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Eine Auswahl unserer Erfolge in Nordrhein-Westfalen

im Jahr 2022

Bund der Steuerzahler hilft und erreicht viel

Gemeinsam mehr erreichen

Lesen Sie hier eine Chronologie unserer bisherigen Erfolge des Jahres 2022. Es gibt Erfolge, über die die Medien berichtet haben, aber auch unzählige kleine Hilfestellungen und Errungenschaften, bei denen wir Mitgliedern geholfen haben. Ob Straßenbaubeiträge oder unberechtigte Gebühren, ob Finanzamt oder Stadtverwaltung: Wir helfen unseren Mitgliedern, sich kompetent zu informieren und sich bei Bedarf erfolgreich zu wehren. Täglich sind die BdSt-Fachleute mit Tipps und Hinweisen für alle Mitglieder da.

Erfolge aus dem Jahr 2022


20.12.2022
Land NRW: Zweiter Nachtragshaushalt nach BdSt-Kritik zurückgezogen

Massive Kritik übte der Bund der Steuerzahler NRW am zweiten Nachtrag zum Landeshaushalt 2022. Er wurde als „verfassungsrechtlich mindestens bedenklich“ eingestuft, denn eine umfassende Notlage für die Landesfinanzen sei trotz hoher Inflation und des Ukraine-Krieges nicht zu erkennen, so der BdSt NRW in einer Expertenanhörung im Landtag. Die Landesregierung wollte fünf Milliarden Euro neue Kredite aufnehmen und in einem Sondervermögen verstecken. An dieser Kreditaufnahme auf Vorrat übte der BdSt massive Kritik, wie vorher auch der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen. Daraufhin zog der Landesfinanzminister kurz vor Weihnachten 2022 den zweiten Nachtragshaushalt zurück.

07.12.2022
Das Grunderwerbsteuer-Förderprogramm NRW für Familien geht weiter

Trotz jahrelanger Kritik durch den BdSt NRW sind in Nordrhein-Westfalen Immobilienkäufer seit Jahren mit dem höchsten Grunderwerbsteuersatz bundesweit belastet: Wer in diesem Bundesland eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück erwirbt, zahlt 6,5 % Steuer auf den Grunderwerb. Um Familien zu entlasten, hat das Land im Jahre 2022 ein Förderprogramm aufgelegt, das nach Intervention des BdSt auch 2023 fortgeführt wird. Damit werden einmalig mit maximal 10.000 Euro Familien beim Erwerb von selbstgenutzten Immobilieneigentum entlastet. Der BdSt NRW hält aber seine grundsätzliche Position bei, den viel zu hohen Grunderwerbsteuersatz von 6,5 % auf das deutlich niedrigere Niveau anderer Bundesländer zu senken.

10.11.2022
BdSt deckt auf: Landesregierung unterläuft bürgerfreundliches Abwasserurteil

Das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster (OVG) fällte im Mai 2022 endlich ein bürgerfreundliches Urteil, das die Gebührenzahler vielerorts entlastet. Kalkulationstricks, die das Ziel hatten, überhöhte Abwassergebühren zu erheben und damit die öffentlichen Haushalte zu entlasten, wurden deutlich erschwert. So sollten zukünftig nicht mehr die sog. kalkulatorischen Zinsen über einen Zeitraum von 30 Jahren ermittelt werden, sondern maximal ein Zehn-Jahres-Zeitraum wurde von den Richtern vorgegeben. Auch bei der Berechnung der Abschreibungen im Rahmen der Gebührenkalkulation zeigten sich die obersten Verwaltungsrichter bürgerfreundlich. Die neue schwarz-grüne Landesregierung hatte offensichtlich Probleme mit dieser Rechtsprechung. Sie fürchtete wohl massive Einnahmeverluste und Finanzierungsprobleme für die Kommunen, wenn dieses Urteil „1 zu 1“ umgesetzt wird. Der BdSt NRW deckte auf, dass die Landesregierung wohl aus diesen Gründen einen Gesetzentwurf erarbeiten ließ, der vor allem ein Ziel hatte, weiterhin mit überzogenen Gebühren Überschüsse für den Kommunaletats zu erwirtschaften. Doch dafür, so der BdSt, sind Gebühren nicht da. Und die Entlastung der Bürgerschaft nach dem Münsteraner Urteil? Fehlanzeige. Das BdSt-Urteil lautet daher: „Bürgerfreundlichkeit sieht anders aus“. Trotz der massiven BdSt-Kritik an diesem Vorhaben, etwa in einer öffentlichen Anhörung im Landtag, beschloss die schwarz-grüne Mehrheit im Parlament den Gesetzentwurf der Kommunalministerin.  Damit wurde das Rad zurückgedreht und die bürgerfreundliche Rechtsprechung des Gerichts durch die Landesregierung und den Landtag kassiert. Der BdSt NRW plant deshalb eine neuerliche gerichtliche Klärung der Kommunalgebühren durch das Oberverwaltungsgericht.

