Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Landesschulden Nordrhein-Westfalen

Login
Menü schließen

Menü schließen

Eine Auswahl unserer Erfolge in Nordrhein-Westfalen

im Jahr 2022

Bund der Steuerzahler hilft und erreicht viel

Gemeinsam mehr erreichen

Lesen Sie hier eine Chronologie unserer bisherigen Erfolge. Es gibt Erfolge, über die die Medien berichtet haben, aber auch unzählige kleine Hilfestellungen und Errungenschaften, bei denen wir Mitgliedern geholfen haben. Ob Straßenbaubeiträge oder unberechtigte Gebühren, ob Finanzamt oder Stadtverwaltung: Wir helfen unseren Mitgliedern, sich kompetent zu informieren und sich bei Bedarf erfolgreich zu wehren. Täglich sind die BdSt-Fachleute mit Tipps und Hinweisen für alle Mitglieder da.

Erfolge aus dem Jahr 2024

 

10.07.2024
BdSt-Erfolg: Simmerath muss Gebühr zurücknehmen
Die Gemeinde Simmerath ist auf eine schräge Idee gekommen: Unter Verweis auf die Verwaltungsgebührensatzung sollte für die Überprüfung und Fertigung von Widerspruchsbescheiden eine Verwaltungsgebühr von jeweils 15 Euro von Grundstückseigentümern erhoben werden. Der Haken dabei: Für diese Amtshandlung dürfen laut Kommunalabgabengesetz NRW gar keine Verwaltungsgebühren erhoben werden. Nachdem ein gut informiertes Mitglied nach Rücksprache mit dem Bund der Steuerzahler NRW die Gemeinde auf diesen Sachverhalt hingewiesen hatte, hat die Gemeinde ihre fehlerhaften Verwaltungsgebührenbescheide aufgehoben. Das Beispiel zeigt zum wiederholten Male: Mitglieder im Bund der Steuerzahler sind schneller und besser in Abgabenfragen informiert. Sie könnendeshalb rechtssicher auf Augenhöhe mit der öffentlichen Verwaltung kommunizieren.

08.07.2024
BdSt-Erfolg: Hamminkeln wendet Grundsteuer-Erhöhung ab
Der Bund der Steuerzahler NRW war auf seiner Steuerwehr-Tour in Hamminkeln, um mit Bürgermeister Bernd Romanski und Kämmerer Robert Graaf über die Haushaltslage zu sprechen. „Das war ein außergewöhnlicher Termin“, resümiert Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW, mit Blick auf die bisherige Tour. „Es war eine angeregte, lösungsorientierte Diskussion“, zeigt sich auch BdSt-Haushaltsreferent Philipp Sprengel zufrieden. Bürgermeister Bernd Romanski betrachtet Dinge pragmatisch: Die Frage sei doch, „ist man bereit, Zwänge zu erkennen oder entscheidet man ausgerichtet auf die nächste Wahl?“ Romanski – in seiner letzten Legislaturperiode als SPD-Mann im traditionell schwarzen Hamminkeln – ist entspannt und sachorientiert. Aber es war knapp: Mit nur einer Stimme Mehrheit hatte der Rat im Frühjahr den Haushalt für 2024 verabschiedet. Starke Steuererhöhungen, wie von der Verwaltung geplant, gibt es dieses Jahr nicht. In den kommenden Jahren wahrscheinlich aber schon. Rik Steinheuer wirft die Frage auf: „Brauchen die Gemeinden mehr Mitsprache auf der Kreisebene?“ Bernd Romanski stimmt zu und geht einen Schritt weiter: „Kreis, Bezirksregierung, LVR… Es müssen kostspielige Doppelstrukturen abgeschafft werden!“ Schlankere Strukturen würden helfen. Es müsse endlich eine Wertschöpfungsdiskussion in Sachen Politik gestartet und dezentrale Organisationseinheiten gestärkt werden. Sein Credo: „Mehr Kraft in die Kommunen!“

08.07.2024
BdSt-Erfolg: Gronau beschließt Hebesatz-Wende

Doch keine Verdoppelung der Grundsteuer: Gronau orientiert sich am sogenannten „fiktiven Hebesatz“ und erhöht Grundsteuer B nicht auf knapp 1000, sondern „nur“ auf 501 Prozentpunkte. Die finanzielle Situation der Stadt bleibt herausfordernd. Der Bund der Steuerzahler NRW besuchte Gronau nach mehreren schriftlichen Eingaben jetzt auch persönlich auf seiner Steuerwehr-Tour durch NRW. Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt Nordrhein-Westfalen: „Die Investitionen bringen Gronau voran. Aber gleichzeitig muss die Steuerbelastung moderat bleiben, damit Gronau auch langfristig als Unternehmens- und Wohnstandort attraktiv bleibt. Es ist deshalb gut, dass die Grundsteuerverdopplung vom Tisch ist und stärker auf Einsparungen gesetzt wird.“

08.07.2024
BdSt-Erfolg: Moers beschließt Hebesatz unter der ursprünglichen Planung

Ab 2025 empfiehlt das Land NRW bei der Grundsteuer B einen Hebesatz von 868 Punkten. Diesen Wert hat das Land berechnet, wenn Moers seine Grundsteuer insgesamt auf einem stabilen Niveau halten will. Bürgermeister Christoph Fleischhauer würde weitere Steuererhöhungen gerne vermeiden, allerdings muss hierüber der Rat entscheiden. Um zu sparen, setzt die Stadt darauf, Aufwüchse in der Personalstruktur und Budgetsteigerung von 2024 auf 2025 zu vermeiden, sofern es keine von außen kommenden Notwendigkeiten gibt. Zudem wird für alle Aufwendungen im freiwilligen Bereich eine Mittelfreigabe nur in Höhe von 80 Prozent des Budgets genehmigt. "Wir haben Moers in der Vergangenheit regelmäßig für seine Aufgabenkritik gelobt und halten die Maßnahmen, die die Stadt Moers ergreift, für die richtige Strategie", sagt Eberhard Kanski, stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW. Besondere Herausforderungen für die Kommunen sind die zahlreichen Zusatzaufgaben, die Bund und Land ohne gesonderte Mittel an die Kommunen weiter gibt z. B. Ganztagsschulen, Kindergartenplätze, erhöhte Sozialleistungen und hohe Tariflöhne. Die Finanzierung von Kommunen muss erneuert werden, fordert der Bund der Steuerzahler.

08.07.2024
BdSt-Erfolg: Lindlar verändert Hebesatz nur moderat
In einem Schreiben an den Bürgermeister und die Mitglieder im Gemeinderat von Lindlar appellierte der Bund der Steuerzahler, von den geplanten massiven Erhöhungen der Grundsteuer und der Gewerbesteuer abzusehen. Der Bund der Steuerzahler empfahl, im städtischen Haushalt klare Prioritäten zu setzen und die Bürgerinnen und Bürger bei Sparprozessen zu beteiligen. Nicht zu verkennen ist die unzureichende Finanzausstattung der -NRW-Städte und Gemeinden. Der Verband fordert von der Landesregierung, hier dringend nachzubessern. Ein Erfolg zeichnet sich ab: Lindlar hat den Grundsteuer-Hebesatz weniger kräftig als geplant angehoben.

08.07.2024
BdSt-Erfolg: Iserlohn verwirft Pläne den Grundsteuer-Hebesatz kräftig zu erhöhen

In einem Schreiben an die Mitglieder im Stadtrat von Iserlohn und den Bürgermeister appellierte der Bund der Steuerzahler bereits im März 2024 von einer deutlichen Erhöhung der Grundsteuer abzusehen. Iserlohn lenkte ein hat den neuen Grundsteuer-Hebesatz zwar erhöht, aber immerhin 100 Punkte unter der ursprünglichen Planung.

03.07.2024
BdSt-Vergleich: Hundesteuervergleich 2024 für NRW

Auch in diesem Jahr fällt beim jährlichen BdSt-Hundesteuervergleich aller 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen auf, dass die Hundesteuer in vielen Kommunen erhöht, für gefährliche Hunde sogar neu eingeführt wurde. Hiermit setzt sich der Trend fort, die Bürger immer stärker zur Kasse zu bitten. Eine Gegenleistung darf man aber nicht erwarten, da die Hundesteuer nicht zweckgebunden ist und somit frei verwendet werden kann. Steuersystematisch gilt die Hundesteuer als Bagatellsteuer – sie hat also keine große Bedeutung für die Gemeindefinanzen. Ob der Verwaltungsaufwand, diese Steuer einzutreiben, gedeckt wird, ist weiterhin fraglich, denn es gilt folgende Regel: Die Hundesteuer darf die Hundehaltungskosten nicht überschreiten.
Auch hier stellt sich die Frage, wer die Hundehaltungskosten festlegt. Da es hierfür keine Zahlen gibt, kann jede Kommune weiterhin fleißig an der Hundesteuer-Schraube drehen. In fast allen Städten und Gemeinden von Nordrhein-Westfalen hat die Hundesteuer eine lange Tradition. Sie wird regelmäßig erhöht, um die Einnahmen der Stadtkassen zu erhöhen – ohne die Wirtschaftlichkeit zu betrachten. Bagatellsteuern wie die Hundesteuer sind nicht mehr zeitgemäß! Der Verwaltungsaufwand für ihre Erhebung und Kontrolle ist hoch und sie leisten keinen nennenswerten Beitrag zur Sicherung der Kommunalfinanzen. Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen eine Abschaffung der Hundesteuer.

02.07.2024
BdSt mahnt: Land NRW braucht eine Haushaltskonsolidierung

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 2. Juli 2024 mit dem Kabinettsbeschluss des Nachtragshaushalts für 2024 und des Haushalts 2025 ihr Anliegen bekräftigt, nur im Rahmen der Schuldenbremse neue Schulden aufzunehmen. Der BdSt NRW hat Verständnis für die schwierige Finanzlage des Landes. Sie wurde ausgelöst durch die schwache Konjunktur. Der Verband mahnt aber Einsparungen an. Die Schuldenbremse schützt die Bürgerinnen und Bürger vor unmäßig hohen Ausgaben durch Politik und Behörden. Sie erlaubt im Rahmen der so genannten Konjunkturkomponente eine begrenzte Schuldenaufnahme während einer schwachen Wirtschaftslage.
„Diese Schulden müssen allerdings in den Jahren darauf schnellstmöglich getilgt werden“, mahnt Rik Steinheuer. Damit dies geschieht und der Haushalt langfristig wieder ausgeglichen ist, ist eine strukturelle Haushaltskonsolidierung wichtiger denn je. Nur durch eine Priorisierung und Überprüfung der Aufgaben, eine effiziente und digitale Landesverwaltung sowie durch den Abbau von Förderprogrammen und Selbstbewirtschaftungsmitteln kann das Land in Zukunft nachhaltig haushalten. Auf gute Beispiele und Vorbilder in anderen Bundesländern wird ausdrücklich hingewiesen – die Ideen sind da und müssen nur aufgegriffen werden.

01.07.2024
BdSt-Erfolg: Mehrere Tausend Euro weniger Steuern durch BdSt-Experten-Tipps

Nahezu jeden Tag geben die BdSt-Experten Mitgliedern wertvolle Tipps und Hilfestellungen, wie sie sich gegenüber den Behörden behaupten und ihre Rechte wahren können. Ob bei Müll- und Abwassergebühren oder bei steuerlich absetzbaren Kosten: Nicht selten geht es dabei auch um viel Geld. Anfang Juli konnte Ehepaar R. Erfolg vermelden, denn die zuvor nicht anerkannte Renovierung einer Eigentumswohnung wurde mit den richtigen Hinweisen an die Finanzbehörden nun doch anerkannt. Und das macht mehrere tausend Euro aus, die nicht als Steuern gezahlt werden müssen. Nur mit Steuererleichterungen sind viele Investitionen finanziell zu stemmen. Ohne Kenntnisse der Behördensprache, kann eine Anerkennung und damit die Finanzierung problematisch sein.

24.06.2024
BdSt Erfolg: Veröffentlichung der aufkommensneutralen Hebesätze

Das NRW-Landesfinanzministerium hat jetzt die so genannten aufkommensneutralen Hebesätze veröffentlicht. An ihnen sollen die Kommunen sich orientieren, um ihre Einnahmen aus der Grundsteuer 2025 konstant zu halten. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können mit diesen Zahlen abschätzen, ob das Wohnen für sie zukünftig teurer wird. Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) begrüßt dieses Vorhaben. Der Landesfinanzminister erfüllt damit eine aktuelle Forderung des Verbandes. Doch auch mit der Korrektur durch die gesplitteten Hebesätze wird die Grundsteuerreform nicht grundsätzlich zu etwas Positivem. Die Umsetzung vor Ort ist für die Kommunen mit einem hohen Aufwand verbunden. Das Land hätte sich von Beginn an für ein anderes Modell entscheiden und sich nicht erst so kurzfristig an eine Korrektur der Lastenverschiebung begeben sollen.
Umso wichtiger ist es, dass die Kommunen jetzt bei der administrativen und rechtlichen Umsetzung durch das Land unterstützt werden. Mittelfristig hat die Grundsteuer keine Zukunft. Die verkorkste Reform hat gezeigt, warum die Grundsteuer aus vielerlei Gründen nicht in ein modernes Steuersystem gehört. Spätestens nach dem nächsten Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Grundsteuer sollte die Politik deshalb endlich grundsätzlich über Alternativen zur Grundsteuer nachdenken. 

18.06.2024
BdSt fordert: Wohnen muss bezahlbar bleiben

Um die Wohnkosten nicht weiter steigen zu lassen, spricht sich der Bund der Steuerzahler NRW in einer Landtagsanhörung für gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer aus. Grundsätzlich jedoch sieht der Verband keine Zukunft für die Grundsteuer. Er fordert die Politiker auf, über Alternativen nachzudenken. „Die regierungstragenden Fraktionen sind richtigerweise dem Rat des BdSt NRW der ersten Anhörung vor zwei Monaten gefolgt“, zeigt sich BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer zufrieden. Sie legten einen Gesetzentwurf vor, der es den Kommunen ermöglichen soll, gesplittete Hebesätze für die Grundsteuer B einzuführen. Damit reagieren die Fraktionen auf die deutliche Lastenverschiebung, die das neue Grundsteuer-Modell des Bundes verursacht hat, weg von den gewerblich genutzten Grundstücken und hin zu den Wohngrundstücken. Dieser Schritt kommt allerdings sehr spät.
Damit ist es sehr fraglich, ob es die Kommunen schaffen, gesplittete Hebesätze umzusetzen. Denn sie sind nicht an die Empfehlung des Landes gebunden. Wenn die überwiegende Zahl der NRW-Kommunen einen einheitlichen Hebesatz für alle Gebäude einführen, tragen die Wohneigentümer zukünftig die Hauptlasten. Das wird Wohnen und Investitionen in Wohnraum noch teurer machen. Und auf Mieter kommen Ende 2025 ggf. hohe Nebenkostennachzahlungen zu. „Die Politik sollte endlich grundsätzlich über Alternativen zur Grundsteuer nachdenken", fordert Rik Steinheuer. Die Musterklagen, die die Verfassungswidrigkeit des Grundsteuermodells des Bundes feststellen, hat der BdSt gemeinsam mit Haus und Grund Ende 2023 eingereicht.

06.06.2024
BdSt fordert: Entlastung bei Grunderwerbsteuer

In einer Anhörung zur Grunderwerbsteuer im nordrhein-westfälischen Landtag hat sich der Bund der Steuerzahler NRW insbesondere für eine Entlastung des Ersterwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum ausgesprochen. Falls es darüber keine Einigung mit dem Bund geben kann, sollte das Land die Steuer selbst senken. Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, Rik Steinheuer, betont: „Die Länder und der Bund sollten sich endlich auf eine gezielte Entlastung für Ersterwerbende von selbstgenutztem Wohnraum einigen!“ Schon lange verfolgen nordrhein-westfälische Landesregierungen ebenfalls dieses Ziel, aber konnten es bislang immer noch nicht gemeinsam mit dem Bund umsetzen. „Deshalb sollte die Landesregierung nun selbst tätig werden und die Grunderwerbsteuer für alle senken“, fordert Rik Steinheuer.
Eine solche Senkung der Grunderwerbsteuer kann zum einen die Wohneigentumsbildung fördern und damit einen Beitrag zur privaten Altersvorsorge leisten. Zum anderen führt eine Steuersenkung zu einer Stärkung der Baukonjunktur. Damit kann ein größeres Angebot von Wohnungen geschaffen werden und der ständige Anstieg der Mieten könnte gestoppt werden. Deshalb ist eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger hier geboten und sollte von der Landesregierung als Priorität auch bei einer angespannten Haushaltslage umgesetzt werden.

05.06.2024
BdSt begrüßt: richtigen Schritt zu Altschuldenlösung

Die Landesregierung hat am 4. Juni 2024 ihre Bereitschaft erklärt, den Kommunen zusätzliches Geld zur Tilgung ihrer Altschulden zur Verfügung zu stellen. Dies fordert der Bund der Steuerzahler NRW schon seit vielen Jahren. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte ihre Bereitschaft erklärt, den Kommunen ab dem Jahr 2025 jährlich 250 Millionen Euro zur Tilgung der kommunalen Altschulden bereitzustellen. Über 30 Jahre sollen somit 7,5 Milliarden der rund 21 Milliarden Altschulden der Kommunen getilgt werden. Vom Bund erwartet die Landesregierung ebenfalls 7,5 Milliarden Euro. Die Gespräche dazu stehen noch aus. Zudem kommt es auf die Details zur Ausgestaltung der Altschuldenlösung an, damit sie wirklich gelingt.
Der Vorsitzende vom Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. Rik Steinheuer drängt auf eine schnelle Lösung und erinnert an die Verantwortung des Landes: „Nicht der Bund ist für die Entschuldung der nordrhein-westfälischen Kommunen zuständig, sondern vorrangig das Land.“ Die Landesregierung sollte sich also weiterhin an ihren Koalitionsvertrag gebunden fühlen und den Kommunen endlich eigenständig helfen, ihre Schuldenlast zu reduzieren, wenn keine Einigung mit dem Bund gefunden werden kann. Die Nachbarländer Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz haben diesen Weg längst beschritten. Wichtig ist dem Bund der Steuerzahler zudem, dass zusammen mit einer Altschuldenlösung auch verbindliche Regelungen getroffen werden, die einen erneuten Schuldenaufwuchs künftig wirksam unterbinden. 

