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Verfassungsbruch kann nicht durch Verfassungsbruch geheilt werden/ Zukunftsinvestitionen aus geordneten Haushalten finanzieren

Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e. V. / Presseinformation 22.11.2023

Presseinformation 8/2023

Kiel, 22.November 2023


Verfassungsbruch kann nicht durch Verfassungsbruch geheilt werden
Zukunftsinvestitionen aus geordneten Haushalten finanzieren


Zu den Plänen der schwarz-grünen Landesregierung, die Haushaltsnotlage für die Jahre 2023 und 2024 festzustellen, sagt Dr. Aloys Altmann, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein: „Die Aussagen der Karlsruher Richter sind klar und eindeutig: Die Umwidmung von Notkrediten für andere Aufgaben ist verfassungswidrig. Diesen Verfassungsbruch kann man auch nicht durch einen neuen Verfassungsbruch heilen! Eine Haushaltsnotlage kann man aktuell nur mit der Ostsee-Sturmflut vom 20. Oktober begründen. Die dafür aufgenommenen Notkredite dürfen dann aber auch nur für die Be-seitigung der Sturmflutfolgen eingesetzt werden.“
„Wichtige und sinnvolle Zukunftsinvestitionen, wie beispielsweise zur Unter-stützung der Ansiedlung einer Batteriefabrik oder für Anpassungen an den Kli-mawandel, müssen aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden. Das Land erwartet für 2024 die höchsten Steuereinnahmen seiner Geschichte mit weiter steigender Tendenz. Bei richtiger Prioritätensetzung ist es möglich, daraus alle notwendigen Zukunftsinvestitionen geordnet zu finanzieren“, erklärt Altmann.
Der Bund der Steuerzahler sieht das Karlsruher Urteil auch als Bestätigung der Schuldenbremse. „Das Bundesverfassungsgericht hat erneut den Nach-haltigkeitsgrundsatz gestärkt. Keine Generation darf auf Kosten der Nachfolgegenerationen leben. Das gilt auch für die Finanz- und Haushaltspolitik. Die Schuldenbremse ist ein wirksamer Schutz künftiger Generationen vor einer finanziellen Überbeanspruchung durch heutige politische Wünsche“, so Altmann.

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