13.10.2022
Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung wird bis Ende Januar 2023 verlängert

Da in Nordrhein-Westfalen bis Ende Oktober 2022 nur gut ein Drittel aller Steuerzahler ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben, regte der BdSt NRW öffentlich an, die Abgabefrist um drei Monate bis Ende Januar 2023 zu verlängern. Das NRW-Finanzministerium kam diesem Wunsch des BdSt NRW nach. Zur Erinnerung: Der Bund der Steuerzahler NRW hatte frühzeitig davor gewarnt, dass bei der Grundsteuerreform mit dem in Nordrhein-Westfalen zur Anwendung kommenden kompliziertem Bundesmodell eine XXL-Bürokratie droht.  Eine einfache, schlanke und kostengünstige Abwicklung der Grundsteuerreform ist beim Bundesmodell nicht zu erkennen. Mehr und mehr zeigt sich, dass es ein Fehler war, in Nordrhein-Westfalen nicht die Länderöffnungsklausel zu nutzen und ein einfacheres Grundsteuer-Modell umzusetzen.

1.10.2022
Erfolgreicher Appell: Landtag senkt Ansatz für Mitarbeiterpauschalen

Jahrelang genehmigten sich in Nordrhein-Westfalen die Abgeordneten der Landtags-Fraktionen mehr Geld für ihre Mitarbeiter und brauchten es gar nicht vollständig. Nachdem der Bund der Steuerzahler NRW die Abgeordneten des neuen Landtages im Oktober 2022 über seine Mitgliederzeitschrift aufgerufen hat, bei den Haushaltsansätzen für ihre Mitarbeiter Maß zu halten, wird der Ansatz im Landeshaushalt 2023 gesenkt – und das um gut 14 Prozent. In der Vergangenheit waren die Ansätze enorm gestiegen, ohne dass sie in der Höhe in Anspruch genommen wurden. Der Bund der Steuerzahler NRW sieht sich bestätigt und ruft die Abgeordneten auf, auch künftig Maß zu halten.

20.09.2022
Land NRW folgt BdSt-Hinweisen zum Nachtragshaushalt des Landes

Nach der Landtagswahl 2022 hat die neue NRW-Landesregierung einen 1. Nachtragshaushalt vorgelegt. Die Überprüfung des Etats durch den BdSt NRW zeigte u.a., dass die Steuereinnahmen im laufenden Jahr um weitere 1,8 Milliarden Euro auf 71,8 Milliarden Euro steigen werden. Deshalb forderte der Verband, dass mit Blick auf die günstige Einnahmeentwicklung genügend Potential vorhanden sei, den Schuldenabbau voranzubringen oder Rücklagen für die sich eintrübende Konjunktur aufzubauen. Genau dies geschah am Jahresende 2022. Die zu Anfang des Jahres als zu gering festgesetzten Steuereinnahmen wurden zur Verringerung der Verschuldung im sog. Corona-Sondervermögen eingesetzt. Begrüßt hatte es im Vorfeld der BdSt NRW, dass das Land Nordrhein-Westfalen im Kernhaushalt für das Jahr 2022 keine neuen Schulden aufgenommen hat. Und mit Blick auf die weiterhin steigenden Steuereinnahmen lehnt der BdSt auch für 2023 weitere Kreditaufnahmen ab. In einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Landtag hat der BdSt NRW im Herbst diese Positionen vorgetragen. Das Finanzministerium folgte diesen Forderungen. Im Kernhaushalt 2023 kommt Nordrhein-Westfalen ohne neue Schulden aus.