05.06.2024
BdSt mahnt: Kommunen droht ggf. Schadensersatz bei Überschwemmungen

Städte und Gemeinden können unter Umständen zu Schadensersatz herangezogen werden, wenn sie ihr Gewässerunterhaltungspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen. So ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 2022 (Az. III ZR 54/21). Viele Städte und Gemeinden in NRW werden von Bächen und Gräben durchzogen. Sie gewährleisten, dass Regen abfließen kann, ohne größere Schäden anzurichten. Die Kommune muss sie deshalb regelmäßig pflegen und unterhalten: Uferböschung mähen und Sträucher, Hecken und Bäume am Ufer schneiden, Müll und Laub beseitigen, Sand und Bodenablagerungen aus der Gewässersohle entfernen. Der Abfluss im Gewässer muss jederzeit gewährleistet sein, weil es sonst zu erheblichen Überschwemmungen kommen kann. Der BGH hat klar festgestellt, dass die Pflicht zur Gewässerunterhaltung eine öffentlich-rechtliche Pflicht ist und nur im Interesse der Allgemeinheit erfolgt.
Das heißt, dass Eigentümer von Grundstücken an Gewässern grundsätzlich keinen Rechtsanspruch darauf haben, dass der Träger der Gewässerunterhaltungspflicht bestimmte Maßnahmen trifft. Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass dieser Träger, also die Stadt oder Gemeinde, schadenersatzpflichtig wird, wenn er seine Unterhaltungspflicht vernachlässigt. Grundstückseigentümer sollten sich regelmäßig z.B. Verrohrungen, Kastendurchlässe oder Brücken in der Nähe ihrer Grundstücke anschauen und die Behörden informieren, wenn die Bauwerke im Einzelfall zu klein dimensioniert oder sanierungsbedürftig sind. Die Aufmerksamkeit von Bürgern hilft, Schäden und Folgekosten zu vermeiden. Daher sollten die Kommunen Hinweise ihrer Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen.

04.06.2024
BdSt fordert: Nordrhein-Westfalen braucht endlich ein Transparenzgesetz

Seit mehr als zehn Jahren wartet Nordrhein-Westfalen auf ein Transparenzgesetz. Die damalige rot-grüne Landesregierung (2012 bis 2017) hatte den Bürgern ein Transparenzgesetz versprochen und schließlich nicht verabschiedet. Während unter Schwarz-Gelb (2017 bis 2022) ein Transparenzgesetz kein Thema war, will die jetzige NRW-Regierung prüfen, inwieweit das Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickelt werden kann. Aktuell ist wenig Bewegung bei diesem Thema zu sehen, doch ein Transparenzgesetz hätte für NRW viele Vorteile. Denn es erhöht nicht nur den Einblick und Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Presse; die Erfahrung aus anderen Bundesländern zeigt, dass das Transparenzgesetz den Verwaltungen den meisten Nutzen bringt. Es bewirkt eine immense Beschleunigung des Datenaustausches zwischen verschiedenen Landesämtern und hilft damit bei der Beschleunigung von Planungsverfahren. Ein Transparenzgesetz könnte damit auch zum Wirtschaftsfaktor für den Industriestandort NRW werden. Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler von der NRW-Regierung die guten Beispiele aus anderen Bundesländern zu nutzen und ein Transparenzgesetz mit Innovationskraft einzuführen.

03.06.2024
BdSt NRW besorgt über neue Landesschulden

„Die Landesregierung sollte auf die angespannte Haushaltslage reagieren, indem sie ihre Einsparbemühungen intensiviert und möglichst wenig neue Schulden aufnimmt,“ betont Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW). Die hohen Schulden des Landes engen bereits jetzt die Spielräume ein, weshalb auch in dieser wirtschaftlich schwierigen Lage jede Schuldenaufnahme auf ihre Notwendigkeit überprüft werden sollte. Damit die Schulden in den nächsten Jahren getilgt werden können und der Haushalt langfristig wieder ausgeglichen ist, muss die Landesregierung den Haushalt grundsätzlich konsolidieren. Landesfinanzminister Dr. Marcus Optendrenk hatte angekündigt, in diesem und im nächsten Jahr neue Schulden aufzunehmen. Die jüngste Steuerschätzung und die prognostizierten Steuermindereinahmen in den nächsten Jahren hatten ihn zu diesem Schritt veranlasst. Ohne gegen die Schuldenbremse zu verstoßen, ist eine begrenzte Schuldenaufnahme im Rahmen der so genannten „Konjunkturkomponente“ möglich. Diese Schulden müssen bei Aufhellung der Konjunktur direkt beglichen werden.

24.05.2024
BdSt lobt: Herzogenrath will Parkgebühren abschaffen

Die Parkgebührenordnung soll ab dem 1. September 2024 außer Kraft gesetzt und somit alle Parkscheinautomaten abgebaut werden. Innenstadtbesucher sollen stattdessen die gute alte Parkscheibe verwenden und bis zu 90 Minuten frei parken dürfen. Der Gedanke dahinter: Besucher sollen problemlos und gebührenfrei ihre Erledigungen machen können. Sie sollen aber auch nicht zu lange einen Parkplatz blockieren, damit neuen Besuchern ebenfalls ausreichend Parkraum zur Verfügung steht. Aus Sicht des BdSt NRW ist die Abschaffung sinnvoll und die wirtschaftliche Argumentation nachvollziehbar: Gerade für den Innenstadtbereich erwartet die Stadt positive Effekte für den dort angesiedelten Einzelhandel. Der soll so einen Wettbewerbsvorteil im Vergleich zu den Innenstädten umliegender Kommunen erhalten, die Parkgebühren erheben.
Die Abschaffung der Parkgebühren hat aus Sicht der Stadt weitere Vorteile: Auch die Verwaltung soll profitieren, da zeitaufwendige Tätigkeiten rund um den Automatenbetrieb wegfallen und die Kontrolle dank Parkscheibe erheblich vereinfacht werden soll. Ebenso erübrigt sich eine teure Neuanschaffung moderner Parkautomaten, deren Pflege- und Betriebskosten. Der BdSt NRW sieht in dem Weg der Stadt Herzogenrath eine gute und preiswerte Chance, die Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen und dem Handel zu helfen. Eine kreative Idee, deren Umsetzung lohnenswert erscheint.

16.05.2024
BdSt mahnt: NRW-Landesregierung muss sparen

Der Landeshaushalt für das Jahr 2024 ist auf Kante genäht. Aufgrund geringerer Steuereinnahmen als erwartet, kommt es zu Engpässen bei den NRW-Landesministerien. Kein Geheimnis ist, dass das Land NRW eine angespannte Haushaltslage hat. Im April musste das Land kurzfristig ein Förderprogramm zur Aufforstung des Landes stoppen, weil befürchtet wurde, dass nicht mehr genug Geld im Fördertopf ist. Zuletzt sind Berichte über Einsparmaßnahmen im Innenministerium von bis zu 10 Prozent veröffentlich worden. Trotzdem schließt der Landesfinanzminister bisher eine Haushaltssperre aus.
Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW, meint dazu: „Insbesondere bei der angespannten Haushaltslage des Landes gilt: Keine Gedankenspiele zum Aufweichen der Schuldenbremse anstellen, sondern jede Einsparmöglichkeit ausschöpfen! Die Einsparungen, die im Innenministerium durchgeführt wurden, sind aus Steuerzahlersicht Selbstverständlichkeiten im verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern und sollten von allen Ministerien beachtet werden. Haushaltskonsolidierung ist ebenfalls durch eine effizientere Aufstellung der Verwaltung und das Streichen von bürokratischen Förderprogrammen möglich.“ Wenn eine angespannte Haushaltslage dazu führt, dass alle Ausgaben und Aufgaben auf den Prüfstand gestellt werden, ist dies aus Steuerzahlersicht nur zu begrüßen.

14.05.2024
BdSt vor Ort: Vorträge und Webinare zur Grundsteuer für Bürger

Der Bund der Steuerzahler ist vor Ort: In den kostenfreien Vorträgen gehen wir auf die Situation in der jeweiligen Kommune ein und kommen gerne mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zum Thema Grundsteuer und kommunaler Haushalt. In vielen Städten und Gemeinden laden die Experten für Grundsteuer und Haushalt Bürgerinnen und Bürger ein. Sie besprechen die Situation vor Ort und die grundsätzlichen Fragen und Entwicklungen rund um die Grundsteuer. Zusätzlich können sich Mitglieder und Interessierte bei den Experten über Vorsorge für den Notfall informieren.

13.05.2024
BdSt vor Ort: Bund der Steuerzahler NRW geht auf Steuerwehr-Tour

Unterwegs in ganz NRW: Der BdSt NRW ist auf Steuerwehr-Tour dort, wo der kommunale Haushalt brennt. 30 Kommunen in NRW besucht der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen bis September. In einer Lagebesprechung mit Bürgermeistern und Kämmerern möchten wir erfahren, wieso die Grundsteuer B-Hebesätze stark erhöht wurden. Im Gepäck haben die BdSt-Teams Vorschläge, wie es auch anders ginge. Die Teams des BdSt NRW sind von Mitte Mai bis Ende August in den Kommunen im Einsatz, die besonders heftig an der Grundsteuer-B-Schraube gedreht haben. Derzeit Negativ-Spitzenreiter sind Niederkassel, Rheinberg und Hamminkeln, aber auch Enger, Alfter, Gronau und Odenthal.
Wir machen mit unserem Steuerwehrwagen jeweils Halt vor den Rathäusern und rücken aus zum Gespräch mit den Bürgermeistern und Kämmerern der betroffenen Städte. Im Gepäck: Die Erkenntnisse unserer jahrzehntelangen Erfahrungen in Form des handlichen Ratgebers „Kommunalkompass“. Der hilft mit  hunderten bewährten Spartipps für den Gemeindehaushalt bei der Eindämmung von ausufernden Haushalten wie auch zu hohen Steuerlasten der Bürgerinnen und Bürger. Als Gründe für die drastische Erhöhung der Steuern werden oft genannt: der hohe Lohnabschluss im öffentlichen Dienst, steigende Soziallasten, ein Unterhaltungsstau der kommunalen Infrastruktur, das geänderte Zinsniveau bei hohen Altschulden, unzureichende Landesmittel im kommunalen Finanzausgleich sowie mangelhafte Gegenfinanzierung, wenn den Kommunen von übergeordneten Ebenen neue Aufgaben aufgebürdet werden.

Am Ende entscheidend seien vier Punkte, damit die NRW-Kommunen finanziell wieder auf die Beine kommen, so Rik Steinheuer:

  1. konsequent sparsam und wirtschaftlich handelnde Kommunalverwaltungen
  2. eine höhere Beteiligung der Kommunen an den Landessteuereinnahmen bei gleichzeitigem Abbau bürokratischer Förderprogramme
  3. Zurückhaltung von Bund und Land bei der Überwälzung immer neuer Aufgaben auf die Kommunen
  4. eine intelligente Altschuldenlösung, bei der die Sparsamen nicht die Dummen sind und neue Schuldenauswüchse unterbunden werden

10.05.2024
BdSt mahnt: Rote Karte für Krankenkassen

Eine Gesetzesänderung seit 2018 führt zu teils enormen Nachforderungen von Krankenkassenbeiträgen. Bis zu 8.000 Euro können die Nachforderungen betragen, die die Kassen von freiwillig gesetzlichen versicherten Mitgliedern fordern. Jetzt wurde die Problematik entschärft. Der BdSt NRW hat darauf hingewirkt. Dennoch ist die Regelung nicht ausreichend. Die Bundesregierung hat ein Gesetz verabschiedet, um das Problem zu beheben, das Selbstständige in Bezug auf ihre Krankenversicherungsbeiträge für die Jahre 2018 bis 2021 betrifft. Viele Selbstständige sahen sich aufgrund einer Änderung im Beitragsfestsetzungsverfahren mit erheblichen zusätzlichen Zahlungsaufforderungen ihrer Krankenkasse konfrontiert.
Zukünftig müssen Selbstständige weiterhin innerhalb von drei Jahren Nachweise über ihr Einkommen erbringen. Wenn jedoch die Steuererklärung nicht innerhalb dieses Zeitraums erfolgt, wird eine zusätzliche Frist von zwölf Monaten gewährt. Wenn der Krankenversicherungsanbieter während dieser Zeit maximale Beiträge festlegt, können Einzelpersonen innerhalb von zwölf Monaten eine Überprüfung beantragen. Betroffene können sich beim Bund der Steuerzahler melden.

30.04.2024
BdSt deckt auf: Mettmanns Doppelhaushalt

Die Erstellung eines Doppelhaushaltes ist in den aktuell turbulenten Zeiten sehr fragwürdig. Denn da sich die äußeren Umstände bei den öffentlichen Finanzen wie Inflationsraten, Baupreise, Auslastungen der Wirtschaft, Kreditkonditionen und Gehälter heute viel schneller als früher ändern, verlieren Planungen derzeit rasant ihre Aktualität. Nur wer gute Prognosen hat, kann in Zeiten wie diesen gleich für zwei Jahre verlässlich die städtischen Finanzen planen. Ob das dem Führungsteam im Mettmanner Rathaus gelingt? Der BdSt bezweifelt das.
Der BdSt NRW vermisst im Mettmanner Doppelhaushalt 2024/2025 von den Verantwortlichen an der Stadtspitze die Entwicklung eines umfassendes Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Der eingeschlagene Weg nimmt den künftigen Generationen durch das Erbe des riesigen Schuldenberges die eigenen Entscheidungsmöglichkeiten und ist deshalb finanzpolitisch völlig falsch. Die Mettmanner Schuldenexplosion lässt sich auch nicht durch den aktuellen Investitions- und Instandhaltungsstau rechtfertigen. So herausfordernd die Situation auch sein mag, aus Sicht des BdSt NRW bedarf es eher:

  • einer Priorisierung der Investitionen,   
  • einer Reduzierung der Beschäftigten durch konsequente Digitalisierung und Aufgabenkritik,
  • der weitestgehenden Umsetzung des IMAKA-Gutachtens,
  • der vorbehaltlosen Suche jegliche Einsparmöglichkeiten in allen Verwaltungsbereichen,
  • eines Ausbaus der interkommunalen Zusammenarbeit, etwa beim Schulbau oder den Beschaffungen,
  • einer aktiven Wirtschaftsförderung.

Der BdSt meint: Ohne mutiger Entscheidungen ist die Abwärtsspirale bei den Stadtfinanzen nicht aufzuhalten.

28.04.2024
BdSt fordert: Behördenwahnsinn um Nachweis der Behinderung für ein Kind
In der WDR-Sendung "Westpol" äußert sich der BdSt zum Fall einer Familie aus dem Rheinland, die regelmäßig mit dem Bürokratiedschungel zu kämpfen hat: Die Behinderung ihres Kindes muss regelmäßig festgestellt und per Nachweis attestiert werden. Für den jährlich neu zu beantragenden Parkausweis der Familie muss der Nachweis der Behinderung ebenfalls immer wieder erbracht werden - in einem anderen Amt. Bei der Einschulung, weil ein Schulbegleiter nötig ist, muss ebenfalls ein eigener Nachweis vorgelegt werden. Die Jugendämter müssen hauptamtliche Verfahrenslotsen beschäftigen, die den Familien auf ihrem Weg durch den Behördendschungel mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Derzeit sind viele Kommunen auf der Suche nach Sparmöglichkeiten. Einfache Abläufe und ein funktionierender Informationsfluss zwischen Behörden können viel Arbeitszeit und Geld sparen. Einem angestaubten Datenmanagement kommt man nicht mit "Bürokratielotsen" bei. Weniger Bürokratie durch mehr Digitalisierung und auch der Einsatz von KI sind hier zielführender. Lotsen, die Geld kosten, wären dann gar nicht mehr notwendig. Der BdSt fordert: Bürokratie muss vereinfacht werden. Das Land soll die Kommunen dabei unterstützen.

24.04.2024
BdSt aufgedeckt: Heimlichtuerei um hohe Zahlungen bei vorzeitigem Abgang von VRR-Vorstand

Ein Vorstandsmitglied des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) verlässt vorzeitig seinen Posten. Sein Vertrag läuft allerdings noch bis Ende Dezember 2027. Wie viel Prozent seines Jahresgehalts von 246.000 Euro erhält das scheidende Vorstandsmitglied bis Vertragsende? Gibt es Abfindungen und Boni? Darf der Dienstwagen weiter genutzt werden? Über all diese Fragen breitet der VRR den Mantel des Schweigens. Eine sachgerechte, kritische Berichterstattung von Journalisten wird so unmöglich. Eine einfache Personalangelegenheit, die man mit drei dürren Sätzen aus der Welt schaffen kann, sieht der Bund der Steuerzahler NRW in diesem Fall nicht.  Das Vorstandsmitglied wird seit seinem Amtsantritt 2014 aus öffentlichen Mitteln bezahlt – und zwar fürstlich. Aus dem Gesamtabschluss für 2022 geht hervor, dass es sich um eine Abfindung von 246.000 Euro jährlich handelt. Nach Presseberichten kämen in den 3,5 Jahren bis zum Vertragsende gut 700.000 Euro zusammen, ohne dass dem eine Leistung des ehemaligen Vorstands gegenübersteht. Steuerzahler haben ein Recht zu erfahren, was der vorzeitige Abgang kostet, zumal davon auszugehen ist, dass über kurz oder lang ein Nachfolger auf diesem Posten parallel finanziert werden muss.

16.04.2024
BdSt fordert: Wohnen muss bezahlbar bleiben

Die Werterhebung des neuen Grundsteuer-Modells führt zu deutlichen Lastenverschiebungen: weg von den gewerblich genutzten Grundstücken und hin zu den Wohngrundstücken. Das hat die Landesregierung inzwischen erkannt. Zur Beratung dieses Problems hat der Landtag zu einer Anhörung am 16. April 2024 eingeladen. Um die Wohnkosten nicht weiter steigen zu lassen, hat sich der Bund der Steuerzahler NRW in der Landtagsanhörung für gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer ausgesprochen. Grundsätzlich jedoch sieht der Verband keine Zukunft für die Grundsteuer. Er fordert die Politiker auf, über Alternativen nachzudenken.

16.04.2024
BdSt hilft: Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid

Steuerzahler, die ihre Grundsteuerbescheide erhalten haben und überlegen, Einspruch einzulegen, steht der Bund der Steuerzahler zur Seite. Er erklärt, wann dieser sinnvoll ist und in welchem Fall kaum Aussicht auf Erfolg besteht. Der neu entwickelte BdSt-Grundsteuer- Entscheidungsbaum erklärt wann Sie wie vorgehen. Dabei ist Eile geboten: Sowohl gegen den Grundsteuerwertbescheid als auch gegen den Grundsteuermessbescheid kann nur innerhalb eines Monats nach Zugang ein Einspruch eingelegt werden. Ein Einspruch ist immer dann sinnvoll, wenn der Grundsteuermessbetrag gestiegen ist oder die Bewertung im Grundsteuerwertbescheid falsch ist.
Ein Einspruch kann auch dann eingelegt werden, wenn der Fehler dem/der Eigentümer/in selbst unterlaufen ist. Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, besteht die Möglichkeit, diesen Fehler durch eine fehlerbeseitigende Fortschreibung auch nachträglich zu beheben. Dazu wird eine erneute Erklärung mit dem Hinweis auf die fehlerbeseitigende Fortschreibung an das Finanzamt geschickt. Keine Aussicht auf Erfolg haben Einsprüche gegen die Anhebung des Hebesatzes. Bei Anhebung der Hebesätze können die Betroffenen ihre demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten zum Beispiel durch einen Einwohnerantrag oder Einwendungen gegen den Haushalt der Kommune geltend machen. Sinnvoll ist es dabei, wenn möglichst viele sich an solchen Aktionen beteiligen.

