehr!
Dauerärger Grundsteuer
Die meisten Grundstückseigentümer erhalten in diesen Wochen ihren Grundsteuerbescheid von ihrer Kommune. Für viele ist damit eine Steigerung der Grundsteuer verbunden. Während ein Einspruch gegen den Bescheid vom Finanzamt sinnvoll war, gilt dies beim Grundsteuerbescheid von der Kommune nur in wenigen Fällen, da der Grundsteuerbescheid der Kommune lediglich ein sogenannter Folgebescheid des Grundlagenbescheids des Finanzamts ist. Über dieses und alles Wichtige rund um den Einspruch zum Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt und was der Bescheid der Kommune nun bedeutet informiert Sie der Info-Service für Baden-Württemberg hier. Unter anderem finden Sie dort neben einem Mustereinspruch für das Finanzamt auch ausführliche Informationen zum aktuellen Stand der vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterverfahren gegen die Landesgrundsteuer Baden-Württemberg.
Zusätzlich zum Sonderratgeber bietet der BdSt auch eine aktualisierte „Fragen-Antworten-Übersicht“ zum Thema Grundsteuerbescheid von der Kommune an. Diese finden Sie auf der BdSt-Homepage unter der Überschrift „FAQ zur Grundsteuer“.