27.06.2022
Politik-Erwartungen der BdSt-Mitglieder finden Niederschlag im neuen Koalitionsvertrag
Der BdSt NRW hatte vor der Landtagswahl seine Mitglieder und die Bürgerschaft zu ihren Erwartungen an den neuen Landtag befragt. Die wichtigsten Ergebnisse: die Verbesserung von Infrastruktur und Digitalanbindung werden als dringend und wichtig angesehen, ebenso solide Staatsfinanzen und ein umfassender Schuldenabbau. Ferner erwartet man eine generationengerechte Haushaltspolitik, die Schulden nicht einseitig nachfolgenden Generationen auftischt. Auch die Einhaltung der Schuldenbremse findet eine deutliche Mehrheit. Im inzwischen vorliegenden Koalitionsvertrag finden sich viele dieser Positionen wieder. Das darf als Erfolg gewertet werden.

01.06.2022
Stadtwerke Dinslaken erwägen Ende ihrer Geschäftstätigkeit in China
Nach massiver Kritik des BdSt legen die Stadtwerke Dinslaken ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in China auf Eis. Sie wollten die Energiewende in der chinesischen Provinz Jiangsu unterstützen. Mit Blick auf die klaren Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts hat der BdSt von Anfang an Kritik geübt. Stadtwerke sollen die heimische Wirtschaft und die Einwohner mit Energie, Wasser und einem attraktiven ÖPNV unterstützen. In China oder anderen ausländischen Staaten haben NRW-Stadtwerke nichts zu suchen.

15.05.2022
Riesiger Erfolg: Bund der Steuerzahler gewinnt Abwasser-Musterklage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster
Ein großer Erfolg für alle Gebührenzahler in NRW, sie werden millionenschwer entlastet. Das hat der BdSt NRW vor Gericht erstritten: Die Kommunen dürfen bei der Kalkulation ihrer Abwassergebühren zukünftig bei der Berechnung der Eigenkapitalverzinsung nur noch die Durchschnittsrendite von inländischen Wertpapieren der letzten zehn Jahre zugrunde legen. Dies senkt die Aufwendungen beim Abwasser und damit die Abgabenbelastung der Bürger. Alternativ dürfen die Rathäuser nur die realen Zinsen berücksichtigen. Dies wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster in einem Musterprozess des BdSt NRW entschieden. Es hat damit seine bisherige Rechtsprechung geändert. Die Richter teilten damit nach Jahrzehnten endlich die BdSt-Auffassung, dass Abwassergebühren nicht zur Co-Finanzierung der Kommunaletats verwenden werden dürfen. Das Urteil wirkt sich auf nahezu alle Kommunen aus. Landauf, landab müssen die Abwassergebühren nun neu kalkuliert werden. Mit einem positiven Ergebnis für die Gebührenzahler: Die Abgaben werden landesweit sinken.

29.04.2022
CDU, FDP, SPD und Grüne sagen Abschaffung der Straßenbaubeiträge zu
Vor der Landtagswahl in NRW Mitte Mai 2022 veranstaltete der BdSt NRW eine im Internet übertragene Diskussionsveranstaltung. Dabei sagten die anwesenden Fachpolitiker der maßgeblichen Landtagsfraktionen verbindlich zu, den Straßenbaubeitrag in NRW endlich vollständig abzuschaffen. Ein Erfolg für alle, die in den vergangenen Jahren die BdSt-Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“ unterstützt haben.