12.04.2024
BdSt deckt auf: So lange warten Sie auf Ihren Steuerbescheid

Beim aktuellen Tempo-Check der Finanzämter Deutschlands haben sich die meisten Bundesländer im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Nach wie vor gibt es die schnellsten Finanzämter in Berlin, am längsten warten mussten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler diesmal in Niedersachsen und Baden-Württemberg. Dies ist das Ergebnis unseres aktuellen Bearbeitungs-Checks 2023 für das Veranlagungsjahr (VZ) 2022. Seine Recherche begleitet der BdSt mit einem Appell. So betont BdSt-Steuerabteilungsleiterin Daniela Karbe-Geßler: „Es darf nicht vom Wohnort abhängen, wann Bürger und Betriebe ihren Steuerbescheid erhalten und möglicherweise sogar Geld zurückbekommen!“
Die teilweise schnelleren Bearbeitungszeiten zeigen sich auch in der Quote der vollständig automationsgestützt bearbeiteten Erklärungen. Diese hat sich weiter erhöht. Waren es im Jahr 2022 (für VZ 2021) noch 18 Prozent, steigerte sich die Quote im Jahr 2023 (für VZ 2022) auf knapp 21 Prozent. Dauerverweigerer bleibt das Land Nordrhein-Westfalen und es meldete wieder keine konkreten Zahlen: Das Bundesland teilte nur mit, dass es zwischen „2 Wochen und 6 Monaten“ brauche, um Steuererklärungen zu bearbeiten. Für viele ist eine erwartete Steuerrückerstattung dringend benötigtes Geld, denn schließlich haben sie zu viel gezahlt.

01.04.2024
BdSt mahnt: Mehrwertsteuer auf Eier sind schlechter Scherz

Steuerlich ist das Osterei eine komplexe Sache: Es gelten vier unterschiedliche Mehrwertsteuersätze! Für ein gefärbt-gekochtes Osterei aus dem Supermarkt wie beim frischen rohen Ei erhebt der Staat 7 Prozent Mehrwertsteuer– beim Schokoladenei gilt das gleiche. Kauft man das Ei jedoch beim Landwirt, können 9 Prozent Steuern anfallen. Isst man sein Frühstücks-Osterei in einem Restaurant, fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Holt man sich hingegen beim Bäcker, zusätzlich zu den Brötchen, ein Frühstücksei? Dann zahlt man 7 Prozent Steuern. Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler: Das Mehrwertsteuersystem gehört gründlich aufgeräumt!

28.03.2024
BdSt aufgedeckt: Hagener Planetenweg 10 Jahre verspätet und zu teurer

Der „Planetenweg“ ist ein Modell unseres Planetensystems und gilt seit 2013 als Denkmal. Es handelt sich dabei um Objekte, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen: eine Sonnenkugel im Ratskeller, 41 Planetenplatten, von denen vier vermisst werden und sechs eingelagert sind, 11 Mondplatten,12 Messingplatten mit Tierkreissymbolen, eine Asteroiden-Platte, eine Skulptur „Sonne auf Pylonen“, eine Stifterplatte Helmut Horten „Hagener Planetenmodell 1969“ und eine Gedenktafel für den Ideengeber Walter Holz. Das Modell entstand in den 1960er und 1970er Jahren als weltweit erstes begehbares Modell unseres Planetensystems. Es soll die astronomischen Größenverhältnisse in unserem Sonnensystem im wahrsten Sinne des Wortes begreifbar machen.
Die Objekte sind größtenteils in den Boden bzw. auf den Gehwegen eingelassen. Nach ungezählten Schuhsohlen wurden die Platten im Laufe der Zeit bei schlechter Witterung immer glatter, 2014 kam es sogar zu einem Unfall, in dessen Folge die Stadt Schadensersatz zahlen musste. Deshalb muss das Kunstwerk saniert werden. Leider hat sich die Verständigung über Art und Umfang der Sanierung 10 Jahre hingezogen und statt der ursprünglich geplanten 60.000 bis 65.000 Euro sind es jetzt voraussichtlich 190.000 Euro. Auch konnte die Stadt nicht erklären, wie es zu der erheblichen Kostensteigerung kam. Schade ist, dass es keine Pläne für z. B. den touristischen oder bildungsfördernden Einsatz des Denkmals Planetenweg genannt werden konnten. Überdies bleibt es trotz der Kosten unvollständig. Daher sollte sich die hoch verschuldete Stadt überlegen, aus welchem Grund so viel Geld für die Restaurierung ausgegeben wird.

22.03.2024
BdSt warnt: Ohne Gegenmaßnahmen droht bei Grundsteuer B Lastenverschiebung

Auf diese Fehlentwicklung hat der Bund der Steuerzahler bereits vor langer Zeit aufmerksam gemacht: Bei der Grundsteuerreform nach dem in Nordrhein-Westfalen angewendeten Bundes oder „Scholz-Modell“ findet eine Belastungsverschiebung von Gewerbe- hin zu Wohnimmobilien satt, die in diesem Ausmaß nicht gewollt gewesen sein kann. Mit der Reform wurden die Werte, welche zur Grundlage der Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden, neu berechnet. Die alten Werte waren bereits über 50 Jahre alt. Durch die zwei verschiedenen Berechnungsmethoden (Ertragswertverfahren bei Wohngrundstücken, Sachwertverfahren bei Gewerbegrundstücken), die beim Bundesmodell zur Anwendung kommen, und schlechtere Lagen von Gewerbegrundstücken ergeben sich höhere Werte insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser und niedrigere Werte für gewerblich genutztes Eigentum. Das führt zu höheren Grundsteuerabgaben bei Ersteren und niedrigeren Abgaben bei Letzteren.
Landesweit gesehen fallen diese Verschiebungen jedoch je nach Kommune unterschiedlich aus. Eine systematische Belastungsverschiebung zu Lasten der privaten Wohneigentümer hatte der BdSt NRW bereits seit Monaten erkannt und mit der Politik darüber Gespräche geführt. Auch andere Bundesländer haben in der Sache bereits zu einem früheren Zeitpunkt Maßnahmen ergriffen und zum Beispiel die Messzahlen für die Berechnung des Messbetrages angepasst. Eine andere Möglichkeit ist die Öffnung für Kommunen, gesplittete Hebesätze zu veranschlagen. Das Land NRW muss schnell handeln.

08.03.2024
BdSt hilft: Wer muss noch Straßenbaubeiträge zahlen und welche Rechte haben Betroffene?

Durch den Druck aus der vom BdSt NRW organisierten Volksinitiative „Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW“, hat der Gesetzgeber endlich in diesem Jahr die Straßenbaubeiträge in NRW vollständig abgeschafft. Doch es gibt noch sogenannte „Altfälle“, die durch die Stichtagsregelung nicht entlastet werden. Der Bund der Steuerzahler arbeitet für eine Entlastung dieser Härtefälle. Um den Betroffenen gleichzeitig zu helfen, veröffentlicht der Bund der Steuerzahler eine Informationsgrafik, wer noch betroffen sein könnte und berichtet, was Sie tun sollten, wenn Ihre Gemeinde den verbindlichen Ausbaubeschluss (Straßenbauprogramm) vor dem 1.1.2018 beschlossen hat und Sie einen Straßenausbaubeitragsbescheid erhalten: In einem solchen Fall sollte man den Bescheid bis zum Ende lesen und gegeben falls Widerspruch einlegen und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Näheres zur Widerspruchserhebung findet sich in der Rechtsbehelfsbelehrung oder im Abschnitt „Ihre Rechte“ am Ende des Bescheides. Gleichzeitig sollte man Kontakt zum BdSt NRW aufnehmen.
Da es bei Straßenausbaubeiträgen in der Regel um hohe Beträge geht, sollte man auch immer prüfen, ob nicht ein Antrag auf eine Zahlungserleichterung sinnvoll ist. Dem betroffenen Grundstückseigentümer kann auf dessen Antrag hin auch eine Ratenzahlung in höchstens 20 Jahresraten eingeräumt werden. Dabei wird der jeweilige Restbetrag jährlich mit zwei Prozentpunkten über dem zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst - mindestens mit einem Prozent. Für die derzeitige Praxis bedeutet das: Der Basiszinssatz wurde von der Deutschen Bundesbank zum 1.1.2024 auf 3,62 % angepasst. Plus 2 Prozentpunkte gesetzlicher Aufschlag bedeutet also 5,62 %. Bei solchen mittlerweile hohen Zinssätzen sollte man sich auch um Vergleichsangebote bei seiner Hausbank oder auf Internetplattformen bemühen.

05.03.2024
BdSt mahnt: NRW-Kommunen versinken in Schulden

Die Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen haben bundesweit den höchsten Schuldenberg aufgetürmt: Über 83 Milliarden Euro Ende 2022 belasten die Kommunaletats. Diese Daten hat das Statistische Landesamt, IT-NRW, veröffentlicht. Mülheim a.d.Ruhr weist mit 11.737 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller kreisfreien Städte NRWs auf, gefolgt von Oberhausen (10.040 Euro) und Remscheid (8.689 Euro). Die niedrigsten Schulden je Kopf wiesen bei den kreisfreien Städte Hamm (3.023 Euro) und Düsseldorf (3.222 Euro) auf. "Das Land tut zu wenig, um den Kommunen vom Schuldenberg herabzuhelfen", kritisiert Eberhard Kanski vom Bund der Steuerzahler NRW.
Die Verschuldung der Städte und Gemeinden steigt bundesweit. Das zeigt die aktuelle Erhebung des Statistischen Bundesamts in Weisbaden. Nordrhein-Westfalen ist trauriger Spitzenreiter: Mit über 83 Milliarden Euro ist hier die Kommunalverschuldung bundesweit am höchsten. Dies sind 1,8 Prozent mehr als zu Beginn des Jahres 2022. Bei der Pro-Kopf-Verschuldung liegt NRW mit 4.612 Euro pro Einwohner an vierter Stelle. Besorgt zeigt sich Eberhard Kanski, stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW): „Ein Rückgang bei den Schulden, den die Kommunen vor allem mit Blick auf die Zinswende gut vertragen könnten, ist nicht erkennbar.“ Aus Sicht des BdSt NRW muss die kommunale Finanzstruktur dringend überarbeitet werden. „Die Kommunen brauchen eine umfassende Finanzreform, vor allem verlässliche Einnahmequellen gerade in der sich abzeichnenden konjunkturellen Eintrübung”, erklärt Kanski.  „Mehr finanzielle Mittel vom Land und mehr Verantwortung in puncto Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei den Kommunen sollten die Stellschrauben sein, an denen gedreht wird.“, erklärt BdSt-Vize Eberhard Kanski. 

04.03.2024
BdSt informiert: Vorsorgewoche mit Webinaren und Informationen zu Vorsorgevollmacht

Noch viel zu wenige Menschen haben eine Vorsorgevollmacht. Dabei ist es einfach, Regelungen für den Fall zu treffen, dass man wegen Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst entscheiden kann. Der Bund der Steuerzahler zeigt in mehreren Webinaren kostenfrei auf, wie Privatleute und Unternehmer für sich und für ihre Firma Sicherheit schaffen können. Wer unbedingt sofort eine Vorsorgevollmacht braucht? Wie man die selbst und ohne Kosten einfach erstellen kann? Darüber informieren die Basisinformation Vorsorgevollmacht und Webinare, die für alle Interessierten im März d.J. zugänglich waren. Wiederholungen dieser wichtigen Webinare stehen an. Nur eine Vorsorgevollmacht kann dafür sorgen, dass die Wohnung, das Konto oder das Vermögen nicht in fremde Hände gelegt werden. Mit Hilfe von rechtsicheren Vorlagen kann jeder eine Vorsorgevollmacht selbst anfertigen. Wo man die entsprechenden Formulare findet, was genau man regeln kann und was es zu beachten gibt, erklärt der Bund der Steuerzahler NRW.

01.03.2024
BdSt mahnt: Reform des kommunalen Haushaltsrechts am Ziel vorbei

Wieder einmal leiden Kommunen unter mutloser Politik. Der Landtag in NRW hat am 28. Februar mit schwarz-grüner Mehrheit das Weiterentwicklungsgesetz zum kommunalen Haushaltsrecht (NKF) beschlossen. Geholfen wird den Kommunen damit aber nicht wirklich. Anstatt eine adäquate Finanzierungsstruktur für die Kommunen schaffen, verschiebt das neue Haushaltsrecht finanzielle Probleme der Kommunen in die Zukunft. Damit ist niemandem geholfen und es zeigt ein Mangel an Mut der Entscheider. Schließlich hat der Bund der Steuerzahler Vorschläge vorgelegt, wie es gehen könnte. In dem Gesetz finden sich einige positive Anstöße, aber in der Summe überwiegt ein klarer Eindruck: Die bewährten Regeln, wann eine Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss, werden aufgeweicht. So können die Kommunen zukünftig Fehlbeträge im Haushalt eines Jahres über drei Folgejahre verteilen. Damit nicht genug: Eine neue Definition von „Überschuldung" soll dazu führen, dass weniger Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen. Doch zu einem wirksamen Schuldenabbau und einer umfassenden Etatsanierung kommt es dadurch nicht. Die Aufsichtsbehörden sollen zukünftig hingegen nicht mehr so häufig die Haushalte der Städte und Gemeinden begutachten und genehmigen müssen. Das hilft den Kommunen nicht aus der Haushaltsmisere und schwächt zusätzlich die Kommunalaufsicht.  

28.02.2024
BdSt-Erfolg: Straßenbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen endgültig abgeschafft!

Der NRW-Landtag hat in seiner Sitzung am 28. Februar die gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. „Über fünf Jahre nach dem Start der größten Volksinitiative in der Geschichte Nordrhein-Westfalens ist das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger endlich verlässlich umgesetzt worden. Dies ist ein großer Erfolg für alle Menschen, die die Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler unterstützt haben“, freut sich BdSt-Landesvorsitzender Rik Steinheuer. Trotz der zunächst großen Widerstände der damaligen Regierungsfraktionen gegen die Abschaffung des Straßenbaubeitrags, beschloss der Landtag daraufhin ein Förderprogramm, mit dem seit 2020 viele Betroffene von den teils horrenden Straßenbaubeiträgen um 50 Prozent entlastet wurden. Der BdSt NRW ließ nicht locker und erreichte später, dass die Förderung auf 100 Prozent aufgestockt wurde.
Doch die Forderung nach einer gesetzlich geregelten dauerhaften Abschaffung wurde vom Verband weiter mit Nachdruck erhoben. Mit Erfolg: „Der heutige Landtagsbeschluss beendet die mit dem Förderprogramm verbundenen Unsicherheiten und schafft endlich Verlässlichkeit“, so Steuerzahlerbund-Chef Rik Steinheuer. Mit der Straßenbaubeitrags-Abschaffung ist auch ein Bürokratie-Abbau verbunden, denn es handelte sich um eine besonders ineffiziente Abgabe: Rund die Hälfte des Aufkommens versickerte in der für die Erhebung notwendige Bürokratie. Steinheuer: „Die Entlastung in den Rathäusern könnte noch größer sein, wenn die Erstattung der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land mit Pauschalen statt durch Einzelabrechnungen vorgenommen würde. Wir haben die Erwartung, dass hier mittelfristig noch nachgesteuert wird, um das Bürokratie-Abbaupotential vollständig zu heben.“

28.02.2024
BdSt-Allianz: Weitere Gespräche mit Haus & Grund zur Senkung der Wohnkosten

Dr. Johann Werner Fliescher, Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund Düsseldorf und Umgebung, war zum Austausch beim Bund der Steuerzahler NRW zu Gast. Zentrales Thema des Austauschs waren die hohen Abgabenbelastungen rund ums Wohnen in Nordrhein-Westfalen. Die Senkung der Grunderwerbsteuer würde die Chance bieten, eine neue Dynamik auf dem Immobilienmarkt zu erzeugen und so der Wohnungsknappheit zu begegnen. Ein besonderer Schwerpunkt des Gesprächs waren die Auswirkungen der Grundsteuerreform vor Ort auf die Immobilien in Düsseldorf.

23.02.2024
BdSt-Erfolg: Kommunalausschuss des Landtags NRW empfiehlt Abschaffung des Straßenbaubeitrages

Ein weiterer Schritt zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge ist erreicht! Der Kommunalausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen hat Mitte Februar 2024 eine richtungsweise Beschlussempfehlung abgegeben: Der Landtag soll dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zustimmen. Nach nunmehr über fünf Jahren kommt die geplante gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge der grundsätzlichen Forderung der Volksinitiative endlich nach und schafft Rechtssicherheit. Die Abschaffung sorgt langfristig auch für einen Abbau von Bürokratie.

22.02.2024
BdSt fordert: Bürgerfreundlichere Regelung der Ersterschließungsbeiträge notwendig
Am 29. März 2023 hat die Landesregierung mit Ihrer Mehrheit im Landtag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die bisherige bürgerfreundliche 10-Jahres-Frist bei den Ersterschließungsbeiträgen verdoppelt und die Spatenstichregelung komplett gestrichen hat. Der BdSt hat diese Regelung schon im Entwurf abgelehnt, weil es dadurch noch nach Jahrzehnten zu einer Inrechnungstellung von Ersterschließungsbeiträgen kommen kann. Zur Stärkung der Bürger und der Bauwirtschaft fordert der Bund der Steuerzahler NRW eine bessere Lösung. Die frühere durch den Landtag erst vor etwa zwei Jahren eingeführte 10-Jahresregelung war wegweisend und für Bürgerinnen und Bürger eine große Sicherheit. Durch den rechtlichen Rückschritt am 29.03.2023 kann es noch nach Jahrzehnten für Bürger zu unschönen Überraschungen kommen. Der BdSt NRW fordert, diese Regelung wieder einzuführen.
Ersterschließungsbeiträge können Kommunen erheben, wenn eine Erschließungsmaßnahme zur Nutzbarmachung eines Grundstücks durchgeführt wird. Das heißt, wenn beispielsweise ein Grundstück an Ver- und Entsorgungsnetze, wie z. B. Wasser, Kanalisation, Straße etc., angeschlossen wird. In Neubaugebieten muss man somit damit rechnen, dass Ersterschließungsbeiträge auf einen zu kommen und dies ist auch nachvollziehbar. Die Kommunen können bis zu 90 Prozent der Kosten als Erschließungsbeitrag auf die Anlieger umlegen. Zu teuren Überraschungen kann es kommen, da Ersterschließungsbeiträge teils nach Jahrzehnten noch erhoben werden können. 

14.02.2024
BdSt meldet: Zwischenbilanz Abwassergebühren 2024

Der Bund der Steuerzahler NRW ermittelt alljährlich die Abwassergebührensätze für die privaten Haushalte unter den 396 Städten und Gemeinden in NRW. Nach Auswertung von bisher 262 Abwassergebührensatzungen – von insgesamt 396 – zeichnet sich ein betrübliches Ergebnis für die Abwassergebührenzahler in NRW ab. Nicht nur der Schmutzwassergebührensatz wird deutlich ansteigen, auch der Regenwassergebührensatz kennt nur eine Richtung – nämlich nach oben. Für eine 4-Personen-Familie (BdSt-Musterhaushalt) bedeutet dies einen Anstieg von 5 % von 2023 auf 2024 und dies bei einer zurückgehenden Inflationsrate. Die NRW-Inflationsrate liegt im Januar 2024 bei 3,0 Prozent. Das Auffällige an diesem Anstieg der Abwassergebühren für unseren Musterhaushalt ist der Umstand, dass dies der höchste Anstieg seit 1997 ist.
Auch Städte und Gemeinden, die in der Vergangenheit die Vorgaben des OVG NRW (Muster-Urteil vom 17.5.2022) umgesetzt haben, nutzen jetzt die Spielräume der bürgerunfreundlichen Regelungen des neuen § 6 Absatz 2 KAG NRW aus. Dadurch verteuern sich die Gebühren für Ihre Bürgerinnen und Bürger teilweise massiv, so etwa in Horn-Bad Meinberg im Kreis Lippe oder in Versmold im Kreis Gütersloh. Der BdSt NRW fordert alle NRW-Kommunen auf, bei der Ermittlung der Gebühren auf die doppelte Abrechnung der Inflation zu verzichten – bei Abschreibung und Verzinsung der Anlagen. Der BdSt fordert, die Vorgaben des OVG umzusetzen und die Bürgerinnen und Bürger nicht zweifach mit der Inflation zu belasten. In keinem Wirtschaftsgesetz ist das erlaubt und damit liegt der Schluss nahe, dass die Regelung aus dem neuen § 6 Absatz 2 KAG NRW einer Prüfung durch das Versfassungsgericht nicht standhalten kann. Daran arbeitet der Bund der Steuerzahler. Die endgültigen Ergebnisse des großen Abwassergebührenvergleichs werden wir im Sommer der Öffentlichkeit vorstellen.

14.02.2024
BdSt warnt: RAG-Stiftung verliert viele Millionen

Die Essener RAG-Stiftung ist in den Strudel der Sigma-Insolvenzen des österreichischen Immobilieninvestors René Benko geraten. Nach übereinstimmenden Medienberichten muss die Stiftung ihre kompletten Investitionen in den insolventen Signa-Konzern abschreiben. Das sollen zwischen 180 und 350 Millionen Euro sein und somit zwischen ein und zwei Prozent des Gesamtvermögens der Stiftung. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Steuerzahler?
Als die RAG-Stiftung im Jahr 2007 gegründet wurde, hatte sie eine gewaltige Aufgabe übernommen. Einerseits obliegt ihr, einen wirtschaftlich vernünftigen Ausstieg aus dem deutschen Steinkohlenbergbau bis Ende des Jahres 2018 zu organisieren. Anderseits finanziert sie die langfristigen Altlasten aus dem Steinkohlebergbau der Ruhrkohle AG. Zusätzlich soll sie auch Bildung, Wissenschaft und Kultur im Zusammenhang mit dem deutschen Steinkohlenbergbau fördern.
Die mit dem Kohleabbau verbundenen drei "Ewigkeitsaufgaben" in den ehemaligen Steinkohlenrevieren sind Mammutaufgaben z. B. Grubenwassererhaltung, Poldermaßnahmen und Grundwasserreinigung. Die verantwortungsvolle Kernaufgabe ist zeitlich unbefristet. Doch wenn die RAG-Stiftung durch Anlagefehler Geld verbrennt, muss im Zweifel der Steuerzahler einspringen. Auch wenn die Benko-Pleite nicht unmittelbar die Steuerzahler trifft, so mindert sich das Kapital für die Aufgaben der RAG-Stiftung und damit besteht langfristig das Risiko, dass der Steuerzahler nachschießen muss. Deshalb fordert der BdSt: Die RAG-Stiftung muss zukünftig ihre Beteiligungen mit ökonomischem Sachverstand und nüchterner betriebswirtschaftlicher Betrachtung vornehmen. Kurz gesagt: Mehr Fachverstand walten lassen.

05.02.2024
BdSt mahnt: Wohnen in NRW nicht weiter verteuern

In diesem Jahr wird das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sogenannte aufkommensneutrale Hebesätze veröffentlichen, die der Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025 dienen. Dieser Wert soll den Kommunen einen Hinweis darauf geben, welcher Hebesatz zu einem gleichbleibenden Aufkommen aus der Grundsteuer bei ihnen führt. Bis jetzt ist jedoch nicht klar, welches Bezugsjahr für den steuerneutralen Hebesatz herangezogen wird. Deshalb ist zu befürchten, dass viele Kommunen schon in diesem Jahr ihre Hebesätze erhöhen. Das kann noch bis zum 30. Juni 2024 geschehen. Weiter zeichnet sich ab, dass die Neubewertung Wohngrundstücke benachteiligen wird. Sie werden tendenziell höher bewertet, sonstige Grundstücke (Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke) dagegen tendenziell niedriger.

02.02.2024
BdSt fordert: Schluss mit der Ausweitung von Förderprogrammen

Für Rik Steinheuer, den Vorsitzenden des BdSt NRW ist die ständige Ausweitung der Förderprogramme des Landes eine Fehlentwicklung, die dringend korrigiert werden muss. Die Förderprogrammbürokratie sowohl aufseiten des Landes – vor allem bei den Bezirksregierungen – als auch bei den antragstellenden Kommunen habe irrwitzige Dimensionen angenommen. Zudem verleiteten viele Programme dazu, vor Ort fragwürdige Prioritäten zu setzen: "Manches Projekt wird nur deshalb umgesetzt, weil hohes Fördergeld winkt – zu Lasten von objektiv dringlicheren Maßnahmen, die aber vollständig aus dem Stadtsäckel zu bezahlen wären“, so Steinheuer. Der Bund der Steuerzahler regt an, Förderprogramme zusammenzustreichen und im Gegenzug die allgemeine Finanzausstattung der Kommunen zu verbessern. Das würde die Autarkie der Kommunen stärken und Bürokratie abbauen sowie Kosten senken. Zu viele Förderprogramme können zudem die Inflation anheizen, wenn in einem kurzen Zeitraum hohe Anreize gesetzt werden. Besser ist, der Staat schafft gute Rahmenbedingungen für private und betriebliche Investitionen und kommt seinen Sanierungsaufgaben rechtzeitig nach. Das hilft Bürgern und der Wirtschaft.

01.02.2024
BdSt warnt: Trauriger Negativ-Rekord einer Kommune

Die gut 45.000 Einwohner zählende Stadt Monheim, seit einigen Jahren sehr steuerstark, legt wieder einmal den Maßstab einer Metropole an: Der Bau einer Achtfach-Turnhalle in Holzbauweise schreitet voran. Einen transparenten Nachweis, ob es für diese Investition einen Bedarf gibt, bleibt die Stadt schuldig. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde nicht vorgenommen. Monheim investiert gut 37 Millionen Euro für diese Halle der Superlative. Mit Blick auf die sich eintrübende Konjunktur fordert der BdSt NRW, dass Monheim anfangen muss, zu sparen. Denn neben der Achtfach-Sporthalle sollen noch eine Kulturhalle für gut 4500 Besucher, ein neues Einkaufszentrum und eine Marina für Segelboote errichtet werden. Mit schlimmen Folgen für den Haushalt: Monheim wird bald mit einer Milliarden Euro Schulden die Stadt mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung in NRW sein. Auch, wenn die Monheimer Finanzen bisher gut waren: Die Kommunalaufsicht sollte sich einschalten, um Schlimmeres zu verhindern.

30.01.2024
BdSt fordert: Mit dem unerwarteten Geldsegen aus der STEAG-Verkauf zur Tilgung nutzen und Zinslasten senken

Am 29.12.2023 knallte so mancher Sektkorken. Kein verfrühter Silvestersekt, sondern weil die spanische Asterion die Steag-Gruppe endgültig übernommen hatte. Das Transaktionsvolumen beträgt rund 2,6 Milliarden Euro. Eigentümer waren die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) mit 36 Prozent, die Stadtwerke Essen AG (15 Prozent), die Stadtwerke Duisburg AG (19 Prozent), die Stadtwerke Bochum Holding GmbH (18 Prozent), die Energieversorgung Oberhausen AG (evo, 6 Prozent) und die Stadtwerke Dinslaken GmbH (6 Prozent). Doch wer profitiert davon? Und was passiert mit dem Geld? Der BdSt NRW recherchierte und deckte Unglaubliches auf.
Alle Städte wollen die Milliarden zur Teil-Finanzierung der Energiewende einsetzen, zum Teil auch für die Mobilitätswende. Ziele, deren Erreichung durchaus wünschenswert sind. Dennoch sollte aus Sicht des BdSt NRW auch dabei nicht die Wirtschaftlichkeit vergessen werden. Denn sofern keine steuerlichen Gründe dagegensprechen, ist eine Tilgung teurer Kassenkredite in den städtischen Haushalten für die Steuerzahler günstiger als die Aufnahme preiswerterer Investitionskredite. Mit anderen Worten: Bevor für neue Projekte die Steag-Milliarden ausgegeben werden, ist der Schuldenberg in Duisburg, Essen und Co. abzutragen.

29.01.2024
BdSt fordert: Transparenzgesetz in NRW

In Zeiten, in denen KI selbstständig Zeitungen erstellt, klingt das wie ein besonders schlechter Scherz:  Um die Unterlagen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Rahmedetalbrücke zu digitalisieren, drohen an die 17 Lkw-Ladungen Papier ausgedruckt zu werden, um sie wieder einzuscannen. Ziel ist, dass die Inhalte digital nach Schlagworten durchsuchbar sind. Zahlreiche Mitarbeiter wären damit monatelang beschäftigt. Sie müssen einen Papierstapel bearbeiten, der den Rheinturm neben dem Landtag um mehr als 100 Meter überragt. Zum Transport dieser Unterlagen bräuchte es etwa 17 LKW – und das alles für eine Datenmenge, die bei vernünftiger Digitalisierung auf eine Handvoll USB-Sticks passen würden.
Das Desaster schwelt im Rahmen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) „Brückendesaster und Infrastrukturstau“. Dieser absurde Aktenaffäre zeigt einmal mehr, wie nötig die Einführung eines Transparenzgesetzes für NRW ist. Der Bund der Steuerzahler NRW und seine Partner vom Bündnis „NRW blickt durch“ haben Ministerpräsident Henrik Wüst deshalb jetzt in einem offenen Brief aufgefordert, die Einführung eines Transparenzgesetzes in Nordrhein-Westfalen endlich zur Chefsache zu machen. Ein modernes Transparenzgesetz, wie es in mehreren Bundesländern schon gilt, ist offen für die Beteiligung von Kommunen, die ebenfalls bereit sind, ihre Verwaltungsabläufe zu digitalisieren. Das Land muss hier zunächst vorangehen, die Städte und Gemeinden könnten sich dann nach und nach anschließen.

24.01.2024
BdSt ermahnt: Sparnotwendigkeit bei Versorgungsansprüchen der Abgeordneten

Der Landtag hat in den Plenarsitzungen Mitte Januar 2024 Änderungen am Abgeordnetengesetz sowie an der Geschäftsordnung des Landtages beschlossen. Zukünftig können Abgeordnete an Plenartagen eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen, erhalten das Deutschland-Ticket, bekommen 40% dessen, was Bundestagsabgeordnete für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten und müssen ein Ordnungsgeld fürchten, wenn sie gegen die parlamentarische Ordnung verstoßen. Vergütung und Nebenleistungen für Landtagsabgeordnete sind in Nordrhein-Westfalen üppig und reizvoll. 
Mit Blick auf die Versorgungsleistungen von Abgeordneten nahm NRW lange eine Vorbildfunktion für andere Bundesländer ein. Seitdem mit Unterstützung des BdSt NRW die Abgeordnetenbezahlung und die Versorgung der Abgeordneten im Jahr 2005 grundlegend neu geregelt wurde, besteht ein Versorgungswerk für Abgeordnete, in welche sie selbst einzahlen. Im Mai vergangenen Jahres wurde die Versorgung der Abgeordneten allerdings geändert. Im Zuge dessen wurde die Altersversorgung der Abgeordneten deutlich erhöht. Schon bisher war die Versorgung sehr großzügig. Nach zwei Legislaturperioden konnte ein Abgeordneter eine Anwartschaft in Höhe von 2.130 Euro monatlich erwerben. Mit dem verabschiedeten Anstieg von 6,5 Prozent beträgt die Rentenanwartschaft inzwischen 2.450 Euro monatlich und soll weiter ansteigen. Im Vergleich dazu kann jemand, der über zehn Jahre einen Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, höchstens eine Anwartschaft von rund 800 Euro erwerben. Diese hohe Versorgungsleistung ist den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht zu vermitteln und sollte bei der nächsten Änderung des Abgeordnetengesetzes überdacht werden.

18.01.2024
BdSt-NRW unterstützt Klage: Musterklagen gegen Grundsteuer in NRW eingereicht

Nach Berlin und Rheinland-Pfalz sind jetzt auch in Nordrhein-Westfalen zwei vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klagen gegen die Grundsteuer bei den Finanzgerichten Düsseldorf und Köln eingereicht worden. Damit setzen der Bund der Steuerzahler (BdSt) und Haus & Grund ihr Engagement fort und helfen weiteren Eigentümern, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Die Aktenzeichen lauten: Finanzgericht Köln: 4 K 2189/23 und Finanzgericht Düsseldorf: 11 K 2310/23 Gr und 11 K 2309/23 Gr.
Der BdSt hält die neue Bewertung im Bundesmodell für verfassungswidrig. Er unterstützt das Ziel, das neue Bewertungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht erneut prüfen zu lassen. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein in Auftrag gegebenes Gutachten von Professor Dr. Gregor Kirchhof aus dem vergangenen Jahr. Das Gutachten wird im Rahmen der Klagen und der Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof zur Begründung eingebracht. Gerade die pauschal anzusetzenden Mieten bei der Bewertung der Grundstücke und die Bodenrichtwerte beeinflussen die Werte der Grundstücke deutlich, kritisiert der BdSt.

17.01.2024
Aufdeckt: Land NRW hat erhebliche Defizite bei der Digitalisierung

Wie sieht die Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen aus und wie ist der aktuelle Stand? Dieser Frage ist der Bund der Steuerzahler NRW nachgegangen. Dabei hat er sich auf die Verfügbarkeiten von Onlinediensten nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) konzentriert. Eine Umfrage der kommunalen Spitzenverbände zur Priorisierung von Onlinediensten zeigt ernüchternde Ergebnisse. Es gibt insgesamt 148 Onlinedienste, die bundesweit verfügbar sind. Auf diese Onlinedienste kann also jedes Bundesland und jede Kommune zählen. Dann gibt es in Nordrhein-Westfalen aktuell 32 landesweit verfügbare Onlinedienste. Damit liegt NRW mit 180 umgesetzten Onlinezugängen im unteren Mittelfeld. Bayern ist Spitzenreiter mit 99 landesweiten Onlinediensten und kommt so insgesamt auf 247. Betrachtet man Städte und Kreise einzeln, zeigen sich eklatante Unterschiede. Spitzenreiter ist die kreisfreie Stadt Hamm mit 334 verfügbaren Onlinediensten, zusammengesetzt aus den 148 bundesweiten, den 32 landesweiten und entsprechend 154 kreisweiten Onlinediensten. Zweiter ist Krefeld mit aktuell 319 angebotenen Onlinediensten. Der nördliche Nachbarkreis Wesel hingegen punktet nur mit 186 Onlinediensten. Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet 277 an.
Es bleibt noch richtig viel zu tun. Der Bund der Steuerzahler bewertet die Digitalisierung als bedeutend, um Bürgerinnen und Bürgern amtliche Vorgänge zu erleichtern, die Entbürokratisierung voranzutreiben und enorme Einsparpotenziale für die öffentlichen Haushalte zu heben. Es müssen einheitliche Lösungen gefunden werden, um einen digitalen Flickenteppich zu vermeiden und auch den Kommunen den Zugang zu Onlinediensten zu erleichtern. Die Umsetzung der Allzweckwaffe Digitalisierung muss jetzt deutlich besser werden.

16.01.2024
BdSt betätigt: Bundesverfassungsgericht bestätigt Kritik vom BdSt zur zweifelhaften Verwendung der Sondervermögen in NRW

Der BdSt NRW kritisiert das "kreative" Umgehen der Schuldenbremse: Die NRW-Landesregierung nimmt es nicht immer so genau damit, wofür sie Geld aus ihren Sondervermögen ausgibt. Das hat der Bund der Steuerzahler NRW in der Vergangenheit mehrfach kritisiert. Mit seinem Grundsatzurteil zur Schuldenbremse vom 15. November 2023 bestätigte das Bundesverfassungsgericht diese Kritik.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil festgelegt, dass ein „sachlicher Veranlassungszusammenhang zwischen der Naturkatastrophe oder außergewöhnlichen Notsituation und der Überschreitung der Kreditobergrenzen erforderlich“ ist. Das bedeutet: Jede schuldenfinanzierte Ausgabe aus einem Sondervermögen muss in einem Zusammenhang mit der Begründung für das Sondervermögen stehen. Dies war schon in der Vergangenheit bei dem Sondervermögen „NRW-Rettungsschirm“ zur Bekämpfung der Corona-Folgen nicht immer der Fall, wie eine neue Übersicht des Landesfinanzministeriums zeigt. Sie führt auf, wie viel Geld aus dem Sondervermögen „NRW-Rettungsschirm“ bis zum 30. September 2023 wofür ausgegeben wurde.