09.04.2022
BdSt verhindert Verschwendung bei Agentur für Arbeit
Eine ältere Dame in Krefeld staunte nicht schlecht, als sie von der Agentur für Arbeit aufgefordert wurde, an einer Maßnahme teilzunehmen, um Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.
Anfang Juli 2022 wird sie 66 Jahre alt und hatte Rente beantragt. Die Dame setzte sich mit dem Arbeitsamt in Verbindung und wollte das vermeintliche Missverständnis klären. Doch das Arbeitsamt bestand auf Teilnahme. Schließlich wandte sich die Dame hilfesuchend an den BdSt NRW, denn die Kurse kosten Steuergeld, das in ihrem Fall unsinnig ausgegeben würde. Der BdSt bat die Agentur für Arbeit um Stellungnahme. Sie erklärte den Sinn und Zweck der Maßnahme, räumte aber schließlich ein, dass „dies bei der genannten Kundin eindeutig nicht mehr der richtige Zeitpunkt war, um mit dieser Maßnahme eine mögliche Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden“. Dem ist nichts hinzuzufügen.

06.04.2022
Mettmann verzichtet nach Protest auf die Erhöhung der Grundsteuer
Anfang Februar 2022 hat der BdSt NRW an den Stadtrat und die Bürgermeisterin in Mettmann den Appell gerichtet, auf eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B zu verzichten. Zur Diskussion stand eine Erhöhung der Wohnsteuer von 675 auf 700 Punkte. Anfang April folgte der Stadtrat der BdSt-Empfehlung: Die von der Stadtverwaltung und der Bürgermeisterin vorgeschlagene Steuererhöhung wurde abgelehnt. Die Grundsteuer B wurde nicht erhöht.

29.03.2022
Förderung Wohneigentum für Privatpersonen erstritten
Der BdSt NRW kämpft bereits seit Jahren für die Senkung der Grunderwerbsteuer. Aus finanzpolitischer Sicht ist das möglich, weil die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in den vergangenen Jahren stetig und massiv gestiegen sind. Regelmäßig pochte der BdSt NRW auf eine Entlastung für Häuslebauer. Mit Erfolg: Im März kündigte die Landesregierung ein Förderprogramm bei der Grunderwerbsteuer an. Es soll Hauskäufer um 2% bis maximal 10.000 Euro entlasten, eine Entlastung, die aus BdSt-Sicht längst überfällig war. Denn NRW belegt mit einem Grunderwerbsteuersatz von 6,5% den unrühmlichen bundesweiten Spitzenplatz. Die neue Landesregierung prüft Änderungsmöglichkeiten. Ein weiterer Erfolg für den BdSt.

29.03.2022
Erfolg für mehr Klarheit bei der Verjährung von Erschließungsbeiträgen
Der BdSt NRW drängt seit Jahren auf klare und verlässliche Regelungen bei den Erschließungsbeiträgen. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 2021 (Az. 1 BvL 1/19) nahm die nordrhein-westfälische Landesregierung die Forderung des BdSt NRW an und sah eine kurze Verjährungsfrist von zehn Jahren nach Fertigstellung der Straße vor.
Damit nicht genug: Da klare Reglungen bei einer verzögerten Fertigstellung der Straße fehlten, wurde das Gesetz nach Intervention durch den BdSt noch einmal geändert. In NRW verjähren jetzt bei verzögerter Fertigstellung einer Baumaßnahme 25 Jahre nach Beginn der Bauarbeiten endgültig sämtliche Ansprüche auf Erschließungsbeiträge.

02.02.2022
Düsseldorf verzichtet nach BdSt-Appell auf Terrassengebühr
Auch im dritten Corona-Jahr verzichtet die Stadt Düsseldorf darauf, bei den heimischen Gastwirten die Terrassengebühr zu erheben. Der BdSt hatte vor der Ratssitzung an die Lokalpolitiker appelliert, in diesem Sinne zu entscheiden und begrüßt den Beschluss. Er baut Bürokratie in der Verwaltung ab und unterstützt die lokale Gastronomie in diesen schwierigen Zeiten.

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