15.01.2024
BdSt kritisiert: 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz verschiebt drängende Probleme in die Zukunft

Ausreichend Geld und klare Haushaltsvorschriften, damit Städte und Gemeinden eigenverantwortlich handeln können - für den Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW ist das der richtige Weg. „Das hält die Kommunen dazu an, sparsam mit dem Geld umzugehen", sagt Eberhard Kanski, stellv. BdSt-Vorsitzender, zu einer Anhörung am 12. Januar im Landtag zur Weiterentwicklung des Gemeindehaushaltsrechts. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung löst nicht im Ansatz die finanziellen Probleme der NRW-Kommunen. In dem Gesetzentwurf finden sich einige positive Anstöße, aber in der Summe überwiegt ein klarer Eindruck: Die bewährten Regeln, wann eine Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss, sollen aufgeweicht werden.
Bilanzierungstricks helfen den Kommunen nicht. „Anstatt das Haushaltsrecht zu verändern und die finanziellen Probleme der Kommunen in die Zukunft zu verschieben, sollte die Landesregierung für eine adäquate Finanzierungsstruktur für die Kommunen sorgen“, so BdSt-Vize Eberhard Kanski.

14.01.2024
BdSt NRW befürchtet: Erhöhungswelle bei Hebesätzen Grundsteuer B in NRW

Die NRW-Kommunen haben im bundesweiten Vergleich höchste Hebesätze bei der Grundsteuer B (für Wohneigentum). In 2024 könnten viele Städte und Gemeinden weitere Erhöhungen beschließen. Unrühmliche überregionale Bekanntheit erlangte dieses Jahr die Gemeinde Alfter. Wegen der Haushaltsprobleme sollte die Grundsteuer auf 1.500 Prozentpunkte im Jahr 2024 steigen. Ab 2027 waren sogar noch drastischere 1.800 Punkte vorgesehen. Zwar ruderten Bürgermeister und Gemeinderat zurück und beschlossen einen niedrigeren Hebesatz. Mit den aktuell 995 Prozentpunkten gehört Alfter dennoch zu den Negativ-Spitzenreitern bei den Hebesätzen in Nordrhein-Westfalen. Pikant: Für die nächsten Jahre sind trotz der enormen Steuererhöhungen Defizite im Haushalt geplant.

12.01.2024
BdSt fordert: Eine bessere Stichtagsregelung bei den Straßenbaubeiträgen

Der Bund der Steuerzahler NRW hat sich in einer Anhörung am 12. Januar 2024 für eine Änderung der Stichtagsregelung eingesetzt. So könnten mehr Menschen davon profitieren, dass der Straßenbaubeitrag abgeschafft wird. Das ist unter anderem Thema der Anhörung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung. Die geplante Abschaffung ist das Ergebnis einer erfolgreichen Volksinitiative des BdSt.
"Die geplante gesetzliche Abschaffung der Straßenbaubeiträge ist ein großer Erfolg aller Unterstützerinnen und Unterstützer der Volksinitiative des BdSt NRW“, freut sich Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW. Fast eine halbe Million Menschen hatten die im Oktober 2018 vom BdSt NRW initiierte Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ unterschrieben. Endlich kommt nun ein Gesetzentwurf der grundsätzlichen Forderung nach und schafft Rechtssicherheit für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger. Er lässt aber viele Betroffene außer Acht: Für Straßen, deren Ausbau vor dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde, werden weiter Beiträge erhoben. Das ist eine unzumutbare Situation. In anderen Bundesländern hat man gegen diese Ungleichbehandlung eine Härtefallregelung beschlossen. Gleiches oder eine andere Stichtagsregelung sollte auch für die Bürger in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Eine Nachbesserung ist erforderlich.

01.01.2024
BdSt hilft: Das neue BdSt- Webinarprogramm bietet im 1. Quartal 2024 über 70 Webinare

Mit mehr als 40 Webinaren allein im ersten Quartal 2024 steht Mitgliedern wieder ein umfangreiches und kostenfreies Weiterbildungsprogramm rund um Steuern und Abgaben zur Verfügung . Neue Themen sind auch dabei z.B. Abrechnung Corona-Hilfen Endspurt, Steuerfallen bei Veräußerungsgeschäften, Erbschaftsteuererklärung, Vermächtnis, Erbengemeinschaft und Testament sowie Steuern rund um´s Kind. Natürlich sind auch die bekannten Themen mit neuen Informationen wieder vertreten wie Steueränderungen 2024, Grundsteuer und Förderprogramme. Damit bleiben Mitglieder immer einfach und schnell auf dem Laufenden.

31.12.2023
BdSt hilft: BdSt informiert über Steueränderungen 2024

In 2024 gibt es etliche Steuerregelungen, die sich ändern. Der BdSt-Info-Service Nr. 39 gibt pünktlich zum Jahreswechsel einen wichtigen Ausblick auf bereits beschlossene und geplante Änderungen. Mit dem Wachstumschancengesetzt sind weitere Entlastungen geplant. Allerdings müssen die noch vom Bundesrat beschlossen werden.
Sicher ist: Das steuerfreie Existenzminimum steigt 2024 bei ledigen Steuerzahlern auf 11.608 Euro. Der Betrag verdoppelt sich Ehepaaren auf 23.216 Euro. Der Umsatzsteuersatz in der Gastronomie steigt dagegen ab 01.10.2024 wieder auf 19 Prozent. Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2024 jetzt 12,41 Euro. Einhergehend mit der Erhöhung geht auch die Anhebung der Minijobgrenze. Diese beträgt ab 2024 jetzt 538 Euro im Monat. Für Berufskraftfahrer gibt es eine Pauschale, um die Aufwendungen für Übernachtungen im LKW abzudecken. Der Betrag wird ab 1. Januar 2024 von 8 Euro auf 9 Euro je Kalendertag erhöht. Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) wurde verlängert und gilt für Arbeitgeberleistungen, die im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 gewährt werden. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern freiwillig einen Inflationsausgleich von bis zu 3.000 Euro auszahlen. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag.

Erfolge aus dem Jahr 2023

 

18.12.2023
Nach BdSt-Rat: Lüdenscheider bekommen Abwassergebühren erstattet

Anfang 2021 hatte der Bund der Steuerzahler NRW den Gebührenzahlern in Lüdenscheid dazu geraten, Widerspruch gegen ihren nächsten Bescheid über die Abwassergebühren der Stadtentwässerungsbetriebe einzulegen. Der Verwaltungsrat des Stadtentwässerungsbetriebs Lüdenscheid Herscheid AöR (SELH) hat Mitte Dezember 2023 die Neufassungen der Entwässerungsgebührensatzungen der Jahre 2020 bis 2022 beschlossen. Wer seinerzeit dem Bund der Steuerzahler gefolgt ist und Widerspruch gegen die Kanalgebühren eingelegt hat, bekommt jetzt Geld zurück.

15.12.2023
Nach BdSt-Musterverfahren: Gebührensenkungen in Meerbusch

Ein vom BdSt NRW erfolgreich unterstütztes Musterverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (Urteil vom 17. Mai 2022) hat zu sinkenden Abwassergebühren in Meerbusch geführt. Am 15.12.2022 ist die Änderung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW in Kraft getreten. Da sich dieser Beschluss schon andeutete, hat die Stadt Meerbusch die Gebührenkalkulation 2023 für die Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen. Sowohl die Niederschlagswasser- als auch die Schmutzwassergebühren 2023 entsprechen der neuen Gesetzgebung. Die Schmutzwassergebühr sank 2023 um 5 % (von 2,22 € pro Kubikmeter auf 2,22 €) im Vergleich zum Vorjahr und die Niederschlagswassergebühr um 8 % (von 0,97 € pro Quadratmeter auf 0,89 €).

13.12.2023
Nach BdSt-Stellungnahme: Änderung des NRW.BANK-Gesetzes
Die NRW.BANK ist als Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen verantwortlich für die Umsetzung von Förderungen im Auftrag des Landes. Der Gesetzentwurf zur NRW.BANK sah vor, dass die Landesregierung künftig der Förderbank Aufgaben und Geschäfte übertragen kann, die diese dann völlig eigenverantwortlich umsetzt. Und das, ohne dass der Landtag die Maßnahme vorher beschließen müsste. Der BdSt wurde vom Landtag eingeladen, im Rahmen einer Expertenanhörung seine Stellungnahme abzugeben. Der Bund der Steuerzahler NRW machte auf einen großen Haken aufmerksam, der so nicht stehen bleiben konnte: Keinesfalls dürfe der Landesbank zukünftig nach einer entsprechenden Satzungsänderung die Aufgabe übertragen werden, aus Eigenkapital Zuschüsse zu gewähren. Damit dies nicht unter Ausschluss des Landtages und damit der Öffentlichkeit geschehen kann, forderte der BdSt NRW in seiner Stellungnahme mehr Transparenz. Zumindest sei der Haushalts- und Finanzausschuss über die Übertragung neuer Aufgaben an die NRW.BANK in Kenntnis zu setzen. Am 13. Dezember 2023 änderte der Landtag dann das Gesetz vor der Verabschiedung genau im Sinne des BdSt NRW ab.

31.10.2023
Nach BdSt-Kritik: Bonn spart bei Klausurtagung

Im Jahr 2022 übernachteten 65 Führungskräfte der Stadt Bonn bei einer Klausurtagung in einem 4-Sterne-Golf- und Tagungshotel mit 18-Loch-Golfbahn und einem 2.500 qm großen Wellnessbereich in Rheinland-Pfalz. Der Bund der Steuerzahler NRW kritisierte die Klausurtagung, die nach Angaben der Stadt 53.000 Euro gekostet hatte und warf die Frage auf, ob nicht auch Tagungsräume in der Stadt Bonn oder der Region als Arbeitsumgebung ausreichend gewesen wären. Auch wenn externe Klausurtagungen in Politik und Verwaltung ihre Berechtigung haben, sollte man doch in jedem Einzelfall prüfen, ob nicht auch ein bescheidenerer Rahmen vor Ort zu guten Ergebnissen führen könnte. Die Kritik des BdSt hatte Erfolg: In diesem Jahr blieben die Führungskräfte daheim und tagten – passend zum Thema „Soziale Gerechtigkeit“ – in den Räumen der Welthungerhilfe. Laut einer Pressemitteilung der Stadt betrugen die Gesamtkosten für diese zweitägige Veranstaltung rund 18.000 Euro. Wie im vergangenen Jahr seien alle Dezernatsleitungen, Amtsleitungen und Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften eingeladen gewesen und es hätten ähnlich viele Personen teilgenommen, so die Stadt Bonn. Nun aber deutlich preisgünstiger. Die kritischen Fragen des Bundes der Steuerzahler NRW fanden bei der Stadt offensichtlich Gehör.

18.10.2023
Erfolg für BdSt-Volksinitiative "Straßenbaubeiträge abschaffen!"
Mit ihrem Kabinettsbeschluss setzt die NRW-Landesregierung den Willen der größten Volksinitiative in der Historie des Landes um: Fast eine halben Million Menschen haben für die vom BdSt NRW initiierte Volksinitiative unterschrieben. „Der Kabinettsbeschluss ist nicht nur für den BdSt NRW ein großer Erfolg, sondern auch für Millionen Bürgerinnen und Bürger des Landes“, freut sich der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW), Rik Steinheuer. Im Oktober 2018 hat der BdSt NRW die Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ ins Leben gerufen, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern und befreundeten Verbänden aktiv unterstützt wurde. Monatelang sammelte der BdSt NRW in den Städten und Gemeinden des Landes Unterschriften. Im September 2019 übergab der BdSt NRW dem Landtagspräsidenten fast eine halbe Million Unterschriften. Jetzt endlich schafft der Gesetzesentwurf auch Rechtssicherheit für zahlreiche Eigentümer. Sie wurden zwar bereits seit 2020 durch Förderprogramme entlastet, doch es schwang immer die Sorge mit, dass die Förderprogramme auslaufen könnten. Die vom Kabinett auf den Weg gebrachte und vom Landtag noch zu beschließende Gesetzesänderung schafft nun Klarheit.

07.09.2023
BdSt-Musterurteil gab Anstoß: Stadt Monschau senkt die Abwassergebühren

Nirgendwo in NRW müssen die Bürger so viel an Gebühren für die Abwasserentsorgung zahlen, wie in Monschau. Das liegt an der besonderen Landschaft in der Eifel und den dadurch höheren Baukosten. Doch auch für die Abwassergebühren Monschau gibt es Absenkungspotential, wie der Bund der Steuerzahler bewiesen hat. Denn das Musterurteil des OVG in Nordrhein-Westfalen vom 17.05.2022 hat ein Umdenken in der Gebührenkalkulation angestoßen. Die Stadt Monschau senkt daraufhin jetzt den kalkulatorischen Zinssatz in ihrer Abwasser-Kalkulation ab – für 2022 und 2023. Wer wie vom Bund der Steuerzahler empfohlen Widerspruch gegen die Abwassergebührenbescheide ab 2021 der Stadt Monschau eingelegt hat, bekommt jetzt Geld zurück. Wie uns Mitglieder aus der Stadt Monschau berichten, ist das teilweise eine sehr ansehnliche Summe. Ein gutes Beispiel dafür, dass Gebühren auch bürgerfreundlich kalkuliert werden können und, wie man mit Geduld und Hartnäckigkeit Behörden davon überzeugen kann.

06.09.2023
Nach Kritik: Nachbesserung bei Härtefallanträgen für Heizzuschuss

Der Härtefallantrag für Heizzuschuss für Öl, Holz und Pellets und andere nichtleitungsgebundene Brennstoffe sollte ausschließlich online gestellt werden. Insbesondere muss die Zusicherung der Richtigkeit der Angaben digital abgegeben werden. Gerade ältere und hochbetagte Personen können oft auch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr digital Anträge stellen. Und nicht immer stehen Ihnen Verwandte mit Digitalkompetenz zur Seite. Hilfreichen Nachbarn und Freunden ist es nicht zuzumuten, die Richtigkeit der Angaben im Antrag als Vertreter zu überprüfen und dafür zu haften. Bei der Digitalisierung sind daher auch Lösungen für Nichtdigitale Personen anzubieten, wie der Bund der Steuerzahler im Juli gefordert hat.
Jetzt hatte die Beschwerde einer hartnäckigen Bürgerin Erfolg, die sich mit dem Hinweis auf die Forderung des Bundes der Steuerzahler an verschiedene Politiker der Landesregierung NRW gewendet hat. Seit dem 06.09.2023 kann der Härtefallanträgen für den Heizzuschuss auch in Papierform erfolgen. Um den Papierantrag zu erhalten, müssen Sie sich bei den Mitarbeitern des Ministeriums unter der folgenden Nummer melden: 0211 8618 4040.

05.09.2023
BdSt legt Untätigkeitsklage zur Grundsteuer ein

Der Bund der Steuerzahler hatte vor der Klagewelle gewarnt: Millionen Menschen legten Einspruch gegen die Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheide ein. Doch die Finanzämter bearbeiten die Einsprüche oft einfach gar nicht. „Die Finanzämter blockieren damit effektiven Rechtsschutz, denn ohne Einspruchsentscheidung normalerweise keine Klagemöglichkeit“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt Nordrhein-Westfalen. „Der Einspruch führt zwar dazu, dass Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid nicht rechtskräftig werden. Trotzdem werden sie die Grundlage des Grundsteuerbescheides für 2025 werden.“ Deshalb werden der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland jetzt gegen die Untätigkeit in der Finanzverwaltung gerichtlich vorgehen. Damit wird die Behörde zu einer Entscheidung gezwungen und der Weg für die Musterklage ist frei.

03.09.2023
BdSt-deckt auf: Pro-Kopf-Verschuldung in NRW um bis zu 4.370 Prozent gestiegen

Der Bund der Steuerzahler NRW hat die pro-Kopf-Verschuldung der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen untersucht und als Karte veröffentlicht. Es gibt Werte, die selbst den Bund der Steuerzahler NRW erstaunen lassen. Das hat Monheim am Rhein einmal mehr geschafft: Die pro-Kopf-Verschuldung der Stadt stieg zwischen dem 31. Dezember 2021 und dem 31. Dezember 2022 um sage und schreibe 4.371 Prozent: Ende 2021 betrug die Schuldenlast noch 56 Euro pro Kopf. Binnen eines Jahres stieg diese Summe auf 2.493 Euro. Das einst schuldenfreie Monheim hat für die Verschuldung die Sieben-Meilen-Stiefel angezogen. Aber auch die Pro-Kopf-Verschuldung in Halle / Westf., Nörvenich, Wettringen, Lippetal und Borch hat sich mehr als verdoppelt.
Immerhin gab es auch Städte und Gemeinden, deren Verschuldung gesunken ist: Bad Salzuflen minus 49 Prozent, Hellenthal minus 46 Prozent, Ascheberg minus 33 Prozent, Korschenbroich und Heinsberg jeweils minus 30 Prozent – immer in der Betrachtung pro Kopf. Auffallend ist die extrem hohe pro-Kopf Verschuldung vor allem im Ruhrgebiet, in Köln, im Oberbergischen Kreis und im Rhein-Sieg Kreis. Sicher wird dort jede einzelne Stadt und Gemeinde viele „gute Gründe“ dafür nennen können, doch kommunale Schulden haben stets eine Ursache: Dort wurde mehr Geld ausgegeben als eingenommen.

25.08.2023
BdSt mahnt: NRW-Abgabe auf Kies und Sand kommt zur falschen Zeit!

Die von der Landesregierung geplante Rohstoffabgabe auf Kies und Sand ist Thema bei einem Treffen des BdSt NRW mit der Abgeordneten Angela Erwin im Landtag gewesen. Die Einführung einer Rohstoffabgabe auf Kies und Sand ist insbesondere zu Zeiten eines wirtschaftlichen Abschwungs der falsche Weg, so der BdSt. Im Gespräch erläuterten Rik Steinheuer (Vorsitzender des BdSt NRW) und Philipp Sprengel (BdSt-Referent Landeshaushalt), weshalb diese Abgabe aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken und eines drohenden Bürokratieaufwuchses nicht eingeführt werden sollte. Das Gespräch kam auch auf die bereits bestehenden hohen Abgaben in Nordrhein-Westfalen, wie die Gewerbesteuer, die Grundsteuer und die Grunderwerbssteuer. Der BdSt tritt auch hier für die Senkung dieser Abgaben ein, um die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Rezession und hohen Inflation zu entlasten.

25.08.2023
BdSt deckt auf: Schwere Fehler bei Games-Förderung!

Während sich die Community in Köln auf der weltgrößten Messe für Computer- und Videospiele „Gamescom“ trifft, hat der Bund der Steuerzahler ein laufendes Förderprogramm unter die Lupe genommen - „Förderung der Computerspieleentwicklung auf Bundesebene und Umsetzung der Strategie für den Games-Standort Deutschland“. Die ernüchternde Bilanz des Deutsches Steuerzahlerinstitut DSi des Bundes der Steuerzahler: Vier Förderjahre und rund 210 Millionen Euro Steuerzuschüsse später ist der Marktanteil deutscher Spieleproduktionen von 2019 bis 2020 sogar um 0,7 Prozentpunkte auf 4,2 Prozent gesunken und stagniert seitdem bei weniger als 5 Prozent. In 2023 sind 23% der Fördersumme – 15,6 Mio. Euro - bei den deutschen Entwicklerstudios des schwedischen Medienkonzerns Embracer Group gelandet. Viel Fördergeld ging an einige der 35 größten Entwicklerteams in Deutschland. Damit wurde eine weitere Marktkonzentration auf wenige Anbieter in Deutschland öffentlich gefördert.
Doch viel schlimmer ist, die eigentlichen Problemfaktoren der deutschen Games-Branche können durch Finanzhilfen nicht behoben werden, z. B. die geringe internationale Wettbewerbsfähigkeit durch hohe Produktionskosten und die fehlende wirtschaftliche Ausrichtung auf die Kunden-Nachfrage.
Der Bund der Steuerzahler fordert daher: Keine Games-Förderung mit Steuergeldern mehr! Die deutsche Games-Branche sollte sich selbst tragen und notwendige Mittel bei privaten – auch internationalen – Investoren akquirieren. Schließlich ist der deutsche Videospiel-Markt mit einem jährlichen Gesamtumsatz von rund 6 Milliarden Euro dafür attraktiv genug.

23.08.2023
BdSt deckt auf: NRW-Landesregierung zapft Pensionsfonds an

Die NRW-Landesregierung will Einzahlungen in Pensionsfonds stoppen und Millionenbeträge entnehmen. Eigentlich soll der Pensionsfonds die künftigen Pensionslasten abfedern. Mit dem vorgesehenen Finanzkniff wird dieses Ziel für künftige Generationen erheblich erschwert. Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, Rik Steinheuer, äußert sich dementsprechend verärgert: „Das geplante Gesetz erscheint mir als ein Schnellschuss, um Haushaltslöcher zu stopfen. Eine langfristige kapitalgedeckte Pensionssicherung verkümmert so zu einem Tropfen auf den heißen Stein.“ Steinheuer fordert zwingend eine weitere Einzahlung in den Pensionsfonds und zum derzeitigen Zeitpunkt den Verzicht auf Entnahmen aus dem Fonds. Der BdSt NRW fordert: Keine Entnahmen nach Kassenlage, sondern zunächst sachgerechte Kriterien festlegen!

21.08.2023
BdSt deckt auf: Über 100 Kommunen erhöhen Grundsteuer B-Hebesatz

Die Frist, die Realsteuersätze bis zum 30. Juni – rückwirkend zum Beginn des Kalenderjahres – noch zu ändern, ist verstrichen. Der Bund der Steuerzahler NRW hat die aktuellen Zahlen für Nordrhein-Westfalen erhoben. Was der kommunale Vergleich der Hebesätze der Grundsteuern auch hinsichtlich des Vorjahrs offenbart: Bei lediglich fünf Kommunen (Verl, Horstmar, Troisdorf, Meschede, Duisburg) ist ein Rückgang des Grundsteuer-B Hebesatzes zum Vorjahr zu verzeichnen, während auf der anderen Seite ein Anstieg bei 109 Kommunen zu erkennen ist. Die Tendenz ist folglich klar.
Mit Blick auf die Grundsteuerreform und deren Inkrafttreten ab 2025, hat der Bund der Steuerzahler schon länger die Sorge geäußert, dass in vielen Kommunen bis zur Umsetzung eine Erhöhung der Hebesätze zu verzeichnen sein wird. Wie viele im nächsten Jahr 2024 noch nachziehen werden, bleibt vorerst abzuwarten. Der Bund der Steuerzahler wird die Haushaltsberatungen im Herbst in den Kommunen aufmerksam begleiten. Bei weiteren drastischen Steuererhöhungen werden wir uns zu Wort melden. Dabei sind wir aber auch auf Hinweise unserer Mitglieder angewiesen.

10.08.2023
BdSt-ermittelt: Gebührenvergleich 2023 für Abfall und Abwasser in NRW

Der Bund der Steuerzahler gibt jährlich einen Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren in NRW heraus. Am 10. August 2023 hat Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW, die aktuellen Zahlen und die Forderungen des BdSt auf der Landespressekonferenz in Düsseldorf vorgestellt. Zu diesen Erkenntnissen kommt das BdSt-Expertenteam 2023:
• Die Abfallgebühren steigen in diesem Jahr für Privathaushalte mit 3-6 % je nach Abfuhrrhythmus ähnlich der Inflationsrate. Um die Menschen in NRW zu entlasten empfiehlt der Bund der Steuerzahler Stadt- und Gemeinderäten den Bürgern erlauben, sich die Größe der Mülltonnen und den Abfuhrturnus selbst auszusuchen. Eine Auswahlmöglichkeit kleinerer Tonnengrößen und größere Leerungsintervalle mit entsprechend niedrigeren Abfallgebühren setzt auch einen Anreiz zur Abfallvermeidung. Zunehmend kleinere Haushalte durch steigende Rentnerzahlen belegen den Bedarf.
• Bei den Abwassergebühren gibt es in NRW immer noch ganz erhebliche Unterschiede – bis zum 6-fachen Preis. Dies liegt nicht allein an unterschiedlichen Gegebenheiten für Trinkwassergewinnung und -aufbereitung, sondern auch an Tricksereien bei der Gebührenkalkulation. Diesen hat das bahnbrechende OVG-Urteil im BdSt-Musterprozess Abwassergebühren im März 2022 einen Riegel vorgeschoben. Der gerichtlich empfohlenen Kalkulation folgten viele Kommunen und haben ihre Abwassergebühren im Jahr 2023 gesenkt – z. B. Bonn senkte um 6%.
• Andere Gemeinden setzten die Tricksereien fort, um, mit Abwassergebühren versteckte Gewinne auf dem Rücken der Bürger zu erzielen. Angefeuert werden diese Gemeinden durch eine Landesgesetzgebung vom Dezember 2022, die das OVG-Abwasserurteil vom März 2022 auszuhebeln versucht. Der Landesgesetzgeber wurde vom BdSt heute erneut aufgefordert, § 6 KAG NRW nachzuschärfen, damit den Maßstäben des OVG-Urteils von Mai 2022 umfassend Geltung eingeräumt wird.
• Der BdSt NRW fordert zudem neue Umweltauflagen mit Augenmaß vorzunehmen, um die Gebühren für Abfall und Abwasser in NRW nicht weiter zu belasten.

23.06.2023
BdSt deckt auf: Landesregierung betreibt Etikettenschwindel mit Haushaltsplan für 2024

Obwohl das Haushaltsvolumen auf eine Rekordhöhe von 101,9 Milliarden Euro im nächsten Jahr ansteigen soll, bezeichnete der Landesfinanzminister seinen Haushaltsplan für 2024 als einen „Sparhaushalt“. Im Vergleich zum vergangenen Jahr sollen über vier Milliarden Euro mehr ausgegeben werden. Insbesondere Ausgaben für den Eigenkonsum der Regierung (also Ausgaben für das laufende Haushaltsjahr, etwa für Verwaltung oder Gebäudebewirtschaftung) sollen entgegen den weitaus nötigeren Investitionen deutlich ansteigen. Einsparungen sind nicht erkennbar, obwohl das Potential dafür hoch ist. Und die notwendige Schuldentilgung bleibt ganz aus. Schulden sind die Steuern von morgen – also die unserer Kinder und Enkel. Das ist verantwortungslos. Aus Sicht des Bunds der Steuerzahler NRW muss dieser Haushalt im parlamentarischen Verfahren nach der Sommerpause verbessert werden. Ein „Sparhaushalt“ sieht anders aus!

20.06.2023
BdSt warnt: NRW-Landtag bedient sich an Steuergeldern - für stattliche Renten

Ungewöhnlich schnell und geräuschlos hat der NRW-Landtag hat am 24.05.2023 für sich selbst kräftige Erhöhungen beschlossen: Die Bezahlung der Landtagsabgeordneten in NRW steigen zum 1. Juli 2023 um 5,37% und der Betrag, den sie zusätzlich erhalten, um ihn in ihr Versorgungswerk einzuzahlen, um 6,5%. Bisher hat ein Landtagsabgeordneter zusätzlich zu seiner Vergütung (ab 1. Juli 2023 knapp 10.370 Euro monatlich) für seine Altersversorgung 2.539 Euro erhalten, die in das Versorgungswerk eingezahlt werden. Mit der beschlossenen Erhöhung erwerben Landtagsabgeordnete in 10 Jahren eine Rentenanwartschaft 2.450 Euro monatlich. Zum Vergleich: Der „Eckrentner“, der 45 Jahre lang durchschnittliche Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erwirbt in zehn Jahren eine Rentenanwartschaft von 376 Euro. Wer zehn Jahre lang den Höchstbeitrag einzahlt, erwirbt eine Anwartschaft von rund 800 Euro. Dies ist ein maßloses Verhalten und die Gesetzesänderung zeigt, wie weit die Landtagsabgeordneten von der Lebenswirklichkeit der Menschen entfernt sind, von denen sie gewählt wurden.
BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer hat die Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im NRW-Landtag angeschrieben und durch das Parlament gepeitschten Änderungen bei der Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Landtagsabgeordneten“ kritisiert. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen schlägt vor: „Statt ins Versorgungswerk sollen die Abgeordneten in die Gesetzliche Rente einzahlen", sagt Steinheuer. "Eine solche Regelung wäre klar und eindeutig und entspräche dem Geist der Diätenreform, mit der im Jahr 2005 die Privilegien der Abgeordneten und insbesondere ihre übertriebene staatliche Altersversorgung abgeschafft wurden."

09.06.2023
BdSt Erfolg: Abwasser-Urteil hat Kalkulationen verbessert!

Das Urteil des OVG NRW vom 17. Mai 2022 (Az. 9 A 1019/20) hatte die Auffassung des Bundes der Steuerzahler zur Kalkulation von Abwassergebühren bestätigt. Es wurde in den Kalkulationen vieler Städte unzulässig getrickst und so die Bürger zu hoch belastet. Die Stadt Oer-Erkenschwick, gegen die die Musterklage gerichtet war, hat das Urteil nun anerkannt und damit zum Ausdruck gebracht, dass sie selbst von der Rechtswidrigkeit ihrer eigenen Abwassergebührenbescheide ausgeht. Deshalb muss sie auch die Kosten des Verfahrens tragen. Der guten Ordnung halber sei daran erinnert, dass Kosten für verloren gegangene Gerichtsverfahren nicht in die Abwassergebührensätze hineinkalkuliert werden dürfen.
In der Vergangenheit gab es bereits positive Entscheidungen zu Gunsten der Gebührenzahler. So hat die Gemeinde Kreuzau im Kreis Düren die Abwassergebührensätze für Schmutzwasser und Niederschlagswasser nach dem Urteil des OVG NRW vom 17. Mai 2022 neu berechnet und einem BdSt-Mitglied für das Veranlagungsjahr 2021 fast 32 Euro erstattet. Vorbildlich reagierten auch die Stadtwerke Medebach AöR. Sie haben nach der Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen das OVG-Urteil die Kosten für die kalkulatorische Verzinsung aus den Gebührensätzen 2021 herausgerechnet. Auch hier hatte ein Widerspruch eines BdSt-Mitglieds gegen seinen Abwassergebührenbescheid aus dem Veranlagungsjahr 2021 Erfolg. Unser Mitglied bekam eine Gebührenerstattung von über 28 Euro. Der BdSt NRW appelliert ausdrücklich an die Kommunen, dem positiven Beispiel der Gemeinde Kreuzau und der Stadtwerke Medebach zu folgen und eine Neukalkulation der Abwassergebührensätze auf der Grundlage der Vorgaben des OVG-Urteils vom 17. Mai 2022 vorzunehmen und ihren Bürgern zu viel gezahlte Gebühren zu erstatten.

26.05.2023
BdSt Erfolg: große Anhebungen der Grundsteuer konnten verhindert werden!

In Remscheid und Mettmann fallen die Erhöhungen der Grundsteuer niedriger aus als im Haushalt vorgeschlagen. In Ruppichteroth zeichnet es sich ab. Zuvor hat der BdSt NRW an alle Ratsmitglieder appelliert, die Erhöhungen abzulehnen.
Alle drei Beispiel zeigen: Gut, dass sich der BdSt NRW eingemischt hat. Im kommenden Jahr wird das besonders wichtig, denn es drohen „vorsorgliche“ Steuererhöhungen. Ab 2025 soll das neue Grundsteuermodell gelten, und es sind Kommunalwahlen. Dann will die Politik nichts von Steuererhöhungen wissen.

24.05.2023
BdSt deckt auf: Der NRW-Landtag bedient sich an Steuergelder für eigene, unmäßige Renten

2005 hat der Bund der Steuerzahler NRW mit einer Volksinitiative eine Diätenreform durchsetzen können, bei der sich die Landtagsabgeordneten zur Mäßigung verpflichtet haben. Diese Einstellung scheint inzwischen verloren zu sein. Der NRW-Landtag hat am 24.05.2023 für sich selbst folgendes beschlossen: Ihre Vergütung von monatlich 10.226 Euro steigen zum 1. Juli 2023 um 5,37%. Abgeordnete erhalten bisher zusätzlich mehr als 2.500 Euro mtl. aus Steuergeldern als Beitrag für Ihre Rente aus ihrem eigenen Versorgungswerk: Und dieser Betrag soll 2023 um 6,5% angehoben werden. Außerdem soll der Rentenbeitrag für Abgeordneten aus Steuermitteln jährlich um mindestens 6,5% steigen, um möglichst schnell monatlich 3.500 Euro zu erreichen.
Rentner bangen um ihr Eigenheim wegen der vermutlich steigenden Grundsteuer. Bürger und Unternehmen kämpfen mit hoher Inflation und Unternehmen müssen ihre Produktion drosseln oder schließen. In dieser Zeit ist ein Griff in den Geldbeutel der Bürger fatal. Die sehr auskömmlichen Einkommen und Rentenbeiträge von Abgeordneten müssen nicht gerade jetzt angehoben werden!

15.05.2023
BdSt deckt auf: Gewerbesteuervergleich 2023

Flaute bei der Gewerbesteuer? Nein! Im Jahr 2022 nahmen die Kommunen deutlich mehr ein als im Jahr 2021 und knapp 21 Prozent mehr als 2019, also vor der Pandemie. Pro Einwohner klingelten rein rechnerisch 744 Euro in den Kassen. Allerdings sind die Gewerbesteuereinnahmen der Städte und Gemeinden sowie die Belastung der Unternehmen in NRW sehr unterschiedlich. Das zeigt der BdSt-Gewerbesteuer-Vergleich auf.
Rund 15,4 Milliarden Euro Gewerbesteuer flossen laut IT-NRW im Jahr 2022 in die Kassen der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden. Das waren nicht nur 15,4 Prozent mehr als 2021, es waren sogar 20,6 Prozent mehr als im Vor-Corona-Jahr 2019. Im Ergebnis bleibt für 312 der 396 Städte und Gemeinden in NRW ein Wachstum bei den Gewerbesteuereinnahmen pro Kopf, bei 241 gar mehr als 10 Prozent. Natürlich darf die Einnahmesituation der Kommunen nicht über einen Kamm geschert werden, die zum Teil hohen Raten zeigen aber: Viele Unternehmen spülen wieder sehr viel Geld in die Kassen der Kommunen. Deren Probleme sind meist keine Folge geringer Einnahmen, es sind die Ausgaben, die oft rote Zahlen verursachen. Trotz aller Einflüsse, gegen die die Städte und Gemeinden nichts tun können, müssen sie die Ausgaben endlich in den Griff bekommen.

15.05.2023
Bund der Steuerzahler unterstützt kommunalpolitisches Engagement

Als „Finanzgewissen“ haben wir vom Bund der Steuerzahler einen besonderen Blick auf die kommunalen Haushalte und die Wirtschaftlichkeit der Kommunen. Dabei stehen wir kommunalpolitisch aktiven Ehrenamtlichen gerne beratend zur Seite. Daher bietet der Bund der Steuerzahler NRW Unterstützung in diesem Bereich an. Anfang Mai waren Eberhard Kanski (Stellvertretender Vorsitzender des BdSt NRW) und Joscha Slowik (Experte für kommunale Haushalte beim BdSt) vor Ort in der Kreisstadt Bergheim, um mit einer der ansässigen Fraktionen über den Haushalt zu sprechen und zu beraten. "So wie es unsere Ressourcen zulassen, sind wir gerne bereit, demokratische Fraktionen in ihren Haushaltsberatungen zu unterstützen", sagt Eberhard Kanski. Dank jahrzehntelanger Erfahrung werden kritische Punkte schnell aufgespürt und können so frühzeitig ausgemerzt werden. "Wir können einen objektiven Überblick auf die Gesamtsituation Ihrer Kommune, generelle Hilfestellung bei dem Verständnis von Haushalten und hilfreiche Tipps für mögliche Einsparpotentiale geben", sagt Joscha Slowik.

12.05.2023
BdSt mahnt: Verstoß gegen die Schuldenbremse?

Vom Sondervermögen Corona-Rettungsschirm zum Sondervermögen Krisenbewältigung. Ende 2022 schloss die Landesregierung den Corona-Rettungsschirm. Eigentlich eine gute Nachricht für die Steuerzahler des Landes – gäbe es nicht das neue Sondervermögen Krisenbewältigung. Verstoßen die Kredite gegen die Schuldenbremse? Zweifel an diesem Sondervermögen haben auch die Oppositionsparteien. SPD und FDP haben am 3. April vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster Klage eingereicht, und zwar gleich in zwei Punkten: Gegen das NRW-Krisenbewältigungsgesetz richtet sich eine so genannte „abstrakte Normenkontrollklage“. Es sei nicht ausreichend begründet, weshalb der Weg über ein Sondervermögen gewählt wurde und nicht über den normalen Haushalt. Die im Haushalt 2023 vorgesehene Kreditermächtigung seien ein Verstoß gegen die Schuldenbremse. Gleichzeitig haben die Parteien auch eine Organklage gegen den Finanzminister und die Landesregierung eingereicht. Die im Oktober und November 2022 aufgenommen Corona-Rettungsschirm-Kredite in Höhe von 4 Milliarden Euro seien eine Verletzung des Budgetrechts. Der BdSt NRW sieht dem Ausgang der Klage mit Spannung entgegen.

05.05.2023
BdSt warnt: Keine Erhöhung der Grundsteuer auf Vorrat in NRW!

Bei der Grundsteuer-Reform war immer von einer Aufkommensneutralität die Rede. Allerdings bezieht sich diese Aufkommensneutralität auf die Einnahmen der Kommunen und nicht auf die Belastung der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer. Der Finanzminister des Landes NRW hatte im Jahr 2021 angekündigt, dass er den jeweiligen Kommunen einen aufkommensneutralen Hebesatz vorschlagen werde, wenn alle Berechnungen für die neuen Grundsteuerwerte durchgeführt worden sind. Allerding lässt seine Ankündigung noch erheblichen Interpretationsspielraum.
Die diesjährige Ermittlung der Grundsteuerhebesätze durch den Bund der Steuerzahler NRW hat ergeben, dass rund ein Viertel der nordrhein-westfälischen Kommunen ihren Hebesatz erhöht hat. Schon im Jahr 2022 zeigte sich ein ähnliches Bild. Da liegt die Vermutung nahe, dass viele Kommunen bereits jetzt ihre Hebesätze erhöhen, um bei der Berechnung des aufkommensneutralen Hebesatzes von einem erhöhten Aufkommen zu profitieren. Zudem wird eine Hebesatzerhöhung in den Jahren 2024 und 2025 für die politisch Verantwortlichen „gefährlich“ werden, da 2025 Kommunalwahlen anstehen. Der Bund der Steuerzahler mahnt Politik und Kommunen die Belastungen der Bürger nicht weiter zu erhöhen. Die Grundsteuer in NRW ist im Bundesvergleich außerordentlich hoch. Der Bund der Steuerzahler hilft Bürgern sich gegen Erhöhungen zur Wehr zu setzen.

25.04.2023
BdSt schmiedet Verbände-Allianz: Wohnkosten in NRW müssen sinken!

Zwei starke Verbände setzen sich für sinkende Wohnkosten ein - Bund der Steuerzahler NRW und Verband Wohneigentum NRW. Die Wohnkosten in NRW dürfen keinesfalls weiter steigen. Dafür setzen sich beide Verbände vehement ein und tauschten sich bei Treffen über wesentliche Punkte aus. Grundsteuer, Erschließungsbeitrag und Abwassergebühren sind in NRW im Bundesvergleich überdurchschnittlich hoch.

21.04.2023
BdSt rät Bürgern: Nein zur Rekord-Grundsteuer in Ruppichteroth!

Die Grundsteuer B soll in Ruppichteroth von 570 auf 1555 Prozentpunkte steigen. Die Gewerbesteuer von 500 auf 550 Prozentpunkte. Damit würde Ruppichteroth einen Spitzenplatz in Deutschland einnehmen. Der Bund der Steuerzahler NRW hat den Bürgermeister und die Ratsfraktionen aufgefordert, die Steuererhöhung abzulehnen. Die Gemeinde ist aufgerufen, ihre Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Den Ruppichterother Bürgern empfiehlt der BdSt: Noch bis zum 28. April den Entwurf zur Haushaltssatzung 2023 einsehen und Einwendungen gegen den Haushaltsentwurf erheben. Der BdSt NRW appelliert an die Vertreterinnen und Vertreter im Gemeinderat diese Erhöhung zu verhindern. Alle Einsparmöglichkeiten sind ohne Ausnahmen schnell und konsequent zu suchen und umzusetzen. Hilfestellung beim Sparen bietet der BdSt-Kommunalkompass, der kostenlos zum Download zur Verfügung steht. Erfolg: Schon wenige Tage später haben sich erste Fraktionen gegen die Erhöhung ausgesprochen.

17.04.2023
BdSt-Hundesteuervergleich 2023

In Zeiten hoher Inflation und steigender Lebenshaltungskosten sollte eine Bagatellsteuer wie die Hundesteuer längst abgeschafft sein. Aber die Städte und Gemeinden in NRW wollen hartnäckig an der sogenannten Luxussteuer festhalten. Das ist nicht verwunderlich, denn die Hundesteuer spült viel Geld in die Kassen und darf nicht zweckgebunden, völlig frei verwenden werden. Bei unserem jährlichen Hundesteuervergleich aller 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen fällt dieses Jahr auf, dass die Steuern für gefährliche Hunde steigen und mancherorts sogar neu eingeführt wurden. Generell ist Spanne der Hundesteuer groß: Ist der erste Hund in Ahlen kostenlos, muss man hingegen in der Stadt Hagen für den ersten Hund bereits 180 Euro und somit NRW-weit am meisten zahlen. 18 Kommunen haben die Steuersätze für Hunde erhöht. 107 Städte und Gemeinden bieten eine Vergünstigung bei bestandenem Wesenstest auf den Steuersatz für normale Hunde an. Fünf weitere Städte und Gemeinden bieten dies nur bei bestimmten Hunderassen oder Tierheim-Hunden an (Ascheberg, Espelkamp, Horn-Bad Meinberg, Nettersheim und Warburg).Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen gibt Bürgern mit diesem Vergleich Orientierung und zeigt Möglichkeiten für politische Mitwirkung auf. Er hält Bagatellsteuern für nicht zeitgemäß und fordert eine Abschaffung!

29.03.2023
Analyse: In allen Bundesländern muss länger auf den Steuerbescheid gewartet werden - NRW verweigert die Auskunft

Zwischen 40 und 62 Tagen brauchten die Finanzämter in Deutschland, um die Steuerbescheide für das Jahr 2021 zu erstellen. Das sind zwischen vier und 16 Tage mehr als im Vorjahr. Dieses Ergebnis zeigt der Bearbeitungs-Check „So lange warten Sie auf Ihren Steuerbescheid!“ des Bundes der Steuerzahler. Wo liegt Nordrhein-Westfalen in diesem Ranking? Die Antwort lautet: Man weiß es nicht.
Wie schon in der Vergangenheit beantwortet das NRW-Finanzministerium die Frage des Bundes der Steuerzahler nach der Bearbeitungszeit der Steuererklärungen mit dem Standardsatz „Zwischen zwei Wochen und sechs Monaten“. „Ein Armutszeugnis“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW. „In Nordrhein-Westfalen ist man entweder nicht in der Lage oder nicht willens, eine einfache Auskunft zu geben, die jedes andere Bundesland ohne Weiteres erteilt. Ich weiß kaum, was schlimmer ist.“
Der BdSt-Bearbeitungs-Check hat deutlich gemacht, dass in allen Bundesländern die Finanzämter diesmal langsamer arbeiteten. Sie alle bekommen den Personalmangel, die Coronakrise, die zunehmenden Aufgaben und steigenden Erklärungszahlen zu spüren. „Wir rechnen damit, dass im Sommer 2023 wieder viele Erklärungen bei den Ämtern eingehen“, so Steinheuer. „Zu den regulären Steuererklärungen für das Jahr 2022 durch nicht beratene Steuerzahler kommen dann wahrscheinlich die Erklärungen der Berater, für die es eine Verlängerung für das Veranlagungsjahr 2021 gab.“
Der Bund der Steuerzahler NRW empfiehlt Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, ihre Erklärungen möglichst früh im Jahr abzugeben, um den Steuerbescheid möglichst schnell zu erhalten.

23.03.2023
Abgemahnt: Kungelei, Korruption oder Hinterzimmerpolitik - teure Gutachten werden ignoriert

Mehrere Jahre waren Essen und Düsseldorf als mögliche Standorte für ein deutsches Fotoinstitut im Gespräch. Nun stellt der Bund Geld für Düsseldorf bereit. Ein Gutachten und eine Machbarkeitsstudie kommen allerdings zu dem Schluss, dass Essen der bessere Standort gewesen wäre. Warum die Experten ignoriert wurden, bleibt im Dunkeln. Die Steuerzahler haben bei dem Millionenprojekt mehr Transparenz verdient.
Fotografien altern und müssen fachmännisch konserviert werden, damit sie als Kulturerbe erhalten bleiben. Ein bundesdeutsches Fotoinstitut soll die Vor- und Nachlässe hervorragender deutscher Fotografinnen und Fotografen sammeln, die Forschung in Fragen der Restaurierung und Konservierung vorantreiben und die Ergebnisse durch Ausstellungen, Publikationen und Veranstaltungen vermitteln. Die ehemalige Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, hatte den Bedarf ausdrücklich anerkannt und im Juli 2019 ein Gutachten für 52.000 Euro und eine Machbarkeitsstudie für 147.000 Euro in Auftrag gegeben. Die Experten erarbeiteten standort-unabhängig ein Konzept für ein bundesdeutsches Fotoinstitut. Unter anderem hatten die Gutachter die Städte Düsseldorf und Essen als mögliche Standorte untersucht. Kriterium war, dass der optimale Standort eine Konzentration von Einrichtungen und vorhandener Sachkompetenz an einem Ort aufweisen müsse. Sie empfahlen die Stadt Essen ebenso wie die anschließende Machbarkeitsstudie.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags kannte diese Ergebnisse und beschloss dennoch im November 2022 wiederholt ein Institut für Fotografie in Düsseldorf. Hintergründe der Entscheidung für den Standort Düsseldorf sind aus den Beratungsunterlagen nicht ersichtlich und konnten auf Anfrage auch nicht genannt werden. Vergibt der Haushaltsausschuss des Bundes etwa mal eben über 40 Millionen Euro, weil die richtigen Leute zum richtigen Zeitpunkt ihre Beziehungen haben spielen lassen, damit das Fotoinstitut nach Düsseldorf kommt?

03.03.2023
Aufgedeckt: Land NRW verschlechtert gesetzliche Reglung nach nur etwa 6 Monaten - Bürger sollen per Gesetz benachteiligt werden!
Im Umfeld der Landtagswahl 2022 hat der vorherige Landtag mehrere Fristen im Erschließungsbeitragsrecht beschlossen. Von diesen will die nun regierungstragende Mehrheit nichts mehr wissen. Auslöser für die Rolle rückwärts ist (Die NRWNachrichten 3/2023, S. 6), dass die für die Anlieger transparente und andere Fristen flankierende 25-jährige Frist, die am Baubeginn der Erschließungsanlage festmacht, für verfassungswidrig gehalten wird. Diese Einschätzung betrifft allerdings die systematische Umsetzung im vergangenen Jahr und ist somit auch ein systematischer Fehler. Ein solcher lässt sich einem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren korrigieren, damit der politische Entschluss umgesetzt wird.
In der öffentlichen Anhörung am 3. März 2023 appellierte BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer an die Politik, die Interessen der Bürger und zugleich die Kommunalfinanzen im Blick zu haben. An eindeutigen und überschaubaren Fristen muss allen Beteiligten gelegen sein. Vor allem die flankierende „Spatenstichregelung“ ist offenkundig klarer zu definieren als eine unkalkulierbare Fertigstellung nach dem politisch beschlossenen Bauprogramm.
Ende März will der Kommunalausschuss weiter beraten. Der Bund der Steuerzahler setzt sich in dem Gesetzgebungsverfahren weiter mit Nachdruck für angemessene und ausgleichende Regelungen ein.

27.02.2023
Aufgedeckt: Die goldenen Bänke in Wuppertal

Ein wachsames Mitglied vom Bund der Steuerzahler wohnhaft in Wuppertal hat sich gemeldet und die goldenen Bänke als Verschwendungsfall gemeldet. Denn dieser Beschluss des Rats der Stadt Wuppertal zur „Förderung des städtischen Lebens“ erzürnt viele Wuppertaler Steuerzahler: Mitte Oktober wurden fünf Bänke – goldfarbene Sonderanfertigungen – in der Herzogstraße aufgestellt. Weitere fünf geschwungene goldene Bänke werden im Frühjahr 2023 auf dem Von-der-Heydt-Platz zu einer Sitzlandschaft arrangiert. Weil jede dieser geschwungenen goldenen Bänke eine eigene Form und Größe hat, kann man den Preis nicht genau beziffern. Die geraden goldenen Bänke in der Herzogstraße kosten pro Stück 22.000 Euro. Alle zehn goldenen Bänke zusammen haben – Luft holen – 400.000 Euro gekostet. Gefördert wurden die Bänke zu 80 Prozent vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen, das im November 2022 eine finanzielle Notlage ausgerufen hat, um neue Schulden zu machen und die Schuldenbremse zu umgehen.
Verständlich, dass die überteuerten Bänke in Zeiten, in denen viele Menschen jeden Cent dreimal umdrehen müssen und die Stadt Wuppertal einen Schuldenberg von 1,6 Milliarden Euro vor sich herschiebt, für Empörung sorgen. Die Wuppertaler bemängeln außerdem fehlende Rückenlehnen bei den Bänken und erste sichtbare Verwitterungspuren schon nach drei Monaten. Die goldenen Bänke erhielten ein sehr großes Medien-Echo mit Berichten in allen Kanälen und Satiresendungen.

30.01.2023
Forderung: BdSt und Verbände-Allianz fordert Sicherheit für Grundstückseigentümer und Entlastung der Finanzverwaltung und Steuerberater.

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen sollen Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes unbedingt vorläufig erlassen. Das fordert eine Verbände-Allianz aus Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW, Deutscher Steuer-Gewerkschaft (DSTG) NRW, Haus & Grund NRW, Verband Wohneigentum NRW und der Steuerberaterverbände Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe. So kann eine Einspruchswelle verhindert werden, denn schon jetzt sind zahlreiche Einsprüche wegen verfassungsrechtlicher Bedenken an den Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer anhängig.
Wenn die gerichtliche Klärung – erste Musterverfahren laufen bereits – die Verfassungswidrigkeit der jetzt geltenden Bewertungsregeln ergibt, könnte dies für alle Bescheide gelten und nicht nur für Eigentümer, die ihre Bescheide bereits angefochten haben. Die Verbände-Allianz fordert deshalb Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes vorläufig ergehen. Damit kann eine Einspruchswelle verhindert werden, alle Eigentümer bekommen Rechtssicherheit und Finanzverwaltung und Steuerberater werden entlastet.

13.01.2023
NRW-Schuldenuhr umgestellt: NRW-Schulden steigen – Land NRW trickst!

Das Land NRW erwartet in 2023 Rekord-Steuereinnahmen. Und trotzdem reicht das Geld nicht aus? So scheint es, denn die Verschuldung des Landes Nordrhein-Westfalen wird sich in diesem Jahr um bis zu 7 Milliarden Euro erhöhen. Am Jahresende könnte NRW mit 197 Milliarden Euro bei den Banken in der Kreide stehen. Die NRW-Schuldenuhr tickt daher jetzt mit 228 Euro je Sekunde.
Und dabei betreibt das Land NRW auch noch Augenwischerei: Im Kernhaushalt des Landes ist eine Tilgung am Kreditmarkt über 56 Millionen Euro ausgewiesen. Auf den ersten Blick sinken scheinbar die Schulden. Weit gefehlt! Für den landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB), Klimaschutzinvestitionen der Universitäts-Kliniken und insbesondere den Sondertopf zur Krisenbewältigung sind Kreditermächtigungen im Umfang von fast 7 Milliarden Euro ausgewiesen.
Wer mit Rekord-Steuern nicht auskommt musss über Ausgabenkürzungen nachdenken! Wir fordern eine Diskussion über Einsparungen in den öffentlichen Haushalten, mit mehr Transparenz und Ehrlichkeit – ohne Schulden, die in Nebenhaushalten versteckt sind.

13.01.2023
Abgemahnt: Verkehrsministerium NRW ist "Heimlichtuer des Monats"

Das Transparenzbündnis "NRW blickt durch" bestehend aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW, NABU NRW, Offene Kommunen NRW und Transparency Deutschland hat an das Ministerium für Verkehr NRW die Negativ-Auszeichnung "Heimlichtuer des Monats" verliehen. Denn seit Jahren verweigert das NRW-Verkehrsministerium Auskunft zum Nachtflugverbot am Flughafen Düsseldorf. Leider musste das Verwaltungsgericht Düsseldorf deshalb Ende Dezember ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro androhen. Dies stellt die letzte verbleibende Möglichkeit dar, das Auskunftsrecht durchzusetzen. Das Zwangsgeld kann dabei auch mehrfach und bis zur Höhe von 25.000 Euro verhängt werden.
Eine derartige Zwangsgeldandrohung ist ungewöhnlich und zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger bei berechtigten Auskunftsanliegen noch immer Bittsteller sind. Dass das Ministerium bisher sogar zwei Gerichtsurteile ignoriert hat, schadet unserem Rechtsstaat. Der Fall belegt exemplarisch, warum wir in NRW endlich ein Transparenzgesetz brauchen, dass die Behörden zur proaktiven Information verpflichtet.

11.01.2023
Abgemahnt: BdSt zeigt, NRW-Landesregierung hat fehlendes Schuldenbewusstsein, hohe Ausgabenfreude!

Nach der Steuerschätzung vom Herbst 2022 kann das Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023 Steuereinnahmen von 74,4 Milliarden Euro erwarten. Gegenüber den bisherigen Prognosen entspricht dies einem Rückgang von fast 1 Milliarde Euro, ist aber nach wie vor ein Rekordwert. Der Bund der Steuerzahler NRW weist darauf hin, dass vergangene Haushaltsjahre häufig besser abschlossen, als es ursprünglich geplant war. Diese Überschüsse verringern die Notwendigkeit, Kredite aufzunehmen und sollten vorrangig für Sondertilgungen verwendet werden.
Insgesamt mangelt es der NRW-Landesregierung an einem sorgfältigen Umgang mit Steuergeldern und einem Plan zum Schuldenabbau:

  • Umgehung der Schuldenbremse wird die Schuldensituation weiter verschärfen: Der Entwurf des Haushaltsgesetzes enthält Kreditermächtigungen für die Universitätskliniken von insgesamt 4,1 Milliarden Euro sowie für den Bau- und Liegenschaftsbetrieb von maximal 350 Millionen Euro. Diese Regelungen sind eine Umgehung der Schuldenbremse. Die eingesetzte Zinswende bringt für den Landeshaushalt künftig steigende Zinsausgaben mit sich. Sie werden sich 2023 im Vergleich zu 2022 auf gut 2,8 Milliarden Euro nahezu verdoppeln.
  • Unkluger Umgang mit Subventionen: Der BdSt NRW fordert erneut, dass Subventionen zeitlich begrenzt und degressiv vergeben werden sollten. Ebenfalls ist eine Evaluierung der Förderziele unabdingbar für eine Fortführung oder Einstellung einer Förderung. Hier fehlt die Transparenz völlig. Es wird kein Subventionsbericht veröffentlicht, der die genannten Kriterien erfüllt und dem Transparenzanspruch der Öffentlichkeit Rechnung trägt.
  • Zu viel Personal und an der falschen Stelle: Mit einem Anteil von etwa 32,1 Milliarden Euro sind die Personalausgaben nach den laufenden Zuweisungen und Zuschüssen die größte Ausgabeposition im Haushalt für das Jahr 2023. Die Leistungen an Versorgungsempfänger betragen davon etwa ein Drittel. Kritisch sieht der BdSt NRW, dass die Zahl der Stellen seit dem Nachtragshaushalt um fast 6.300 gestiegen ist.

Das Wahlkampfversprechen der regierungstragenden Parteien drohen sie schon jetzt zu brechen - auf eine nachhaltige Haushaltspolitik zu setzen. Denn dafür bräuchte es eine strenge Haushaltsdisziplin mit mittelfristigen Konsolidierungsstrategien.

04.01.2023
Aufgedeckt: BdSt macht bürgerschädliches Verhalten der Landesregierung öffentlich!

Bisher nutzen viele Kommunen die Gelegenheit, um mit überhöhten Gebühren Überschüsse zu erwirtschaften, die sie dem städtischen Haushalt zuführen. So stopfen sie mit dem Geld der Gebührenzahler ihre Haushaltslöcher. Diese Praxis hat das OVG im Rahmen der Musterklage des BdSt eindeutig abgelehnt. Der BdSt NRW kritisiert, dass die Landesregierung die neue Rechtsprechung jetzt unterlaufen will.
Im nordrhein-westfälischen Kommunalabgabengesetz sind bislang nur rudimentäre Regelungen zu Abschreibungen und kalkulatorischer Verzinsung enthalten. Es bedurfte seit jeher einer umfassenden Rechtsprechung, um zahlreiche Fragen zu klären. Das vielbeachtete Abwasser-Urteil vom Mai 2022 (Az. 9 A 1019/20) des NRW-OVG macht klar, wie die Kommunen die Kalkulation der Abwassergebühren vornehmen sollen. Das Gericht hat mit diesem Urteil den Weg für eine Entlastung der Verbraucher geebnet. Mit ihrem neuen Gesetzentwurf zu Abschreibungen und kalkulatorischer Verzinsung bei den Abwassergebühren versucht die Landesregierung, das Rad zurückzudrehen, um die Rechtsprechung des OVG im Urteil vom 17. Mai 2022 nicht anwenden zu müssen. So lautet die Kritik des Bundes der Steuerzahler NRW in einer Landtagsanhörung. Der Gesetzentwurf verwendet vielfach unklare Begriffe, die verschiedene Auslegungen durch die Kommunen ermöglichen und deshalb neue Gerichtsverfahren erfordern. Grundsätzlich ermöglicht das neue Gesetz eine Steigerung der Gebühren für Bürgerinnen und Bürger und die geplante Neuregelung stellt keineswegs sicher, dass die Finanzmittel „im System Abwasser“ bleiben, wie es das Gericht berechtigterweise gefordert hat. Damit bricht die Landesregierung mit dem Grundsatz der Kostendeckung bei Benutzungsgebühren, welcher Gewinne verbietet.

03.01.2023
Analyse: BdSt NRW vergleicht Friedhofsgebühren in NRW –
Gebühren bei Beerdigungsplanung können teuer werden

Der Bund der Steuerzahler NRW hat für die 30 NRW-Städte mit mindestens 100.000 Einwohnern die Gebühren für Grabnutzung, Bestattung und die Grabmalgenehmigung für eine Sargbestattung im Wahlgrab und für eine Urnenbestattung im Reihengrab für das Jahr 2022 ermittelt. Zwischen 1.750 und 4.322 Euro bewegten sich die Friedhofsgebühren in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022. Dies ist das Ergebnis des BdSt-Friedhofsgebührenvergleichs.
Für Angehörige, die einen nahen Verwandten bestatten lassen müssen, legt der Gebührenvergleich nahe, dass sie sich einen genauen Überblick über die Friedhofsgebührensatzung des Friedhofsträgers verschaffen sollten. Es gibt enorme Unterschiede vor allem bei der Grabnutzungsgebühr, eine Art „Pacht“ für eine Grabstelle, je nachdem, welche Grabart man auswählt. Die Gebühren unterscheiden sich erheblich danach, ob man eine Sarg- oder eine Urnenbestattung auswählt bzw. ein Wahlgrab oder Urnengrab, um nur einige wenige Sachverhalte zu nennen. Der Bund der Steuerzahler NRW unterstützt Sie gerne bei dieser traurigen, aber sinnvollen Aufgabe.

Erfolge aus dem Jahr 2022


20.12.2022
Land NRW: Zweiter Nachtragshaushalt nach BdSt-Kritik zurückgezogen

Massive Kritik übte der Bund der Steuerzahler NRW am zweiten Nachtrag zum Landeshaushalt 2022. Er wurde als „verfassungsrechtlich mindestens bedenklich“ eingestuft, denn eine umfassende Notlage für die Landesfinanzen sei trotz hoher Inflation und des Ukraine-Krieges nicht zu erkennen, so der BdSt NRW in einer Expertenanhörung im Landtag. Die Landesregierung wollte fünf Milliarden Euro neue Kredite aufnehmen und in einem Sondervermögen verstecken. An dieser Kreditaufnahme auf Vorrat übte der BdSt massive Kritik, wie vorher auch der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen. Daraufhin zog der Landesfinanzminister kurz vor Weihnachten 2022 den zweiten Nachtragshaushalt zurück.

07.12.2022
Das Grunderwerbsteuer-Förderprogramm NRW für Familien geht weiter

Trotz jahrelanger Kritik durch den BdSt NRW sind in Nordrhein-Westfalen Immobilienkäufer seit Jahren mit dem höchsten Grunderwerbsteuersatz bundesweit belastet: Wer in diesem Bundesland eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück erwirbt, zahlt 6,5 % Steuer auf den Grunderwerb. Um Familien zu entlasten, hat das Land im Jahre 2022 ein Förderprogramm aufgelegt, das nach Intervention des BdSt auch 2023 fortgeführt wird. Damit werden einmalig mit maximal 10.000 Euro Familien beim Erwerb von selbstgenutzten Immobilieneigentum entlastet. Der BdSt NRW hält aber seine grundsätzliche Position bei, den viel zu hohen Grunderwerbsteuersatz von 6,5 % auf das deutlich niedrigere Niveau anderer Bundesländer zu senken.

10.11.2022
BdSt deckt auf: Landesregierung unterläuft bürgerfreundliches Abwasserurteil

Das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster (OVG) fällte im Mai 2022 endlich ein bürgerfreundliches Urteil, das die Gebührenzahler vielerorts entlastet. Kalkulationstricks, die das Ziel hatten, überhöhte Abwassergebühren zu erheben und damit die öffentlichen Haushalte zu entlasten, wurden deutlich erschwert. So sollten zukünftig nicht mehr die sog. kalkulatorischen Zinsen über einen Zeitraum von 30 Jahren ermittelt werden, sondern maximal ein Zehn-Jahres-Zeitraum wurde von den Richtern vorgegeben. Auch bei der Berechnung der Abschreibungen im Rahmen der Gebührenkalkulation zeigten sich die obersten Verwaltungsrichter bürgerfreundlich. Die neue schwarz-grüne Landesregierung hatte offensichtlich Probleme mit dieser Rechtsprechung. Sie fürchtete wohl massive Einnahmeverluste und Finanzierungsprobleme für die Kommunen, wenn dieses Urteil „1 zu 1“ umgesetzt wird. Der BdSt NRW deckte auf, dass die Landesregierung wohl aus diesen Gründen einen Gesetzentwurf erarbeiten ließ, der vor allem ein Ziel hatte, weiterhin mit überzogenen Gebühren Überschüsse für den Kommunaletats zu erwirtschaften. Doch dafür, so der BdSt, sind Gebühren nicht da. Und die Entlastung der Bürgerschaft nach dem Münsteraner Urteil? Fehlanzeige. Das BdSt-Urteil lautet daher: „Bürgerfreundlichkeit sieht anders aus“. Trotz der massiven BdSt-Kritik an diesem Vorhaben, etwa in einer öffentlichen Anhörung im Landtag, beschloss die schwarz-grüne Mehrheit im Parlament den Gesetzentwurf der Kommunalministerin.  Damit wurde das Rad zurückgedreht und die bürgerfreundliche Rechtsprechung des Gerichts durch die Landesregierung und den Landtag kassiert. Der BdSt NRW plant deshalb eine neuerliche gerichtliche Klärung der Kommunalgebühren durch das Oberverwaltungsgericht.

13.10.2022
Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung wird bis Ende Januar 2023 verlängert

Da in Nordrhein-Westfalen bis Ende Oktober 2022 nur gut ein Drittel aller Steuerzahler ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben, regte der BdSt NRW öffentlich an, die Abgabefrist um drei Monate bis Ende Januar 2023 zu verlängern. Das NRW-Finanzministerium kam diesem Wunsch des BdSt NRW nach. Zur Erinnerung: Der Bund der Steuerzahler NRW hatte frühzeitig davor gewarnt, dass bei der Grundsteuerreform mit dem in Nordrhein-Westfalen zur Anwendung kommenden kompliziertem Bundesmodell eine XXL-Bürokratie droht.  Eine einfache, schlanke und kostengünstige Abwicklung der Grundsteuerreform ist beim Bundesmodell nicht zu erkennen. Mehr und mehr zeigt sich, dass es ein Fehler war, in Nordrhein-Westfalen nicht die Länderöffnungsklausel zu nutzen und ein einfacheres Grundsteuer-Modell umzusetzen.

1.10.2022
Erfolgreicher Appell: Landtag senkt Ansatz für Mitarbeiterpauschalen

Jahrelang genehmigten sich in Nordrhein-Westfalen die Abgeordneten der Landtags-Fraktionen mehr Geld für ihre Mitarbeiter und brauchten es gar nicht vollständig. Nachdem der Bund der Steuerzahler NRW die Abgeordneten des neuen Landtages im Oktober 2022 über seine Mitgliederzeitschrift aufgerufen hat, bei den Haushaltsansätzen für ihre Mitarbeiter Maß zu halten, wird der Ansatz im Landeshaushalt 2023 gesenkt – und das um gut 14 Prozent. In der Vergangenheit waren die Ansätze enorm gestiegen, ohne dass sie in der Höhe in Anspruch genommen wurden. Der Bund der Steuerzahler NRW sieht sich bestätigt und ruft die Abgeordneten auf, auch künftig Maß zu halten.

20.09.2022
Land NRW folgt BdSt-Hinweisen zum Nachtragshaushalt des Landes

Nach der Landtagswahl 2022 hat die neue NRW-Landesregierung einen 1. Nachtragshaushalt vorgelegt. Die Überprüfung des Etats durch den BdSt NRW zeigte u.a., dass die Steuereinnahmen im laufenden Jahr um weitere 1,8 Milliarden Euro auf 71,8 Milliarden Euro steigen werden. Deshalb forderte der Verband, dass mit Blick auf die günstige Einnahmeentwicklung genügend Potential vorhanden sei, den Schuldenabbau voranzubringen oder Rücklagen für die sich eintrübende Konjunktur aufzubauen. Genau dies geschah am Jahresende 2022. Die zu Anfang des Jahres als zu gering festgesetzten Steuereinnahmen wurden zur Verringerung der Verschuldung im sog. Corona-Sondervermögen eingesetzt. Begrüßt hatte es im Vorfeld der BdSt NRW, dass das Land Nordrhein-Westfalen im Kernhaushalt für das Jahr 2022 keine neuen Schulden aufgenommen hat. Und mit Blick auf die weiterhin steigenden Steuereinnahmen lehnt der BdSt auch für 2023 weitere Kreditaufnahmen ab. In einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Landtag hat der BdSt NRW im Herbst diese Positionen vorgetragen. Das Finanzministerium folgte diesen Forderungen. Im Kernhaushalt 2023 kommt Nordrhein-Westfalen ohne neue Schulden aus.

27.06.2022
Politik-Erwartungen der BdSt-Mitglieder finden Niederschlag im neuen Koalitionsvertrag
Der BdSt NRW hatte vor der Landtagswahl seine Mitglieder und die Bürgerschaft zu ihren Erwartungen an den neuen Landtag befragt. Die wichtigsten Ergebnisse: die Verbesserung von Infrastruktur und Digitalanbindung werden als dringend und wichtig angesehen, ebenso solide Staatsfinanzen und ein umfassender Schuldenabbau. Ferner erwartet man eine generationengerechte Haushaltspolitik, die Schulden nicht einseitig nachfolgenden Generationen auftischt. Auch die Einhaltung der Schuldenbremse findet eine deutliche Mehrheit. Im inzwischen vorliegenden Koalitionsvertrag finden sich viele dieser Positionen wieder. Das darf als Erfolg gewertet werden.

01.06.2022
Stadtwerke Dinslaken erwägen Ende ihrer Geschäftstätigkeit in China
Nach massiver Kritik des BdSt legen die Stadtwerke Dinslaken ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in China auf Eis. Sie wollten die Energiewende in der chinesischen Provinz Jiangsu unterstützen. Mit Blick auf die klaren Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts hat der BdSt von Anfang an Kritik geübt. Stadtwerke sollen die heimische Wirtschaft und die Einwohner mit Energie, Wasser und einem attraktiven ÖPNV unterstützen. In China oder anderen ausländischen Staaten haben NRW-Stadtwerke nichts zu suchen.

15.05.2022
Riesiger Erfolg: Bund der Steuerzahler gewinnt Abwasser-Musterklage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster
Ein großer Erfolg für alle Gebührenzahler in NRW, sie werden millionenschwer entlastet. Das hat der BdSt NRW vor Gericht erstritten: Die Kommunen dürfen bei der Kalkulation ihrer Abwassergebühren zukünftig bei der Berechnung der Eigenkapitalverzinsung nur noch die Durchschnittsrendite von inländischen Wertpapieren der letzten zehn Jahre zugrunde legen. Dies senkt die Aufwendungen beim Abwasser und damit die Abgabenbelastung der Bürger. Alternativ dürfen die Rathäuser nur die realen Zinsen berücksichtigen. Dies wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster in einem Musterprozess des BdSt NRW entschieden. Es hat damit seine bisherige Rechtsprechung geändert. Die Richter teilten damit nach Jahrzehnten endlich die BdSt-Auffassung, dass Abwassergebühren nicht zur Co-Finanzierung der Kommunaletats verwenden werden dürfen. Das Urteil wirkt sich auf nahezu alle Kommunen aus. Landauf, landab müssen die Abwassergebühren nun neu kalkuliert werden. Mit einem positiven Ergebnis für die Gebührenzahler: Die Abgaben werden landesweit sinken.

29.04.2022
CDU, FDP, SPD und Grüne sagen Abschaffung der Straßenbaubeiträge zu
Vor der Landtagswahl in NRW Mitte Mai 2022 veranstaltete der BdSt NRW eine im Internet übertragene Diskussionsveranstaltung. Dabei sagten die anwesenden Fachpolitiker der maßgeblichen Landtagsfraktionen verbindlich zu, den Straßenbaubeitrag in NRW endlich vollständig abzuschaffen. Ein Erfolg für alle, die in den vergangenen Jahren die BdSt-Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“ unterstützt haben.

09.04.2022
BdSt verhindert Verschwendung bei Agentur für Arbeit
Eine ältere Dame in Krefeld staunte nicht schlecht, als sie von der Agentur für Arbeit aufgefordert wurde, an einer Maßnahme teilzunehmen, um Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.
Anfang Juli 2022 wird sie 66 Jahre alt und hatte Rente beantragt. Die Dame setzte sich mit dem Arbeitsamt in Verbindung und wollte das vermeintliche Missverständnis klären. Doch das Arbeitsamt bestand auf Teilnahme. Schließlich wandte sich die Dame hilfesuchend an den BdSt NRW, denn die Kurse kosten Steuergeld, das in ihrem Fall unsinnig ausgegeben würde. Der BdSt bat die Agentur für Arbeit um Stellungnahme. Sie erklärte den Sinn und Zweck der Maßnahme, räumte aber schließlich ein, dass „dies bei der genannten Kundin eindeutig nicht mehr der richtige Zeitpunkt war, um mit dieser Maßnahme eine mögliche Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden“. Dem ist nichts hinzuzufügen.

06.04.2022
Mettmann verzichtet nach Protest auf die Erhöhung der Grundsteuer
Anfang Februar 2022 hat der BdSt NRW an den Stadtrat und die Bürgermeisterin in Mettmann den Appell gerichtet, auf eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B zu verzichten. Zur Diskussion stand eine Erhöhung der Wohnsteuer von 675 auf 700 Punkte. Anfang April folgte der Stadtrat der BdSt-Empfehlung: Die von der Stadtverwaltung und der Bürgermeisterin vorgeschlagene Steuererhöhung wurde abgelehnt. Die Grundsteuer B wurde nicht erhöht.

29.03.2022
Förderung Wohneigentum für Privatpersonen erstritten
Der BdSt NRW kämpft bereits seit Jahren für die Senkung der Grunderwerbsteuer. Aus finanzpolitischer Sicht ist das möglich, weil die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in den vergangenen Jahren stetig und massiv gestiegen sind. Regelmäßig pochte der BdSt NRW auf eine Entlastung für Häuslebauer. Mit Erfolg: Im März kündigte die Landesregierung ein Förderprogramm bei der Grunderwerbsteuer an. Es soll Hauskäufer um 2% bis maximal 10.000 Euro entlasten, eine Entlastung, die aus BdSt-Sicht längst überfällig war. Denn NRW belegt mit einem Grunderwerbsteuersatz von 6,5% den unrühmlichen bundesweiten Spitzenplatz. Die neue Landesregierung prüft Änderungsmöglichkeiten. Ein weiterer Erfolg für den BdSt.

29.03.2022
Erfolg für mehr Klarheit bei der Verjährung von Erschließungsbeiträgen
Der BdSt NRW drängt seit Jahren auf klare und verlässliche Regelungen bei den Erschließungsbeiträgen. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 2021 (Az. 1 BvL 1/19) nahm die nordrhein-westfälische Landesregierung die Forderung des BdSt NRW an und sah eine kurze Verjährungsfrist von zehn Jahren nach Fertigstellung der Straße vor.
Damit nicht genug: Da klare Reglungen bei einer verzögerten Fertigstellung der Straße fehlten, wurde das Gesetz nach Intervention durch den BdSt noch einmal geändert. In NRW verjähren jetzt bei verzögerter Fertigstellung einer Baumaßnahme 25 Jahre nach Beginn der Bauarbeiten endgültig sämtliche Ansprüche auf Erschließungsbeiträge.

02.02.2022
Düsseldorf verzichtet nach BdSt-Appell auf Terrassengebühr
Auch im dritten Corona-Jahr verzichtet die Stadt Düsseldorf darauf, bei den heimischen Gastwirten die Terrassengebühr zu erheben. Der BdSt hatte vor der Ratssitzung an die Lokalpolitiker appelliert, in diesem Sinne zu entscheiden und begrüßt den Beschluss. Er baut Bürokratie in der Verwaltung ab und unterstützt die lokale Gastronomie in diesen schwierigen Zeiten.

Mitgliedschaft

Unterstützen Sie unsere Arbeit und profitieren Sie von von unseren Angeboten und Service-Vorteilen unserer Partner!